kleine Ergänzung, meine Ausführung war sogar falsch. Ich lese hier gerade 14-16 Jährige mit >21 Jährigen "dürfen"!!!

Zitat:

"A und B "dürfen", wenn dabei nicht die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird. Es wird nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse verfolgt."

siehe auch: Wer darf mit wem?

LG zoneja