Ich weiß nicht, ob ich hier im Forum richtig bin,
aber ich würde es dennoch gern einsetzen, da es so weit weg vom Thema Eifersucht nicht ist. Allerdings Hardcore.
Das ganze habe ich einer Pressemitteilung
des LKA Thüringen entnommen.
Vieleicht hilft es ja dem ein oder anderen
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"Wenn Liebe zur Bedrohung wird". Zielgruppe ist
die Bevölkerung. Er eignet sich für externe Veranstaltungen der Polizei zum Thema Stalking und kann ab dem 3. Mai 2007 auch online unter www.polizei-beratung.de <http://www.polizei-beratung.de> angeschaut werden. Am Schluss des Kurzfilms werden die wichtigsten Verhaltenstipps für Betroffene eingeblendet.
* Auf unserer Homepage www.polizei-beratung.de
<http://www.polizei-beratung.de> findet sich darüber hinaus ein umfangreiches Serviceangebot für die Bevölkerung zu Stalking sowie das Merkblatt "Stalking" mit Verhaltenstipps und aktuellen Informationen kompakt zum Download.
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Ergebnis 1 bis 10 von 17
Thema: Stalkinggesetz
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03.05.2007, 11:01Inaktiver User
Stalkinggesetz
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03.05.2007, 11:10Inaktiver User
AW: Stalkinggesetz
Was genau interessiert sich daran, hillary?Stalking ist permanenter Psychoterror, der das Opfer zermürbt und in die Verzweiflung treibt. Der neue Paragraph 238 des Strafgesetzbuchs ermöglicht der Polizei, frühzeitig und konsequent gegen Stalker vorzugehen. Dazu startet die Polizei eine bundesweite Initiative mit dem Ziel, die Bevölkerung und Polizei fit zu machen zum Schutz gegen Stalking. Entscheidend dabei ist, dass der verbesserte Schutz im Einzelfall greift und das Martyrium der Opfer frühzeitig ein schnelles Ende findet bzw. dass es erst gar nicht soweit kommt. Teil der Aufklärungsinitiative ist der Kurzfilm "Wenn Liebe zur Bedrohung wird". Er zeichnet den Leidensweg eines Stalkingopfers nach und zeigt, wie sich Opfer schützen können.
Oder anders: Was ist deine Frage?
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03.05.2007, 11:36Inaktiver User
AW: Stalkinggesetz
@undine_geht,
ich habe keine direkte Frage dazu.
Ich hatte bisher immer geglaubt, das es schon ein umfassendes Gesetz gäbe, dem war aber offensichtlich nicht so.
ich wollte jetzt eigentlich nur den offiziellen Teil dazu liefern.
Selber wurde ich auch schon mal mit dem Vorwurf stalking zu betreiben konfrontiert als ich meinen ExFreund im Wochenrhytmus bat, mir doch meine Sachen herauszugeben. Gebeten, nicht gedroht!!!
Hat mich furchtbar erschreckt, geb ich zu.
Seitdem interessíere ich mich ein wenig für das Thema.
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03.05.2007, 12:11Inaktiver User
AW: Stalkinggesetz
es war allerhöchste zeit für dieses gesetz ! früher mußte z. b. einer terrorisierten frau erst was passieren bis das die polizei was tun konnte. heute hat man einfach eine vorbeugende handgabe, damit möglichst nichts passiert oder sich was aufschaukelt. leider ist die gewaltbereitschaft gegen andere steigend und die hat bekanntlich viele gesichter.
nemesis/dunkle-mondin.de
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03.05.2007, 15:15
AW: Stalkinggesetz
ich möchte euch nur ungern enttäuschen.
aber das ist auch heute noch nicht so einfach.
ich habe gerade einen antrag auf einstweilige verfügung (fernhalten/gewaltschutzgesetz) bei gericht liegen.
stalking reicht noch immer nicht aus. es muß noch immer tatsächlich eine bedrohung ernsteren ausmaße dabei sein.
ich habe auch böse geschluckt. also noch immer nicht ausreichend.
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03.05.2007, 16:42Inaktiver User
AW: Stalkinggesetz
ich denke, das eigentliche problem liegt auch darin, daß einerseits sich durch bestimmtes tun bedroht fühlen nicht im juristischen sinne auch als eine bedrohung gewertet wird. ich meine da z. b. wenn er ihr überall auflauert aber sonst nichts. da kann man sich bedroht fühlen, der jurist sieht das sicherlich so nicht.
gruß von nemesis/dunkle-mondin.de
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04.05.2007, 08:54
AW: Stalkinggesetz
genau da liegt der haken.
obwohl ich z.b. inzwischen zusammenschrecke bei lauten geräuschen (weil er vor 2 wochen mit seinem auto mein haus gerammt hat), bekomme gänsehaut und werde unruhig wenn ein blaumetallic golf auf unser grundstück fährt oder ich agressives motoradfahren höre.
man ist irgendwie immer auf der hut und kann im grunde nie richtig ruhig abschalten.
DAS reicht aber im grunde nicht als tätliche bedrohung.
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04.05.2007, 09:36Inaktiver User
AW: Stalkinggesetz
sachbeschädigung und unberechtigtes betreten bzw. befahren mit pkw auf ein fremdes grundstück wo er nicht hingehört.........ich denke das ist was anderes, wobei hier das problem des nachweises besteht, obs vorsatz war und "böse" andere absichten dahinterstehn.......
damals in meiner sache hat es die polizei nicht interessiert, daß ER an meinem auto sämtliche radmuttern gelöst hatte und genau wußte wann ich AB fahre.......nun, er hatte wenige jahre später auf seine terroraktionen eine passende antwort von mir höchstpersönlich bekommen.
aus eigener erfahrung kann ich dir nur raten diesen "typ" zu beschäftigen damit er keine zeit hat dich zu nerven und er muß merken, daß er dich nicht verunsichern kann.
gruß von nemesis/dunkle-mondin.de
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07.05.2007, 11:51
AW: Stalkinggesetz
zur info:
mein antrag auf einstweilige verfügung, daß er sich mir fernhalten muß, wird am !!!!!24.05. !!!!!!zur Verhandlung stehen!!!!!!!!!!!!!!!
DA wird entschieden, ob er sich tatsächlich fernhalten muß ODER NICHT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
soviel zu dem thema. wenn der jetzt die vorladung zum termin bekommt, dann gehts erst richtig los.................
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07.05.2007, 12:32Inaktiver User
AW: Stalkinggesetz
dann gehts erst richtig los.................
hm, was ist denn zu befürchten, wenn ich mal fragen darf ?
gruß von nemesis/dunkle-mondin.de


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