Liebe Ebay-Profis,
ich bin eben dabei, mit dem eBay-Käuferschutz Bekanntschaft zu machen.
Hintergrund: Ich habe einen Artikel (hochwertiger Schmuck einer bekannten Manufaktur) ersteigert. Der Verkäufer hat unter den Versandoptionen keine Auswahlmöglichkeiten angeboten und nur "Standardversand" angeführt. Angekommen ist bei mir allerdings nur ein normales dünnes weißes Briefkuvert, durch das der Schmuck bestimmt auch gut zu tasten war - leer. Der Artikel muss auf dem Postweg verloren gegangen oder, wie ich vielmehr vermute, gestohlen worden sein.
Rechtlich ist es ja nun offenbar so, dass ich als Käufer für den Versand hafte - vorausgesetzt die Verpackung ist "adäquat". Natürlich kann man argumentieren, ich hätte den Verkäufer (erfahrener eBayer) explizit darauf hinweisen müssen, dass ich nur versicherten Versand in einem angemessenen Behältnis akzeptiere - und kein simples, minderwertiges, ja in meinen Augen fahrlässiges Briefkuvert. Ich (wenig erfahrener eBayer) habe das Thema Versand allerdings nicht wirklich hinterfragt - ich bin davon ausgegangen, dass jemand mit so vielen Bewertungen weiß, was er tut. Nun ja ... Ich habe mich dann an eBay gewendet und vorerst versucht, das Ganze gütlich beizulegen. Ich habe dem Verkäufer angeboten, dass wir beide (ich, weil rechtlich für den Versand verantwortlich, er, weil rechtlich für die schlechte Verpackung verantwortlich) uns den Schaden teilen (sprich, er 50% trägt und ich 50% trage). Darauf wollte er nicht eingehen - er könne schließlich nix dafür, wenn der Inhalt seines Kuverts verloren geht / geklaut wird.
Darauf hin habe ich nun einen Antrag auf Käuferschutz gestellt und um Hilfe bei der Klärung gebeten. eBay hat mich sofort wissen lassen, wenn ich eine Anzeige erstatte und diese an eBay übermittle, bekäme ich mein Geld zurück.
Meine Frage: Gehe ich damit irgendein Risiko ein? Kann ich davon ausgehen, dass die Entscheidung, die eBay trifft, rechtlich wasserdicht ist? Kann der Verkäufer mich nach Rückbuchung des Betrages z.B. klagen? Der Betrag, von dem wir hier reden, ist wahrlich keiner, der mich meine Existenz kostet. Allerdings sehe ich - v.a. aufgrund der völlig sturen Haltung des Verkäufers - auch nicht ein, das Ganze einfach so auf sich beruhen zu lassen und meine Kohle abzuschreiben.
Was meint Ihr?
LG und vielen Dank
viv
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Ergebnis 1 bis 10 von 42
Thema: Käuferschutz - Risiken?
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03.04.2013, 16:00
Käuferschutz - Risiken?
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03.04.2013, 17:41
AW: Käuferschutz - Risiken?
Als langjährige Ebayerin muss ich Dir leider sagen, dass Du im Unrecht bist.
Es ist nicht Sache eines erfahrenen VK Dich über die Versandrichtlinien bei ebay, die Du mit deiner Anmeldung akzeptiert hast- aufzuklären.
Bei unversichertem Versand liegt immer das Verlustrisiko beim Käufer. Weshalb sollte der VK da mit dem Schaden halbe/halbe machen? Weil Du die ebay Richtlinien nicht gelesen hast?
Standarversand ist immer die günstigste Versandform- einfacher Umschlag, meistens Warensendung. Die Verpackung muss nur für den Transport geeignet sein, juristisch ist da unerheblich ob man den Inhalt dadurch tasten oder sehen kann. Auch das hast Du akzeptiert.
Eine Chance hättest Du nur wenn über PAYPAL gezahlt wurde.
Kommt etwas nicht an, verlangt PAYPAL vom VK einen Versandnachweis ( Einschreibenbeleg, Tracking NR. von DHL/ Hermes.
Da ist es als VK riskant ohne Versandnachweis abzusenden.
Das wissen allerdings auch die meisten VK.
Und über PAYPAL sind es fast ausschließlich gewerbliche VK.
Wenn das ein Privatverkauf war und der VK Standardversand angegeben hat und Du auf die Auktion geboten hast, ist es Dein Risiko.
