Hallo, ich habe gerade einen Kaschmir-Pulli mit der Post erhalten, den ich bei Ebay für 80 Euro von privat (!) ersteigert habe. Leider ist der als "groß" beschriebene Ausschnitt nicht nur groß, er ist vollkommen ausgenuddelt, steht ab und der Pulli ist somit untragbar. Ich war beim Schneider, er kann nichts ausrichten. Ich habe jetzt die Verkäuferin angeschrieben und sie um umgehende Rücküberweisung des Kaufpreises gebeten.
Habe ich irgendwelche Handhabe gegen sie, falls die das ausschlägt?
Ehrenpreis![]()
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Thema: Ebay-Fehlkauf von privat
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06.10.2008, 11:56Inaktiver User
Ebay-Fehlkauf von privat
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06.10.2008, 11:59Inaktiver User
AW: Ebay-Fehlkauf von privat
Hehe! Es gibt gute Menschen - sie will den Pulli im Laden reklamieren. Scheint also so, dass ich den Kaufpreis zurückbekomme. Jippieh!
EhrenpreisGeändert von Inaktiver User (06.10.2008 um 12:11 Uhr)
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06.10.2008, 12:15Inaktiver User
AW: Ebay-Fehlkauf von privat
Gab es keine Fotos?
Nun...sie hat scheinbar immerhin auf "groß" bzgl. des Ausschnitts in der Auktion hingewiesen. Problem ist dass ihre beide nun eine unterschiedliche Vorstellung von "groß" habt und da fürchte ich ist eine Rücknahme wenn überhaupt nur auf Kulanzbasis möglich.
Auch was die Trageeigenschaften angeht...deswegen gibt es ja die Rücksenderegelungen für Private im BGB bei Online-Kauf von gewerblichen Verkäufern, weil man die Dinge nicht im Laden anprobieren kann. Private Verkäufer müssen derartige Rechte nicht einräumen und dann hat man ein Problem, wenn die Farbe des Pullis durch ein schlechtes Foto daheim anders ist oder die Trageeigenschaften anders wie erhofft.
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06.10.2008, 12:42Inaktiver User
AW: Ebay-Fehlkauf von privat
Es war auf den Fotos aber nicht erkennbar (weil im Liegen fotografiert). Ich bitte Dich, wenn der Ausschnitt, der im Nacken anliegen sollte, 5 cm nach außen absteht - dann ist das kein "großer" Ausschnitt, sondern Fehlstrick.
Aber jetzt wird ja hoffentlich alles gut.
Ehrenpreis
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06.10.2008, 14:00
AW: Ebay-Fehlkauf von privat
Der Pullover war also als 'neu' angeboten.
Über die Definition 'groß' lässt sich nicht streiten (subjektiv) denke ich.
Aber es macht m.E. einen Unterschied, ob Fehler angegeben wurden z.B. durch den Zusatz 'B-Ware'. Wenn es deutlich als Fehler zu erkennen ist - also ausgeleiert, kein Stehkragen o.ä. modische Ausarbeitung.
Der Verkäufer ist sogar dazu verpflichtet auf eventuelle Mängel hinzuweisen. Zumindest stand es so noch vor etwa einem halben Jahr in den Richtlinien von Ebay; u.a. auf Grund derer ich mein Geld von einem Privatverkäufer zurückbekam.
Ich frage den Verkäufern mittlerweile Löcher in den Bauch, wenn sie nur zu einem Einzeiler im Stande sind und auf Fotos sieht man eben auch nicht immer alles Bedeutende und Begriffe sind 'dehnbar'.
LG + auf dass es gut ausgeht!
Minza
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06.10.2008, 14:16Inaktiver User
AW: Ebay-Fehlkauf von privat
Aber, nur theoretisch: Rechtlich einklagen könnte man das nicht, oder?
Zitat von fraeulein_minza
Ehrenpreis
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06.10.2008, 14:44
AW: Ebay-Fehlkauf von privat
Hach, ich bin ja auch nur ein Laie.
Zitat von Inaktiver User
In einem meiner negativen Ebay-Erlebnisse wurde mir hier mit Gerichtsurteilen, etc. bestens geholfen! Und die Gerichte werden dem Ausmaß an Klagen gar nicht gerecht. Insofern gehe ich schon davon aus, dass einiges einklagbar ist!
Zumindest habe ich gelernt, dass der Hinweis darauf, dass man Privatverkäufer ist und somit keine Garantie etc. besteht, seine Wirkung verlieren kann. Wenn z.B. eine betrügerische Absicht vorliegt. Bei mir zeigte damals die Auflistung der Paragraphen und Urteile gegen die 'mein' Verkäufer damals verstoßen hatte die von mir gewünschte Wirkung.
Aber wie schön, wenn der Verkäufer gleich einsichtig ist, wie in Deinem Fall. Ich hoffe, es bleibt dabei!
LG Minza
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06.10.2008, 16:49Inaktiver User
AW: Ebay-Fehlkauf von privat
Leute, die Welt ist gut: Das Geld ist soeben auf meinem Konto gelandet.
Ich düs' dann mal gleich zur Post, um den Pulli zurückzuschicken.
Ehrenpreis


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