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    AW: Mütterquote im Job?

    Zitat Zitat von Satyr Beitrag anzeigen
    Aber wer stillt? Wer fällt (verständlicherweise) wegen Mutterschutz aus?

    Ja und nu? ***koppkratz***

    ...1 Jahr sie. 1 Jahr er (oder 18 Monate & 18 Monate)
    + Elternquote in jeder Firma.



    Passt doch, dann hat jede Firma das gleiche Risiko.
    Firmen müssen schon ihre Mitarbeiter aus der Bevölkerung aussuchen: die besteht nunmal zu über 70% aus Familien.
    Dagegen kommt kein Reglement an.


    Biologie kannst du nicht wegreglementieren, ansonsten müsstest du auch die Zeugungsfähigkeit wegreglementieren...was ja unter Dings 3 des GG fällt und verboten ist.

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    AW: Mütterquote im Job?

    Zitat Zitat von _Farmelli Beitrag anzeigen
    Ja und nu? ***koppkratz***

    ...1 Jahr sie. 1 Jahr er (oder 18 Monate & 18 Monate)
    + Elternquote in jeder Firma.
    Er stillt 1 Jahr lang?


    Passt doch, dann hat jede Firma das gleiche Risiko.
    Aus der einen Sicht passt das, ja. Aber Du meinst das verpflichtend, oder? Also kein anderes Lebensmodell mehr? Da ist dann wieder DAS Problem. Ich glaube nicht das es realisierbar ist, was Du dir wünscht. Was ist mit den (nicht wenigen) Müttern die nach einem halben Jahr wieder arbeiten möchten? Was mit denen die erst nach 2 Jahren wieder möchten? Oder den Vätern, die viell. sogar 3 oder mehr Jahre beim Kind bleiben möchten?



    Firmen müssen schon ihre Mitarbeiter aus der Bevölkerung aussuchen: die besteht nunmal zu über 70% aus Familien.
    Dagegen kommt kein Reglement an.
    Joa... und es gibt wieviele Arbeislose? Also wieviel Konkurenz? Ich fürchte die Arbeitgeber sitzen meist(!) am längeren Hebel.

    Biologie kannst du nicht wegreglementieren
    Schön das Du wiederholst, was ich schon schrieb - obwohl Du geschrieben hast das Dir Biologie nicht gefällt. Den Sinn muss ich jetzt nicht verstehen, oder?
    Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
    -
    Schau auf deine Haut und lies
    Such wo meine Zunge war
    Such mein Lied in deinem Haar
    Willst Du mein Gefühl verstehen
    Mußt Du Dich in Dir ansehen
    Schließ die Augen und Du siehst ich bin in Dir
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    AW: Mütterquote im Job?

    Ansonsten weiß der AG ungefähr bis wann der ansteht, wie lange er dauert und das Risiko das der AN nicht mehr zurück kommt, ist gering. Anspruch auf Teilzeit und generell weitreichendere Folgen hat er nicht.
    Anspruch auf Teilzeit oder sonst irgend etwas habe ich auch nicht. Ansonsten habe ich ganz standardmässig meine 3-monatige Kündigungsfrist nach Ablauf des Mutterschutzes.
    Und das Risiko, dass ich meinen AG verlasse besteht unabhängig von jeder Mutter- oder Vaterschaft. Deshalb tut der AG ja gut daran, den Job für mich attraktiv zu machen.

    Wie Brausepaul bereits sagte: es ist ein Geben und Nehmen.

    Ansonsten weiß der AG ungefähr bis wann der ansteht, wie lange er dauert
    Wann mein Mutterschutz ansteht und wie lange der dauert weiss mein AG auch ca. 6-9 Monate im Voraus (je nach meiner Tätigkeit).

  4. Inaktiver User

    AW: Mütterquote im Job?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich hab einfach meinen Erziehungsurlaub verkürzt und wieder in der alten Firma gearbeitet, wo ich meine gesetzliche Arbeitsplatzgarantie hatte.
    komm auf den Boden. wer hat denn heute noch einen unbefristeten job? 20 % aller berufstätigen arbeiten schon für Mindestlohn und drunter. Frisch ausgelernte werden zu 75 % nicht übernommen. Studienabgänger arbeiten im schnitt 10 jahre in unterbezahlten und befristete Jobs. Und dreiste wenn du einen unbefristeten Job hast. Die Arbeitsplatzgarantie gilt nur drei Monate. beim dritten mal kind krank bist du draussen. ein gut bezahlter unbefristeter Job gehört in den Bereich der Märchen, sagen und legenden.

    und nein, wenn ich zehn Jahre studiert habe und mich zehn Jahre von Projekt zu Projekt, von Praktikum zu Praktikum gehangelt habe und vielleicht endlich mal anfange Geld zu verdienen, dann bleibe ich nicht sechs, bzw. bei zwei Kindern zwölf Jahre zu hause bei Papierstern falten und salzteigbrezel backen. um dann mit glück als promovierte Kaffeeköchin und kopiererbedienerin oder petrischalenzählerin wieder anfangen zu dürfen.
    wenn du dich beim Jobcenter melden musst, ist deine Ausbildung sowieso fürn arsch. ob du nun nur noch nicht mal nen hauptschulabschluss hast oder nen Doktorstudium, laub fegen im park müssen alle.

