von besitz ist hier nicht die rede. im übrigen taugt die definition allenfalls dann etwas, wenn mit beziehung (orig. im sg., nehme ich an) eine liebesbeziehung, in der liebe sich u.a. in sexueller interaktion manifestiert, gemeint ist, d.h.: der unterhalt einer bestimmten beziehungsform zu genau einer person. ansonsten ignorierte sie sträflich soziale wirklichkeiten.
in meinem brockhaus von 1977 heißt es übrigens: "leidenschafliches Streben nach Alleinbesitz einer Person oder Sache mit Angst vor möglichen Mitbewerbern." hier zeigt sich, dass die anderen von dir zitierten definitionen hoffnungslos veraltet sind und in die heutige zeit nicht passen.
zur zweiten definition: "zuwendung" seitens anderer kann man nicht besitzen, da "besitz" im üblichen sprachgebrauch allenfalls eigene bzw. notwendig an das betreffende subjekt gekoppelte eigenschaften oder kompetenzen (z.b. schönheit, geistige kräfte) meinen kann, sich hauptsächlich aber auf unbelebte gegenstände* (eventuell noch haus- oder nutztiere) erstreckt.
die dritte und vierte definition impliziert, dass eifersucht an die verletzung von menschenrechten gekoppelt ist. hier offenbart sich bestenfalls ein sprachliches/ semantisches unvermögen.
*Besitz
im bürgerlichen Recht (§§ 854 ff. BGB) die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache, zu unterscheiden von der rechtlichen Herrschaft, dem → Eigentum (quelle: wissen.de)
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09.01.2011, 14:32
AW: Die besten Freundinnen meines Partners
Geändert von nebenschauplatz (09.01.2011 um 14:47 Uhr) Grund: syntax etc.
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09.01.2011, 14:59Inaktiver User
AW: Die besten Freundinnen meines Partners
Diese Definition wird generell für zwischenmenschliche Beziehungen herangezogen.
Bei den Texten, die ich zitiert habe handelt es ich sich ausschließlich um Texte aus den letzen 10 Jahren. Diese Texte werden auch heute für die Lehre an Universitäten herangezogen und sind Bestandteil aktueller Vorlesungesskripte.in meinem brockhaus von 1977 heißt es übrigens: "leidenschafliches Streben nach Alleinbesitz einer Person oder Sache mit Angst vor möglichen Mitbewerbern." hier zeigt sich, dass die anderen von dir zitierten definitionen hoffnungslos veraltet sind und in die heutige zeit nicht passen.
Hier gilt die Definition - auch wenn es Dir nicht zutreffend erscheint, trotzdem auf zwischenmenschliche Beziehungen.zur zweiten definition: "zuwendung" seitens anderer kann man nicht besitzen, da "besitz" im üblichen sprachgebrauch allenfalls eigene bzw. notwendig an das betreffende subjekt gekoppelte eigenschaften oder kompetenzen (z.b. schönheit, geistige kräfte) meinen kann, sich hauptsächlich aber auf unbelebte gegenstände* (eventuell noch haus- oder nutztiere) erstreckt.
Das lese ich da nicht so raus.die dritte und vierte definition impliziert, dass eifersucht an die verletzung von menschenrechten gekoppelt ist. hier offenbart sich bestenfalls ein sprachliches/ semantisches unvermögen.
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09.01.2011, 15:07
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09.01.2011, 15:11Inaktiver User
AW: Die besten Freundinnen meines Partners
Es geht um den Besitzanspruch eines Aspektes eines Menschen. Der Mensch bzw. seine Aufmerksamkeit oder Liebe wird geteilt.
Das muss ein kleines Kind erst lernen. Die Mutterliebe gehört nicht ihm alleine "ist nicht sein Besitz",sonder die Mutter verteilt ihre Liebe.
Das Kind fürchtet den Verlust von etwas was es besitzt (die Mutterliebe). Das ist der Bezug zu Besitzdenken. Man nur den Verlust von etwas befürchten, von dem man annimmt das man es besitzt.
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09.01.2011, 15:27
AW: Die besten Freundinnen meines Partners
das ist auch der fall, wenn die mutter dem vater ihre liebe bekundet. trotzdem wird ein kind deswegen (normalerweise) nicht eifersuechtig.
naja - das ist verquastes psychologendeutsch.
danach ist "besitz" ein gummibegriff, den ich auf alle aspekte des lebens anwenden kann, also "besitze" ich meine gesundheit, meinen job, meine jugend, mein leben usw., weil ich diese dinge ja auch irgendwann mal verlieren kann.
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09.01.2011, 15:37
AW: Die besten Freundinnen meines Partners
öhm... immerhin unterscheidet der eintrag zwischen eifersucht im weiteren und eifersucht im engeren sinne. deshalb sehe ich nicht, warum ich für beziehungen im weiteren sinne nicht bloß den ersten teil in anspruch nehmen sollte.
außerdem ist hier vom "Partner" die rede. mit eltern z.b. ist man aber nicht partnerschaftlich verbunden.
so what? das zeigt bloß, dass man in dem laden mal ordentlich aufräumen müsste. ich als hörer/leser würde mir solche verzerrungen nicht umstandslos gefallen lassen.Bei den Texten, die ich zitiert habe handelt es ich sich ausschließlich um Texte aus den letzen 10 Jahren. Diese Texte werden auch heute für die Lehre an Universitäten herangezogen und sind Bestandteil aktueller Vorlesungesskripte.
Das Kind fürchtet den Verlust von etwas was es besitzt (die Mutterliebe). Das ist der Bezug zu Besitzdenken. Man nur den Verlust von etwas befürchten, von dem man annimmt das man es besitzt.
ich werde demnächst anfangen, empörte leserbriefe zu schreiben, sobald ich in einer todesanzeige die wendung "Wir betrauern den Verlust von XY" finde.Geändert von nebenschauplatz (09.01.2011 um 15:49 Uhr) Grund: p.s.
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09.01.2011, 15:47Inaktiver User
AW: Die besten Freundinnen meines Partners
Das ist doch völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Zudem geht es bei Todesanzeigen ja wohl darum, dass man wirklich eine Person verliert, sie als ganzen Menschen verliert, wenn er stirbt. Da geht es nicht um eine ungeteilte Aufmerksamkeit sondern darum, dass die Person insgesamt fehlen wird.
Schade, dass solche zusammenhanglosen Dinge kommen.
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09.01.2011, 15:49Inaktiver User
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09.01.2011, 15:54
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09.01.2011, 15:56
AW: Die besten Freundinnen meines Partners
so wie in definition drei und vier. ich gestehe aber, dass das beispiel unfein war.
wie bestätigt man vermittelst studien besitzdenken? indem man z.b. den begriff im fragebogen selbst einführt?
das schrieb ich bereits, soweit ich mich entsinne.Aus was entsteht denn für Dich Eifersucht? Was sind die Gründe?



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