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  1. Inaktiver User

    AW: Aufsichtspflicht und Berufstätigkeit

    Also ich halte gelegentliche Zündelgelüste für durchaus typisch.

    Es kommt halt auf das Kind an, manche sitzen wie paralysiert vor der Glotze oder dem PC, andere sind da halt kreativer. Auf jeden Fall halte ich es für altersgemäß, dass ein nicht beaufsichtigter Knabe in dem Alter auf mehr oder weniger gute Ideen kommt.

    Diese Arbeitszeiten können meiner Meinung nach nicht verlangt werden, solange die Aufsicht nicht gewährleistet ist!!!!

  2. Inaktiver User

    AW: Aufsichtspflicht und Berufstätigkeit

    ok, sie übernimmt die Spätschicht, wann ist sie dann zuhause? Dann schläft er wohl mittlerweile. Und wenn er aufstehen muss, schläft sie noch. Wie soll das bitte gehen? Und eine 15-jährige als Betreuung für ihn abzustellen ist ja wohl das Allerletzte. Die Verantwortung kann sie doch gar nicht tragen, zumal er auch noch zündelt, was ich übrigens überhaupt nicht für normal halte.
    Ich glaube unsere Rund-um-die-Uhr-Konsumgesellschaft hat mittlerweile den Blick für andere Dinge wie Familie verloren.

  3. Inaktiver User

    AW: Aufsichtspflicht und Berufstätigkeit

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Vita, aber man kann nicht einer Fünfzehnjährigen dauerhaft die Verantwortung für einen heranwachsenden Pyromanen übertragen.
    Ich bin zwar auch der Meinung, dass Zündeln kein typisches Problem bei einem 11jährigen ist, aber gleich Pyromanie zugrunde zu legen, finde ich doch etwas vermessen.

    Ansonsten sehe ich die Sache wie izzie und Mackie.

  4. Inaktiver User

    AW: Aufsichtspflicht und Berufstätigkeit

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ich bin zwar auch der Meinung, dass Zündeln kein typisches Problem bei einem 11jährigen ist, aber gleich Pyromanie zugrunde zu legen, finde ich doch etwas vermessen.

    Ansonsten sehe ich die Sache wie izzie und Mackie.
    Soweit ich weiß, wechseln die Belegungen immer wieder in den Spätschichten und vielleicht würde es sich lohnen mal ein Gespräch zu führen, wie oft es überhaupt um die späten Einsätze geht und zu überlegen, wer noch zur Verfügung steht, dem Kind abends Gesellschaft zu leisten.

    Dass die Frau morgens nicht mit aufsteht, wenn sie ab und an bis 11 unterwegs ist, glaub ich nicht, denn die meisten mir bekannten Erwachsenen gehen doch ohnehin nicht vor halb 12 schlafen.

    Da wird meiner Meinung nach wieder mal das Kind mit dem Bade ausgekippt und schnell abgeraten, etwas anzugehen und zu schauen, was es noch an Vater oder anderem gibt.

  5. Inaktiver User

    AW: Aufsichtspflicht und Berufstätigkeit

    Dass die Frau morgens nicht mit aufsteht, wenn sie ab und an bis 11 unterwegs ist, glaub ich nicht, denn die meisten mir bekannten Erwachsenen gehen doch ohnehin nicht vor halb 12 schlafen.
    Die meisten haben dann aber auch einen Feierabend gehabt, den man, wenn man bis spät abends arbeitet eben nicht hat. Das heisst, man ist kaputt und müde. Wenn das Kind in der Schule ist, ist sie zuhause, wenn das Kind zuhause ist, ist sie weg. Wie sinnvoll.

    Da wird meiner Meinung nach wieder mal das Kind mit dem Bade ausgekippt und schnell abgeraten, etwas anzugehen und zu schauen, was es noch an Vater oder anderem gibt.
    Wie bitte soll das das andere aussehen? Ich glaube nicht, dass jemand bereit ist, seinen wohlverdienten Feierabend für die Betreuung eines Kindes zu opfen. Und wenn, dann kostet das.