  5. gesperrt

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    AW: Mütterquote im Job?

    Zitat Zitat von Satyr Beitrag anzeigen
    Er stillt 1 Jahr lang?
    Du denkst nicht wirklich, dass Kinder 3 Jahre gestillt werden, oder?
    google mal WHO & stillen.

    Alles gut, großer Brauner

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    AW: Mütterquote im Job?

    Zitat Zitat von _Farmelli Beitrag anzeigen
    Du denkst nicht wirklich, dass Kinder 3 Jahre gestillt werden, oder?
    google mal WHO & stillen.

    Alles gut, großer Brauner
    *sfz*... ich hab nen Scherz gemacht... sieht man an den Smileys... wenn man will.
    Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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    AW: Mütterquote im Job?

    Zitat Zitat von Minstrel02 Beitrag anzeigen
    Anspruch auf Teilzeit oder sonst irgend etwas habe ich auch nicht. Ansonsten habe ich ganz standardmässig meine 3-monatige Kündigungsfrist nach Ablauf des Mutterschutzes.
    Und das Risiko, dass ich meinen AG verlasse besteht unabhängig von jeder Mutter- oder Vaterschaft. Deshalb tut der AG ja gut daran, den Job für mich attraktiv zu machen.

    Wie Brausepaul bereits sagte: es ist ein Geben und Nehmen.



    Wann mein Mutterschutz ansteht und wie lange der dauert weiss mein AG auch ca. 6-9 Monate im Voraus (je nach meiner Tätigkeit).
    Dazu kann ich schlecht etwas sagen, ich kenne das CH Rechtssystem zu wenig. Ich weiß nicht was bei Euch alles mit reinspielt. Die Schweiz mit D zu vergleichen ist schwierig. Alleine wegen Eurer 3 (oder waren es 4?) Sprachräume, der SEHR fließende Übergang zwischen Stadt/Dorf/Land, anderes Steuersystem usw... sorry, mehr als mehrmalige Urlaubserfahrung hab ich da nicht *g* .
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  8. Inaktiver User

    AW: Mütterquote im Job?

    Nachtrag aus menier Erfahrung zum Thema Fremdbetreuung:
    @schnellschnell-Ich kenne kaum ein Kind, daß nicht spätestens irgendwann im dritten Lebensjahr in den Kindergarten oder sogar in die Kita geht. Auch die meisten nicht berufstätigen Mütter scheinen- jedenfalls in meinem Umfeld- kein Problem damit zu haben, ihre 2 Jährigen im Kiga fremdbetreuen zu lassen. Andere haben Tagesmütter. In fast allen Fällen sind die Kinder länger als nur über den Vormittag in der Kita oder bei der Tagesmutter. Wenn ich mein Kind anch der Arbeit abhole, treffe ich am Kindergartentor die nicht berufstätigen Mütter, deren Kids genauso lange fremdbetreut waren wie meines.
    Das soll an dieser Stelle wohlgemerkt keine Kritik an diesen Müttern sein, ich will dir nur verdeutlichen, daß anscheinend auch die Mütter, die nicht wie du sagst "Alles dem Job unterordnen" anscheinend einen Vorteil in der Betreuung ihrer auch unter 3 Jährigen durch Kita oder Tagesmutter sehen.

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    AW: Mütterquote im Job?

    Joa... und es gibt wieviele Arbeislose? Also wieviel Konkurenz? Ich fürchte die Arbeitgeber sitzen meist(!) am längeren Hebel.
    Das ist aber nur gefühlt der Grund. In der Schweiz liegt die Arbeitslosenquote derzeit bei etwa 3% - für Akademiker noch niedriger. Die Arbeitnehmer haben also durchaus Verhandlungsmacht.
    Die Anstellungsbedingungen sind aber trotzdem nicht familienfreundlicher.

    Anders als Du glaube ich auch nicht wirklich daran, dass Familienfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit in völlig gegensätzliche Richtungen zielen. Mit familienfreundlichen Arbeitsmodellen erreicht der Arbeitgeber eine höhere Arbeitsplatzzufriedenheit und auch eine grössere Loyalität der Mitarbeiter. Das wirkt sich positiv auf die Arbeitsleistung aus und es spart Kosten für Abgänge/Rekrutierungen/Neubesetzungen.

  10. User Info Menu

    AW: Mütterquote im Job?

    Dazu kann ich schlecht etwas sagen, ich kenne das CH Rechtssystem zu wenig.
    Es ging mir nur um Dein Argument, das bei Zusammenstreichen der Leistungen die Geburtenraten in den Keller fallen würden. Dem ist nicht so. Die Regelungswirkung all dieser Transferzahlungen ist mE klein.

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