Ja ja das ist schon klar. Deshalb hat der Richter ja zu dem fiktiven Gehalt noch einen EU oder Aufstockungsunterhalt zw. 500 und 800 Euro festgesetzt.Zitat von Inaktiver User
Zum Thema:
Vielleicht schreibt sie, dass "sie" den Unterhalt mit zahlen muss, weil sie eben verheiratet sind und ein gemeinsames Konto haben, sprich alles zusammen in einen Pott schmeißen und nicht von "mein und dein Geld" sprechen.
Dem sollte man nicht soviel Bedeutung zufügen und ist wohl nicht Hauptbestandteil des Themas bzw. der eingentlichen Frage.![]()
Antworten
Ergebnis 11 bis 20 von 21
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27.09.2006, 15:47
AW: und schon wieder unterhalt...
Liebe Grüße von
Melanie
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28.09.2006, 08:57
AW: und schon wieder unterhalt...
ja genau, wir zahlen den unterhalt gemeinsam von unserem konto. klar, bin ich nicht unterhaltspflichtig.
ich möchte eigentlich nur wissen, ab wann man kein algII mehr bekommt?
sie hat den job abgelehnt, weil sie morgens um 7 schon hätte anfangen müssen...Echte Liebe: Wahre Freundschaft - mit anfassen.
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28.09.2006, 19:16
AW: und schon wieder unterhalt...
Interessant wäre für mich zu erfahren, warum Dein Mann nur bis zum 01.01.2005 hat bezahlen müssen.
Das klingt ja so als ob ER ALG II Empfänger geworden ist.
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30.09.2006, 13:09
AW: und schon wieder unterhalt...
Hallöle!
Ich hab davon leider auch keine Ahnung, wer, wann wie lange ALGII bekommt. Bei uns geht die Ex, obwohl die Kinder erst 3 und 5 sind, wieder arbeiten. Mein Freund zahlt pro Kind 198€ Unterhalt und bisher keinen EU,da er so schon am Selbstbehalt ist. Jetzt haben wir Post vom Gericht bekommen,daß er a) verklagt wird KU zu zahlen (was er aber ja macht) und b) EU zu zahlen.
Angeblich war eine außergerichtliche Klärung nicht möglich.
Der Unterhalt wurde im Jan mit der Scheidung geklärt und da war auch klar,daß er EU nicht zahlen kann. Jetzt "schuldet" er der EX, laut ihrer Anwältin 2700€ EU.
Ihm bleiben nach Abzug aller Kosten ca.980€ monatlich.
Sie verlangt also 385€ EU monatlich. Nur, wovon soll er das bezahlen???
Nebenbei macht er eine Zusatzausbildung, bei der er in diesem Jahr ca.500€ verdient hat, die ihn aber auch gut 800€ gekostet hat. Ergo kann da ja wohl nichts angerechnet werden.
Mich nervt dieser ganze Scheiß und meinen Süßen zieht das auch immer wieder runter.
Gab oder gibt es bei Euch auch ständig so blöde Unterhaltsstreitigkeiten?
@Raupe
Es tut mir leid,daß es bei euch auch so blöd läuft. Ich weiß auch nur,daß sie eigentlich wieder arbeiten gehen MUSS, Berwerbungen schreiben MUSS und Jobs, die ihr angeboten werden und zumutbar sind auch annehmen MUSS. Sonst muss sie sich erwerbsunfähig melden. Und das ist, soweit ich weiß, gar nicht so einfach. Ich drück Dir die Daumen, daß sich da bald was klärt.
Viele sonnige Grüße!
MausefrauMia über sich:"ICH BIN EIN GANZ TOLLER MENSCH." (wo sie recht hat....)
Mia zu ihrem Papa:" Trägst du mich Liebchen? Ich mag das so gerne."
mich binometiert ab sofort: ENTCHEN 
Mausejanosch: 5.2.2011
Süßer kleiner Bruder von tollster großer Schwester!!!! 

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30.09.2006, 20:03
AW: und schon wieder unterhalt...
@Mausefrau
Entscheidend ist, was als EU und KU festgelegt worden ist.
Falls festgelegt wurde, dass er ihr Unterhalt zu zahlen hat, dann schuldet er ihr dieses Geld tatsächlich, möglicherweise sind das Gelder aus der Vergangenheit.
Allerdings liegt er mit 12 Euro unter der Düsseldorfer Tabelle im KU. Vielleicht ist das ja gemeint.