  6. Inaktiver User

    AW: Aufsichtspflicht und Berufstätigkeit

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ich glaube nicht, dass jemand bereit ist, seinen wohlverdienten Feierabend für die Betreuung eines Kindes zu opfen. Und wenn, dann kostet das.
    Das ist mir neu.

    Mir bezahlt das niemand, wenn ich mich abends, obwohl tagsüber berufstätig, um die Kinder kümmere

    Seltsamerweise mache ich es trotzdem.

    Und der Nebenberuf eines Vaters ist das auch.

  7. Inaktiver User

    AW: Aufsichtspflicht und Berufstätigkeit

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Die meisten haben dann aber auch einen Feierabend gehabt, den man, wenn man bis spät abends arbeitet eben nicht hat. Das heisst, man ist kaputt und müde. Wenn das Kind in der Schule ist, ist sie zuhause, wenn das Kind zuhause ist, ist sie weg. Wie sinnvoll.
    Ich vermute mal, dass sie sich dann entspannt, wenn die Kinder in der Schule sind, was normalerweise der gesamte Vormittag sein dürfte.

    Sie geht schließlich auch erst spät zur Arbeit und ich denke nicht, dass Schichtarbeiter nach dem gleichen Muster leben, wie Büroarbeiter, die um 16 Uhr Feierabend haben.

    Wie bitte soll das das andere aussehen? Ich glaube nicht, dass jemand bereit ist, seinen wohlverdienten Feierabend für die Betreuung eines Kindes zu opfen. Und wenn, dann kostet das.
    Das tu ich für gewöhnlich jeden Abend und denke nicht, dass es zu viel von einem Vater verlangt ist, dies zu tun. Da kostet nichts, würde ich sagen.

    Aber es gibt bestimmt noch andere Gründe, eine Arbeitsmöglichkeit abzusagen, wenn man nur lange genug sucht. Vielleicht könnte das Tageshoroskop etwas hergeben. Dann bleibt alles, wie es ist und niemand muss denken oder sich sogar bewegen.

    In diesem Sinne einen schönen Tag

    vita

  8. Inaktiver User

    AW: Aufsichtspflicht und Berufstätigkeit

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Das ist mir neu.

    Mir bezahlt das niemand, wenn ich mich abends, obwohl tagsüber berufstätig, um die Kinder kümmere

    Seltsamerweise mache ich es trotzdem.

    Und der Nebenberuf eines Vaters ist das auch.

    Aber für eine Fremdbetreuung durch eine andere Person musst Du bezahlen.

  9. Inaktiver User

    AW: Aufsichtspflicht und Berufstätigkeit

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Aber für eine Fremdbetreuung durch eine andere Person musst Du bezahlen.
    Der Vater ist ein Fremder? So las sich das aber gar nicht.

    Und ehrlich gesagt, glaube ich auch nicht, dass man grundsätzlich für alles mit Geld zahlt. Wir haben beispielsweise Nachbarn, denen wir manches anders vergüten. Schließlich lebt keiner auf einer Hallig, wo es keine Mitmenschen gibt und bei einem so großen Kind ist von "Betreuung" doch wohl kaum noch die Rede.

  10. Inaktiver User

    AW: Aufsichtspflicht und Berufstätigkeit

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Der Vater ist ein Fremder? So las sich das aber gar nicht.

    Und ehrlich gesagt, glaube ich auch nicht, dass man grundsätzlich für alles mit Geld zahlt. Wir haben beispielsweise Nachbarn, denen wir manches anders vergüten. Schließlich lebt keiner auf einer Hallig, wo es keine Mitmenschen gibt und bei einem so großen Kind ist von "Betreuung" doch wohl kaum noch die Rede.
    Den Vater habe ich damit nicht gemeint, sondern eine außen stehende Person.

    Es ist schön, wenn Nachbarn sich gegenseitig helfen, aber ich persönlich finde es von einem Nachbarn zu viel verlangt, sich z. B. eine ganze Woche lang jeden Abend bis 23.30 Uhr um die Kinder zu kümmern.

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