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    AW: Die besten Freundinnen meines Partners

    Zitat Zitat von Divino Beitrag anzeigen
    Ein Revier muss von allen betreffenden Bewohnern als solches angesehen werden. Öffnet einer der Bewohner jemand Außenstehendem eine Tür (was sein gutes Recht ist), kann nicht ein anderer darauf bestehen, den Besucher der Tür zu verweisen. Das "Revier" ist nicht sein alleiniges Eigentum. Es steht ihm frei, zu schauen ob er sich dennoch weiterhin in diesem Revier aufhalten will oder ob er sich ein neues Zuhause sucht.
    ..... das würde heißen, ich hab in meiner Wohnung - wenn ich nicht der einzige Bewohner bin - kein Vetorecht ?

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    AW: Die besten Freundinnen meines Partners

    Zitat Zitat von Lalique Beitrag anzeigen
    Was denkst du denn, ist MEINE soziale Schicht ?
    mindestens mittelschicht.

    richtige proletarier* sind hier im forum eher selten anzutreffen.


    *soziologischer begriff, keine abwertung!

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    AW: Die besten Freundinnen meines Partners

    Zitat Zitat von Jolanda_40 Beitrag anzeigen
    ..... das würde heißen, ich hab in meiner Wohnung - wenn ich nicht der einzige Bewohner bin - kein Vetorecht ?
    so siehts aus. und ich koennte als mitbewohner des "reviers" jeden kreti und pleti reinlassen.

  4. Inaktiver User

    AW: Die besten Freundinnen meines Partners

    Zitat Zitat von Jolanda_40 Beitrag anzeigen
    ..... das würde heißen, ich hab in meiner Wohnung - wenn ich nicht der einzige Bewohner bin - kein Vetorecht ?
    Klar hast Du das. Da bist Du durch den Mietvertrag ja auch der alleinige oder zusammen mit dem anderen Mieter der "Besitzer".
    Geändert von Inaktiver User (14.01.2011 um 16:14 Uhr)

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    AW: Die besten Freundinnen meines Partners

    Zitat Zitat von Sonderzeichen Beitrag anzeigen
    so siehts aus. und ich koennte als mitbewohner des "reviers" jeden kreti und pleti reinlassen.
    Wenn Du Dir abholen wolltest, könntest Du das versuchen



    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Klar hast Du das. Da bist Du durch den Mitvertrag ja auch der alleinige oder zusammen mit dem anderen Mieter der "Besitzer".
    *schweissvonderstirnwisch*

    Ich bin froh, das zu lesen

  6. Inaktiver User

    AW: Die besten Freundinnen meines Partners

    Zitat Zitat von Jolanda_40 Beitrag anzeigen
    ..... das würde heißen, ich hab in meiner Wohnung - wenn ich nicht der einzige Bewohner bin - kein Vetorecht ?
    meinst Du das jetzt rechtlich - oder in dem Sinne, wie eine Beziehung sein sollte? (oder sogar ironisch?)

    möchtest Du wirklich Deinem Partner verbieten können, wen er zu Besuch haben kann?

    mich stört bei der Back-Geschichte auch nicht, dass puscheles Mann mit der Freundin gebacken hat - sondern, dass puschele das nicht wusste.

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    AW: Die besten Freundinnen meines Partners

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    meinst Du das jetzt rechtlich - oder in dem Sinne, wie eine Beziehung sein sollte? (oder sogar ironisch?)
    Ironisch nicht.

    Rechtlich auch nicht.

    Mir ist schon klar, daß das von Divino metaphorisch gemeint war, ich kam aber trotzdem mit der Aussage nicht klar.


    möchtest Du wirklich Deinem Partner verbieten können, wen er zu Besuch haben kann?
    In unserer Wohnung hat er ein Vetorecht und ich auch - ja.

    Auch wenn wir es noch nie nutzen mussten

    Es gibt einige wenige Menschen, die würde ich nicht hier haben wollen.
    (und hätte ehrlich gesagt auch irgendwie ein Problem, wenn er diese treffen wollen würde - was er von sich aus nicht will, weil er die gleiche Meinung über diese Menschen hat. Bei Treffen will ich aber natürlich kein Vetorecht, in der Wohnung schon).



    mich stört bei der Back-Geschichte auch nicht, dass puscheles Mann mit der Freundin gebacken hat - sondern, dass puschele das nicht wusste.
    Seh ich genauso

  8. Inaktiver User

    AW: Die besten Freundinnen meines Partners

    Ich habe von einem Veto-Recht sogar schon Gebrauch gemacht (oder Gebrauch machen müssen?).

    Ich mochte zu diesem speziellen Zeitpunkt und unter den gegebenen Umständen nicht, dass die betreffende Person zu Besuch kommt (wobei sie sogar uns beide besucht hätte, die Anfrage lief jedoch über meinen Partner). Ich finde das sehr legitim, nicht nur, weil ich den Fall praktisch erlebt habe

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    AW: Die besten Freundinnen meines Partners

    Zitat Zitat von Jolanda_40 Beitrag anzeigen
    ..... das würde heißen, ich hab in meiner Wohnung - wenn ich nicht der einzige Bewohner bin - kein Vetorecht ?
    Ich habe Revier im übertragenen Sinn für die Beziehung/gemeinsamen Ideale gemeint, und nicht konkret die Miet- bzw. Eigentumswohnung.

    Klar hast du ein Vetorecht, wer in deine Wohnung zu Besuch kommt. Aber kein Vetorecht darüber, inwieweit der Partner jemanden in den inneren Kreis lässt, zumal ihn/sie dies auch noch selbst betrifft und seine/ihren Partner/in nur sekundär. Und manchmal sind die Empfindungen über den inneren Kreis auch innerhalb von Beziehungen noch unterschiedlich. Da kann man seinem Partner nicht die eigenen aufdrücken.

    Sind sie ähnlich: gut. Sind sie es nicht: schlechte Voraussetzung.
    Geändert von Divino (14.01.2011 um 23:02 Uhr)

  10. User Info Menu

    AW: Die besten Freundinnen meines Partners

    Editiertes Zitat entfernt, ebenso antwort darauf
    Geändert von Woltera (15.01.2011 um 12:13 Uhr)

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