Es geht doch hier schon seit Beginn überhaupt nicht um "fallenlassen" der Ex.
Versteht ihr unter "fallenlassen der Ex" das Verhalten von Männern, die Unterhaltszahlungen an die (erwachsene) Exgattin irgendwann nicht mehr tätigen/tätigen wollen?![]()
Berichtigt mich gern, wenn ihr was anderes meint. Aber es dreht sich hier nur um diese Zahlungen, weder um ein Fallenlassen der Exfrau noch sonstwas in der Art.
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Ergebnis 71 bis 75 von 75
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14.05.2009, 22:55
AW: Eifersucht auf die Ex (nicht gefühlsbedingt)
Geändert von Divino (14.05.2009 um 22:59 Uhr)
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15.05.2009, 03:04
AW: Eifersucht auf die Ex (nicht gefühlsbedingt)
...solange Du nicht die Ehefrau oder Mutter seines Kindes bist, wirst Du wohl keinerlei Ansprüche auf das Geld Deines Freundes haben können.
.... für die meisten Männer (über 35) stellt das auch heute noch dar, wenn auch meistens unbewusst, einen großen Unterschied. Sie fühlen sich der Freundin finanziell gar nicht verpflichtet..... und in der Tat ist es so.Geändert von AnaPaula (15.05.2009 um 04:07 Uhr)
... "they say life´s what happens what you´re busy making other plans. But sometimes in New York, life is what happens while you´re waiting for a table."....S.J.P.
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15.05.2009, 04:32
AW: Eifersucht auf die Ex (nicht gefühlsbedingt)
Ich berichtige mich: Ein Schwächling ist derjenige, der z.B. der Ex nichts mehr zahlt, weil die Next das gerne hätte.
Ich bestätige aber gerne: ich verstehe das auch unter "Fallenlassen"
Divino, Du pochst ja so gerne auf das neue Unterhaltsrecht, das die Kinder erstmal bevorrechtigt. Dem stimme ich auch vorbehaltlos zu.
Ich unterscheide da zwischen "Jung- und Altehen" In der heutigen Zeit wird es immer weniger Ein-Verdiener-Ehen geben, und das ist auch gut so. Es wird wohl keine Frau mehr so blauäugig sein, ihren Beruf aufzugeben um die Kinder großzuziehen und das alte Rollenspiel bedienen. Und wenn doch, sollte sie sich im Vorfeld gut absichern.
Zitat von Divino
Aber wenn sich in einer Ehe beide darauf verständigt haben wie in unserem Beispiel hier, dann hielte ich es für hochgradig unanständig von dem Mann, wenn er jetzt so locker flockig sagen würde: "Nö, jetzt kannste sehen wie du allein klarkommst."
Und soviel ich weiß, macht der Gesetzgeber da auch jetzt noch einen Unterschied in der Behandlung der Unterhaltsfrage.Moderatorin in
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15.05.2009, 15:35
AW: Eifersucht auf die Ex (nicht gefühlsbedingt)
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15.05.2009, 15:40
AW: Eifersucht auf die Ex (nicht gefühlsbedingt)
Dann ist er ja so oder so ein Schwächling, egal wie er handelt. Zahlt er nix, macht er es der Next recht, zahlt er was, macht er es der Ex recht. Denn Fakt ist: Er zahlt der Ex sicherlich nicht, weil er soviel Spass daran hat, sondern weil er keinen Stress/seine Ruhe will. Bedeutet doch auch, dass er ein Schwächling ist, wenn er sich davon unterkriegen lässt, oder etwa nicht??? Nach der Ansicht Schwächling-Nichtschwächling jedenfalls.
Hab ich überlesen, ist das in diesem Beispiel hier wirklich so, dass sie sich von Anfang an darauf geeinigt haben? Ich les nochmal.Aber wenn sich in einer Ehe beide darauf verständigt haben wie in unserem Beispiel hier, dann hielte ich es für hochgradig unanständig von dem Mann, wenn er jetzt so locker flockig sagen würde: "Nö, jetzt kannste sehen wie du allein klarkommst."




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