Die Antwort von ebay besteht meistens aus Textbausteinen. Und rechtlich wasserdicht ist das nicht zwingend. Die Anzeige ( Warenwert, wieviel €) bei der Polizei weil Dein Artikel nicht angekommen ist, würde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Es sei denn der VK ist ein bereits bekannter Großbetrüger. Dann würdest Du auf den Weg der Zivilklage verwiesen, eine Strafanzeige bringt Dir das Geld nicht wieder. Und eine Anzeige bedeutet nichts, es muss ein Urteil vorliegen, da liegt ein langer Weg dazwischen, wenn es überhaupt so weit käme.
Du hättest evtl. den VK vor Überweisung anmailen können, dass Du lieber Einschreiben/ Paketversand möchtest und entsprechend mehr überweisen, aber das bringt Dich jetzt nicht weiter.
Wenn Du nun den VK negativ bewertest, wäre das sehr unfair. Der VK hat seine Pflichten erfüllt.Geändert von Elixia (03.04.2013 um 17:59 Uhr)
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03.04.2013, 17:50
AW: Käuferschutz - Risiken?
@ elixia: Sorry, vergaß ich zu erwähnen: Ich habe per Paypal bezahlt. Ansonsten: Danke für Deine Ausführungen. Ich habe übrigens noch keine Bewertung abgegeben.
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03.04.2013, 18:19
AW: Käuferschutz - Risiken?
Ok, da stehen die Chancen gut, dass Dir das Geld von Paypal gutgeschrieben wird.
Wenn der VK Paypal anbietet und nicht gleich Einschreiben/ Paketversand angibt, sondern Standardversand trotz der Forderung eines Versandnachweises im Zweifelsfall hat er sich wohl nicht ausreichend über PAYPAL Richtlinien informiert.
Trotzdem ist das mit der Anzeige Unsinn. Denn eine Anzeige beweist nichts.Ohne Urteil könnten die da auch nichts machen.
Dir wird das Geld m.E. gutgeschrieben, der VK lernt demnächst entweder auf PAYPAL zu verzichten, oder ausschließlich versicherte Versandformen anzubieten.
Wahrscheinlich ist bisher immer alles angekommen(kannst ja seine Bewertungen lesen) und nun der ärgerliche Fall des Diebstahls/ Verlust auf Postweg eingetreten.Geändert von Elixia (03.04.2013 um 18:25 Uhr)
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03.04.2013, 18:42
AW: Käuferschutz - Risiken?
Hi,
auf die Idee mit der Anzeige wär' ich auch nicht bekommen. Ebay hat mich aber heute wissen lassen, dass sie die Angelegenheit nur dann weiter verfolgen, wenn ich Anzeige erstatte.
Also bin ich dem nachgekommen - is ja tatsächlich kein Aufwand.
Auf die Paypal-AGBs habe ich den Verkäufer übrigens hingewiesen und ihm mitgeteilt, dass ich mir gute Chancen auf Käuferschutz erwarte - und im selben Atemzug den 50:50-Vorschlag gemacht. Mir geht's nicht darum, auf Biegen und Brechen mein Geld wieder zu bekommen, sondern darum, welche Ansprüche gerechtfertigt sind. Und ich sehe das so: Für den Versand bin ich verantwortlich, für Verpackung (und die Paypal-Richtlinien) er. Mir tut's ja fast leid, dass er nun, so wie's aussieht, komplett durch die Finger schaut - aber er hatte seine Chance
Die Frage, die mich - wie im Thread-Titel beschrieben - mehr umtreibt als, ob ich mein Geld wiederbekomme ist, ob der Käuferschutz weitere Folgen nach sich ziehen könnte. Ob mich der VK z.B. nach Rücküberweisung noch klagen oder mir sonst wie schaden könnte.
LG,
vivGeändert von viv_1980 (03.04.2013 um 18:45 Uhr)
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03.04.2013, 19:24
AW: Käuferschutz - Risiken?
Ich sehe das eher so, dass Dein VK von der unbeleckten Sorte ist. Er musste vielleicht mal PAYPAL anbieten (gab mal eine Zeit, da war das verpflichtend für Erstverkäufer bis zu einer bestimmten Anzahl positiver Bewertungen). Dann hat er es weiter laufen lassen.
Und was ich öfter feststelle ist dass die Leute sich wirklich mit den AG´s und Richtlinien nicht befassen.
Paypal für Privatverkäufer macht keinen Sinn, es kostet ja extra Geld.
