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14.01.2011, 15:13
AW: Die besten Freundinnen meines Partners
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14.01.2011, 15:15
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14.01.2011, 15:20
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14.01.2011, 15:20Inaktiver User
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14.01.2011, 16:08
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14.01.2011, 16:17Inaktiver User
AW: Die besten Freundinnen meines Partners
meinst Du das jetzt rechtlich - oder in dem Sinne, wie eine Beziehung sein sollte? (oder sogar ironisch?)
möchtest Du wirklich Deinem Partner verbieten können, wen er zu Besuch haben kann?
mich stört bei der Back-Geschichte auch nicht, dass puscheles Mann mit der Freundin gebacken hat - sondern, dass puschele das nicht wusste.
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14.01.2011, 16:36
AW: Die besten Freundinnen meines Partners
Ironisch nicht.
Rechtlich auch nicht.
Mir ist schon klar, daß das von Divino metaphorisch gemeint war, ich kam aber trotzdem mit der Aussage nicht klar.
In unserer Wohnung hat er ein Vetorecht und ich auch - ja.möchtest Du wirklich Deinem Partner verbieten können, wen er zu Besuch haben kann?
Auch wenn wir es noch nie nutzen mussten
Es gibt einige wenige Menschen, die würde ich nicht hier haben wollen.
(und hätte ehrlich gesagt auch irgendwie ein Problem, wenn er diese treffen wollen würde - was er von sich aus nicht will, weil er die gleiche Meinung über diese Menschen hat. Bei Treffen will ich aber natürlich kein Vetorecht, in der Wohnung schon).
Seh ich genausomich stört bei der Back-Geschichte auch nicht, dass puscheles Mann mit der Freundin gebacken hat - sondern, dass puschele das nicht wusste.
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14.01.2011, 17:19Inaktiver User
AW: Die besten Freundinnen meines Partners
Ich habe von einem Veto-Recht sogar schon Gebrauch gemacht (oder Gebrauch machen müssen?).
Ich mochte zu diesem speziellen Zeitpunkt und unter den gegebenen Umständen nicht, dass die betreffende Person zu Besuch kommt (wobei sie sogar uns beide besucht hätte, die Anfrage lief jedoch über meinen Partner). Ich finde das sehr legitim, nicht nur, weil ich den Fall praktisch erlebt habe
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14.01.2011, 22:52
AW: Die besten Freundinnen meines Partners
Ich habe Revier im übertragenen Sinn für die Beziehung/gemeinsamen Ideale gemeint, und nicht konkret die Miet- bzw. Eigentumswohnung.

Klar hast du ein Vetorecht, wer in deine Wohnung zu Besuch kommt. Aber kein Vetorecht darüber, inwieweit der Partner jemanden in den inneren Kreis lässt, zumal ihn/sie dies auch noch selbst betrifft und seine/ihren Partner/in nur sekundär. Und manchmal sind die Empfindungen über den inneren Kreis auch innerhalb von Beziehungen noch unterschiedlich. Da kann man seinem Partner nicht die eigenen aufdrücken.
Sind sie ähnlich: gut. Sind sie es nicht: schlechte Voraussetzung.Geändert von Divino (14.01.2011 um 23:02 Uhr)
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14.01.2011, 23:00
AW: Die besten Freundinnen meines Partners
Editiertes Zitat entfernt, ebenso antwort darauf
Geändert von Woltera (15.01.2011 um 12:13 Uhr)



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