@ Ich habe bei Raupe nachgefragt, weil es mir doch merkwürdig erscheint, dass er nur bis zum 01.01.2005 (da war doch der Stichtag ALG II) bezahlen musste.
Das passt nicht zusammen.
Würde sie ALG II beziehen, würde der Staat ihm den Vogel zeigen, wenn er einfach seine Zahlungen einstellen würde.
Hätte er da ALG II bekommen, dann würde das Sinn machen, weil er dann nicht mehr Unterhalt zahlen kann.
Dann passt aber die Bemerkung von Raupe nicht, dass die Mutter ihren Kindern was Schlechtes vorlebt--- denn ihr Heini tut doch das gleiche.
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01.10.2006, 15:11
AW: und schon wieder unterhalt...
Hallo Dani!
Es ist nicht festgelegt worden, daß er EU zahlen muß. Dies geht auch eigentlich nicht,da ja der KU vor dem EU kommt und er gar kein Geld übrig hat, was er seiner Ex zahlen könnte.
Ich verstehe auch den gerichtlichen Schritt nicht. Man hätte es ja auch erstmal über die Anwälte klären können. Vielleicht hat sie den Schritt gewählt, um Anwaltskosten zu sparen, denn so kann sie Gerichtskostenhilfe beantragen und muß nichts selber zahlen.
Mich nervts und regt mich auf!!! Eigentlich rege ich mich ständig über sie auf (Kinder nicht abholen dürfen etc.).
Ich sollte damit aufhören, dann ging´s mir bestimmt besser!
Vielen Dank für Deine Antwort!
MausefrauMia über sich:"ICH BIN EIN GANZ TOLLER MENSCH." (wo sie recht hat....)
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01.10.2006, 21:25
AW: und schon wieder unterhalt...
Hallo du!
Zitat von Mausefrau
Also wenn sie Gerichtskosten übernommen bekommt, wird sie auch den Anwalt nicht zahlen brauchen.
Verstehe ich nicht ganz... er hat also i-wann einfach ein Schreiben vom gericht bekommen, ohne dass sie vorher etwas darüber erwähnt hat?
Wenn er keinen EU zahlen kann, dann muss er es auch nicht. Ihm müssen nach allen Abzügen 890 Euro bleiben. Sie könnte höchtsens noch angeben, dass ihr zusammen wohnt und du Vollzeit berufstätig bist (bist du ja, ne?) und er somit eine Kostenersparnis hat (Miete und Essen nur zur Hälfte). Dann kann sein Existenzminimum von 890 Euro runtergesetzt werden.
Das wird nur in den Fällen gemacht, wenn der Unterhaltpflichtige "Mangelfall" ist, sprich entweder nicht genügend KU (nach d'dorfer Tabelle) oder nicht genug EU zahlen kann, weil er sonst unter die Existenzminimumsgrenze rutschen würde. Hört sich bei euch ja ganz stark danach an, da er kein Geld mehr für den EU übrig hat.
Also passt auf! es könnte durchaus sein, dass es euch zum Verhängnis wird, dass ihr zusammenlebt. Im Endeffekt zahlst du dann praktisch mit, denn das was er dann weniger hat (da EM runtergesetzt werden könnte), musst du i-wie ausgleichen. Ich kenne das ja, mein Freund hat mind. 2 Jahre lang vom EM gelebt. Da musste ich auch des öfteren mal einspringen finanziell (hätte er ja auch für mich getan). Es war schon immer ein Dilemma, wenn er mal neue Klamotten brauchte. Schuhe für 50 Euro??? Da musste 3 mal gerechnet werden und bei Schuhen sollte man meiner Meinung nach nicht sparen.
Wir hatten anfangs auch Schiss, dass ihr Anwalt mit dem Klops um dier Ecke kommt. Wenn es so gewesen wäre (ich stand eh nicht im Mietvertrag), hätte ich mich bei meiner Mutter oder meinem Vater "gemeldet" oder wäre wieder ausgezogen. Ich möchte da finanziell komplett rausgehalten werden! Es geht niemanden etwas an, was ich verdiene und wie oft und wie lange ich arbeite! Auch in Zukunft nicht, egal was kommen wird. Ich gehe in erster Linie für mich arbeiten, bald noch für ein gemeinsames Kind (falls es denn klappt) und eventuell noch für meinen Freund (falls er mal knapp ist oder arbeitslos wird) aber für sonst niemanden! Ende!