Für Dich als Käufer hat es Vorteile, Du bekommst vermutlich das Geld von PayPal (nicht vom VK, nicht verwechseln!) zurückerstattet.
Dagegen, dass Paypal Dir das Geld erstattet, kann der VK nichts machen. Vermutlich kriegt er von denen einen
Hinweis/ Mahnung seine Paypal Verkäufe zukünftig nur noch versichert anzubieten.
Schließlich wollen die ja nicht öfter seine Verluste ausgleichen.
Und er geht von den Richtlinien aus, die gelten beim Privatverkauf ohne PayPal.
Ich sehe hier keine Möglichkeit Dir zu schaden, warum sollte er? Die Sachewird vermutlich nach einiger Zeit eingestellt, wenn es nicht eine horrende Summe und der VK bisher unauffällig war. Die Staatsanwaltschaften wären völlig überlastet, würden die wegen der ganzen Sendungen die bei der Post verlustig gehen, jedesmal eine Beweisaufnahme machen.
Freue Dich, dass das über Paypal läuft und bei Deinen weiteren Aktivitäten bei Käufen ohne Paypal würde ich ab einer gewissen Summe den VK bei Standardversand anmailen, ob er gegen Bezahlung Deinerseits bereit ist
versichert per DHL/ Hermes in Kartonage/gefüttertem Umschlag etc. zu versenden.Geändert von Elixia (03.04.2013 um 19:34 Uhr)
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03.04.2013, 20:16
AW: Käuferschutz - Risiken?
Danke Elixia, jetzt versteh' ich die Zusammenhänge! D.h. Paypal holt das Geld nicht vom VK zurück?
Dann kann ich zumindest meine Bedenken, dem was wegzunehmen, außen vor lassen ...
Dann gibt's wohl tatsächlich keinen Grund, warum er auf das 50:50-Angebot hätte eingehen sollen bzw. mir jetzt noch Böses wollen sollte.
Und nach Deinen Ausführungen werde ich auf eine Bewertung gänzlich verzichten. Bringt ja nix.
LG,
viv
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03.04.2013, 20:37
AW: Käuferschutz - Risiken?
Wenn es in den letzten Wochen keine Änderung bei PayPal gab, bekommt der Verkäufer das Geld erst, wenn du positiv bewertest. Ansonsten nach drei Wochen. In deinem Fall dann überhaupt nicht.
Ich würde neutral bewerten. Umschlag kam leer an.
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03.04.2013, 21:11
AW: Käuferschutz - Risiken?
Ich habe auch zweimal Geld über PAYPAl zurückbekommen.
Sicher weiß ich nicht, ob die nicht versuchen vom VK das Geld zurückzuholen. Der VK hat sich eben nicht mit den PAYPAL Richtlinien befasst und klar ist das jetzt sein Nachteil.
@ebayer: Wie kommst Du darauf, Dass die TE erst postiv bewerten müsse? Der VK hat ja sein Geld, das hat er ja auch nicht bestritten.
Aber die TE eben nicht den ersteigerten Artikel, und weil Standarversand kann man diesen nicht zurückverfolgen.
Es geht ja darum, dass die TE von Paypal entschädigt wird, da muss sie den VK nicht bewerten weder positiv noch negativ.
Ich habe in beiden Fällen nicht bewertet. Und das Geld dennoch erhalten.
Der Irrtum liegt auf Seiten des VK, der davon ausgeht, es gelten die Regeln des Privatverkaufs ohne Paypal.
Klar kann man argumentieren, die TE hat sich auf Standardversand eingelassen und müsste mit den Folgen leben.
Dem wäre rechtlich auch so, hätte der VK nicht den unversicherten Versand über Paypal angeboten, was eben zu Lasten des VK geht, wenn er keinen Versandnachweis hat.
Was soll nun eine neutrale Bewertung bringen "leerer Umschlag"? Wenn die TE das Geld über Paypal erhalten hat, ist es doch in Ordnung.
Der VK ist offensichtlich ja bisher nicht negativ aufgefallen.
Ich würde hier gar nicht bewerten.
Es wäre aber auch ein bißchen viel verlangt, die TE solle positiv bewerten.
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03.04.2013, 21:25
AW: Käuferschutz - Risiken?
Hm. Also gleicht Paypal doch nix aus, sondern nimmt's tatsächlich dem VK weg?

Und angenommen, ein Käufer bewertet gar nicht, obwohl es keine Probleme gab - wann erhält der Verkäufer sein Geld?
Kann er mich eigentlich negativ bewerten?
LG,
viv



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