Ich bin erstaunt. Habe ich was verpaßt? Das sind "übliche" Jungenprobleme? Meiner ist ebenfalls 11 und ich habe bisher keine Informationen, dass das ein normales Verhalten ist.Zitat von .gerrimee.
Ansonsten würde ich der Freundin eine Erziehungsberatung empfehlen, da es sich anhört, als ob einiges schief geht in der Familie.
Wie Du das skizzierst, würde ich den 11-jährigen nicht allein lassen. Wieso aber ist die 15-jährige dann nicht vor Ort? Sie könnte doch anwesend sein, was eigentlich ausreichen müßte.
Gruss
vita
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Ergebnis 11 bis 20 von 99
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13.11.2008, 15:17Inaktiver User
AW: Aufsichtspflicht und Berufstätigkeit
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13.11.2008, 16:34Inaktiver User
AW: Aufsichtspflicht und Berufstätigkeit
Vita, aber man kann nicht einer Fünfzehnjährigen dauerhaft die Verantwortung für einen heranwachsenden Pyromanen übertragen.
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13.11.2008, 16:40Inaktiver User
AW: Aufsichtspflicht und Berufstätigkeit
Da sie zur sog. Gruppe der Aufstocker (erwerbsfähigen Hilfebedürftigen) gehört, kann die ARGE sie rein theoretisch zwingen, diese Stelle anzunehmen.
Es gibt nur eine Nicht-Zumutbarkeit bei Kindern unter 3 Jahren.
Sind die Kinder älter, muss sich dann aber das Jobcenter/ARGE darum kümmern, dass die Kinder auch betreut werden. Tagsüber ist das weniger ein Problem, allerdings frage ich mich, welche Tagesmutter bis 22.30 Uhr arbeiten soll.
Sag deiner Bekannten, sie soll das mit dem Fallmanager abklären, ob dann wenigstens die Betreuung bezahlt wird, anderenfalls kann sie die Kinder nicht alleine zu hause lassen.
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13.11.2008, 17:40Inaktiver User
AW: Aufsichtspflicht und Berufstätigkeit
Sorry, aber ich habe noch nicht gehört, dass Menschen für ihre Kinder Ü10 eine Tagesmutter engagieren, wenn sie weitere Geschwister haben und ab und an abends länger arbeiten müssen oder z.B. zum Sport gehen.
Zitat von Inaktiver User
Ich denke nicht, dass Fallmanager dafür viel Verständnis aufbringen müssen.
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13.11.2008, 17:46Inaktiver User
AW: Aufsichtspflicht und Berufstätigkeit
Im Prinzip könnte man die Sache ohnehin nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter" durchziehen. Nur beim Verhalten des Sohnes hätte ich auch Bedenken zumal es ja nicht eine einmalige Sache wäre.
Zitat von Inaktiver User
Ich kenne einige Kinder, die noch jünger waren und oft ohne Eltern alleine zuhause waren, nur haben sie eben nicht die Hütte abgefackelt.
Monsoon
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13.11.2008, 17:50Inaktiver User
AW: Aufsichtspflicht und Berufstätigkeit
Da es unmöglich ist, einen Jungen dieses Alters ständig zu beaufsichtigen, wäre es ohnhin angebracht, sich mit diesem Problem, wenn es denn tatsächlich eins ist, auseinander zu setzen. Deshalb würde ich sehr auf eine Erziehungsberatung drängen, denn normal ist die Idee, dass das eigene Kind das Haus über einem abfackeln könnte, nun wirklich nicht.
Zitat von Inaktiver User
Ansonsten würde ich zu der älteren Schwester, Nachbarn oder Freunden raten, die dem Jungen für die Male Gesellschaft leisten könnten, wenn die Mutter tatsächlich die späte Schicht übernehmen muss.
Eine Bekannte von mir erzählte, dass es nicht so einfach sei, diese Schichten zu bekommen, da sie recht beliebt sind, weshalb ich doch zunächst das Ding erst mal angehen würde und parallel dazu den Pyromanen in dem Jungen angehen würde.
Gruss
vitaGeändert von Inaktiver User (13.11.2008 um 18:50 Uhr)
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13.11.2008, 18:38Inaktiver User
AW: Aufsichtspflicht und Berufstätigkeit
Ich stimme Vita zu, das sind *zwei* Baustellen!
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13.11.2008, 19:52
AW: Aufsichtspflicht und Berufstätigkeit
Aber hier geht es ja nicht um "ab und an", sondern regelmäßig wochenweise, also 5 Tage am Stück. Das kann man m.E. auch keiner 15-jährigen dauerhaft aufbürden.
Zitat von Inaktiver User
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13.11.2008, 20:01Inaktiver User
AW: Aufsichtspflicht und Berufstätigkeit
Ich finde nicht, dass das Zündeln hier das Hauptproblem/Hauptthema ist. Es geht doch darum, ob es zumutbar ist, einen 11jährigen 5 oder 6 Tage pro Woche den ganzen Nachmittag und den ganzen Abend allein zu lassen... Meiner Meinung nach nicht!!! Und das hat rein gar nichts damit zu tun, ob er ein Problemkind ist oder nicht! Ich persönlich finde das unmenschlich! Ein Kind braucht nach der Schule, oder zumindest am Abend, einen Ansprechpartner (und nicht nur eine Aufsichtsperson). Der Kleine (und mit 11 ist er wirklich noch ein Kind...) wäre ja im Prinzip IMMER allein!? Wenn er jetzt noch kein "Problemkind" ist, wird er unter dieser Umständen sicher zu einem werden. Ich finde das Ganze sehr traurig...
Mein Kleiner hat übrigens in dem Alter, wie die meisten seiner Klassenkameraden, auch gern gezündelt. Ich glaube nicht, dass das so ungewöhnlich ist. Diejenigen, deren Kinder nicht zündeln, können ja froh sein, aber auf irgendwelche tiefsitzenden familiären Probleme würde ich da jetzt nicht unbedingt schließen.
Aber die kommen ja sicher noch, wenn die Mutter diese Arbeitsstelle annehmen muss, was ich leider befürchte!
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13.11.2008, 20:05
AW: Aufsichtspflicht und Berufstätigkeit
Ich würde weder mein 11jähriges Kind noch mein 15jähriges Kind den Großteil der Woche abends alleine lassen. Nicht, weil es zündelt oder eben auch nicht, sondern weil es für mich ein Teil des Familienlebens, der Nestwärme, der Geborgenheit darstellt.
Meine Kinder sind etwas jünger und häufiger mal allein aufgrund meiner Berufstätigkeit. Diese Zeiten sind aber stets "abgesprochen" und mit etwas Positivem verbunden (besonderer Joghurt im Kühlschrank, Schlafen im Elternbett, länger Fernsehen oä). Wenn es aber ums reine Funktionieren geht, dann hol ich mir für die regelmäßige Betreuung - und sei es auch nur fürs Seelenwohl - Hilfe von außen, die dann zuhause bei mir "aufpasst".


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