Liebe Grüße von
Melanie
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02.10.2006, 13:44
AW: und schon wieder unterhalt...
Hi Melanie!
Das hört sich aber alles gar nicht gut an! *kriegjaangst*
Also, ich habe nur eine 1/2 Stelle und verdiene ca. 880€ im Monat.
Ich hoffe und denke, daß ich da ja wohl nicht mit rangezogen werden kann, oder ???? *panik*
Für diese -sorry- blöde Kuh würde ich nicht mal 5 Cent zahlen!
Ja, es war wirklich so, daß ein Brief vom Gericht mit der Bitte um Stellungnahme kam. Es ist wohl so, daß bei einer außergerichtlichen Klärung sie die Anwaltskosten zahlen muß und nur dann davon befreit wird, wenn´s vor Gericht gehen sollte.
Ich darf gar nicht daran denken, wenn die uns noch mehr Geld wegnehmen will. Wir leben jetzt schon auf recht kleinem Fuß, haben uns sogar ´ne günstigere Wohnung nehmen müssen.
Brauche jetzt dringend etwas Aufmunterung!!!!
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02.10.2006, 15:34
AW: und schon wieder unterhalt...
Direkt *herangezogen* wirst du nicht! Er ist ja unterhaltspflichtig nicht du! Aber sie könnte eben angeben, dass ihr zusammenlebt und er deshalb parktisch nur die Hälfte der Miete zahlen muss.
Zitat von Mausefrau
schau mal hier:
Wann verringert oder erhöht sich der Selbstbehalt?
Die oben genannten Sätze verringern sich, wenn der Unterhaltspflichtige mit einem neuen Partner zusammenlebt, der über eigenes Einkommen verfügt und der dadurch zum gemeinsamen Lebensunterhalt beiträgt. Wenn der neue Partner voll erwerbstätig ist, kann eine Verringerung der Selbstbehaltssätze um ca. 25% in Betracht kommen.
Ist der /die Unterhaltspflichtige erneut verheiratet und hat er/sie in der neuen Ehe die Rolle des Hausmanns/Hausfrau übernommen, so ist gar kein Selbstbehalt zu berücksichtigen. Beispiel: die Mutter ist ihren Kindern aus erster Ehe unterhaltspflichtig. Sie heiratet erneut und bekommt ein weiteres Kind. Deshalb geht sie nur noch einem 325,- Euro-Job nach und betreut im übrigen ihr neues Kind. Ihr steht kein Selbstbehalt zu, das heisst sie muss die 325,- Euro für den Unterhalt ihrer ersten Kinder einsetzen.
Die Sätze verringern sich u.U. auch, wenn der Unterhaltspflichtige keine Mietkosten hat (z.B. beim Wohnen in der abgezahlten Eigentumswohnung).
Umgekehrt können sich die Sätze erhöhen, wenn die Miete wesentlich mehr als 450,- Euro ausmacht und keine preiswertere Unterkunft gefunden werden kann.
Das muss aber noch nichts heißen, weil das müsste sie erst einmal angeben! ;-)
Richtig *herangezogen* wirst du also nicht. Ich bin aber dennoch der Meinung, dass du mitzahlen würdest, denn das was ihm dann fehlen würde an Geld, musst DU beisteuern!
Ein Glück blieb uns dieser Mist erspart!!! Ich find's ja immer wieder witzig.
Sobald der Unterhalspflichtige mit einer Person zusammen wohnt, könnte man das Einkommen des neuen Partners "geltend" machen lassen (s.o.).
Bei Unterhaltsempfängern spricht man erst nach 2-3 Jahren des Zusammenlebens von einer "eheähnlichen Gemeinschaft" und könnte die Erwerbstätigkeit des neuen Partners berücksichtigen! (also den EU sänken) ;-)Geändert von Melanie80 (02.10.2006 um 15:43 Uhr)
Liebe Grüße von
Melanie
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02.10.2006, 17:20
AW: und schon wieder unterhalt...
Hey Melanie!
Danke noch mal für Deine Antwort.
Was Du alles weißt!!!
Naja, mein Süßer soll erstmal am Mittwoch seine Prüfung bestehen und sich dann mit seinem Anwalt zusammensetzten. Kostete auch alles wieder nur unnötig viel Geld.
Wenn ich noch mehr wissen will, wende ich mich noch mal vertrauensvoll an Dich, ja?
Wie ist das denn jetzt letztendlich bei Euch geregelt?
Viele liebe Grüße!
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