Hallo Ihr Lieben,
ich weiss gar nicht, wo ich eigentlich anfangen soll. Am besten wohl am Anfang.
Mein Freund und ich sind jetzt recht kurz erst zusammen. Aber doch wird unsere Beziehung etwas überschattet, ganz genau wie bei vielen wahrscheinlich ist es die Ex.
Mein Freund hat sich in der Beziehung mit ihr ein Haus gekauft, in das sie dann beide eingezogen sind. Da er sich von ihr getrennt hat möchte er natürlich, dass sie nun aus diesem Haus auszieht. Nun macht sie aber keinerlei Anstalten das Haus zu verlassen. Da mein Freund ein ziemlich gutmütiger Mensch ist, hat er ihr damals bei der Trennung versprochen, dass sie so lange in dem Haus leben kann, bis sie eine eigene Wohnung gefunden hat. Ja ich weiss ein fataler Fehler. Das Haus läuft komplett auf ihn alleine und er hat auch kein Mietvertrag mit ihr. Mittlerweile geht sie aber soweit, dass sie Sachen einfach verschenkt. Darauf hin hat mein Freund natürlich reagiert und hat den Keller abgeschlossen und den Schlüssel mitgenommen bevor da auch noch Sachen wie u.a Holz fehlen. Da mein Freund beruflich immer auf Montage ist, kann er natürlich nicht wirklich kontrollieren, was sie unter der Woche in seinem Haus so treibt. Jedenfalls hat sie nun geschrieben, dass sie eine Einstweilige Anordnung einfordern will, dass er nicht mehr ins Haus darf.
Wir machen uns natürlich unsere Gedanken darüber, wie wir reagieren sollen. Vielleicht hat ja einer von euch hilfreiche Tipps oder sowas ähnliches schon mal mitgemacht. Wir wären sehr dankbar.
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Thema: Die Ex...
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25.04.2013, 10:04
Die Ex...
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25.04.2013, 10:15Inaktiver User
AW: Die Ex...
ich habe da nur einen, sehr kurzen rat: anwalt- und zwar hurtig. dein freund soll sich beraten lassen- was das gesetz sagt, was machbar ist- was nicht ratsam ist usw.
alles andere kann was bringen- aber ihm letztendlich auch ins kreuz fliegen.
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25.04.2013, 10:21Inaktiver User
AW: Die Ex...
Sind die beiden verheiratet? Dann dürfte es ohne gerichtlichen Entscheid schwierig werden, sie aus der ehemals ehelichen Wohnung zu bekommen.
Sind sie nicht verheiratet, würde ich ihr schriftlich ein Frist zum Auszug setzen, sagen wir vier Wochen. Wenn sie nicht reagiert, zum genannten Zeitpunkt ihre Sachen in einer Garage oder sonstwo geschützt unterstellen und Schloss austauschen. Und immer schön Zeugen dabei haben, damit sie nicht behaupten kann, es wären Schäden entstanden oder Dinge fehlten.
Falls er sich das nicht traut: Anwalt.
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25.04.2013, 10:26
AW: Die Ex...
Nein sie sind nicht verheiratet, wäre ja noch schöner ;) und sie haben auch keine gemeinsamen Kinder. Also kann man ihr einfach ne Frist setzen ohne Anwalt? Schriftlich und am besten mit Einschreiben/Rückschein?! Damit sie nicht sagen kann, dass sie diese nicht bekommen hat?!
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25.04.2013, 10:29Inaktiver User
AW: Die Ex...
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25.04.2013, 10:30
AW: Die Ex...
Was heißt hier "noch schöner"?
Ich finde, dass du dich hier sehr stark engagierst. Warum? Es ist in erster Linie Sache deines Freundes. Sein Haus, seine Exbeziehung, seine "Altlasten". Und eine anwaltliche Beratung fände ich auch sehr angebracht, nicht dass er aus Unkenntnis Dinge tut, die ihm dann auf die Füße fallen.Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
Christian MorgensternIn einer Stunde ruhigen Sitzens verbrennt man 73 Kilokalorien.
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25.04.2013, 10:33
AW: Die Ex...
Also ich denke wir werden um einen Anwalt defintiv nicht rum kommen. Ich hab mich bisher sehr bedeckt gehalten und wollte jetzt einfach nur informativ für mich selbst reagieren. Ich werd es ihm nahe legen sich an einen Anwalt zu wenden aber selbst aktiv werde ich nicht.
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25.04.2013, 10:34Inaktiver User
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25.04.2013, 10:40Inaktiver User
AW: Die Ex...
Ich nehme an, da gibt es verschiedene Rechtsauffassungen.
Die einen mögen der Meinung sein, es sei ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen, deshalb muss man ordentlich kündigen (dann bekäme man aber auch Miete).
Eventuell kann man sie aber auch wie eine Hausbesetzerin behandeln und und fristlos, notfalls mit Polizeigewalt, rausschmeißen.
Ich tendiere zu letzterem und würde eventuelle Risiken auf mich nehmen.
Schlüssel abnehmen, Zeug vor die Türe stellen, fertig.
Da ich aber im Grunde ein netter Mensch bin, würde ich zunächst, wie oben geschrieben, schriftlich ein Frist setzen. Bei Verstreichen ein paar Kumpels aktivieren, ihre Sachen (mit Erfassung der Teile auf einer Liste) sicher in einem trockenen abschließbaren Raum verwahren, wiederum eine Frist setzen, die Dinge innerhalb von zwei Monaten abzuholen. Wenn sie das nicht tut, darf er sie dann entsorgen.
Ein solches Vorgehen ist aber nicht jedermanns Sache und kann juristisch vielleicht in die Hose gehen, ich weiß es nicht.
Das muss Dein Freund entscheiden, wie er vorgehen möchte.
Ich nehme mal an, dass er ihr gegenüber ein schlechtes Gewissen hat und sie deshalb folgenlos in seinem Haus wohnen lässt. Und sie hat ein perfektes Druckmittel gegen ihn gefunden.
Ich nehme weiterhin an, dass er mit ein wenig Druck ihr gegenüber und deutlichem Auftreten eventuell mehr Chancen hat.
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25.04.2013, 10:59
AW: Die Ex...
Rein rechtlich gesehen kann er von ihr verlangen, dass sie sofort auszieht. Allerdings darf er sie nicht selber rausschmeissen oder ihren Kram vor die Tuer stellen und die Schloesser auswechseln. Wenn das ganze korrekt und rechtlich einwandfrei laufen soll, muss er ueber einen Anwalt die Raeumung durchsetzen.
Ihre Drohung wegen der einstweiligen Verfuegung ist Unsinn, denn es ist ja nicht ihr Haus. Und selbst wenn sie behauptet, er wuerde sie bedrohen oder sowas, hat sie ja jederzeit die Moeglichkeit das Haus zu verlassen. Damit duerfte sie also nicht durchkommen.


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