Hallo, wie habt Ihr das mit dem Grundbucheintrag gemacht. Wir wollen ein Haus kaufen. Kreditnehmer sind wir beide. Ist es OK wenn nur einer im Grundbuch steht und die Erbfolge bzw. lebenslanges Wohnrecht vereinbart wird, oder bestehen die Banken auf beide im Grundbuch?
LG Sharmila
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Thema: Hauskauf Zweitehe
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30.08.2006, 08:47
Hauskauf Zweitehe
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30.08.2006, 13:20
AW: Hauskauf Zweitehe
Wenn ihr beide die Kreditnehmer seit, solltet ihr auch beide im Grundbuch stehen.
Alles andere halte ich für äußerst seltsam !
Lass dich auf nichts anderes ein. Denn mal angenommen, er zahlt den Kredit nicht, musst du im Notfall alleine zahlen, sofern ihr Gesamtschuldnerisch haftet und ihm gehört das Haus alleine. das Haus gehört nur dem, der im Grundbuch steht !!!!!!!!!!!!
Sei nicht naiv !Nichts bleibt so wie es ist, alles unterliegt der Veränderung.
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30.08.2006, 14:10Inaktiver User
AW: Hauskauf Zweitehe
Kann ich absolut so unterschreiben
Zitat von Stresspustel
Deshalb möchte die Kreditgeberin ( Bank ) ja auch immer ins Grundbuch . Ausnahme : Du darfst aus bestimmten Vorgeschichten deinerseits kein Vermögen haben dann wäre der Eintrag ggfs fatal .
HG Gallo
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16.10.2006, 15:19
AW: Hauskauf Zweitehe
naja ich habe bald ähnliches Problem. Allerdings werden wir es so machen, dass alles was wir dann haben auf mich umgeschrieben wird. Mein Partner hat noch zwei kleine Kinder. Wenn mein Partner in den nächsten Jahren sterben sollte, dann kann ich das Haus verkaufen, weil die Kinder ihr Erbe wollen. Nein danke, darauf habe ich keine Lust.
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16.10.2006, 17:50Inaktiver User
AW: Hauskauf Zweitehe
Ja, genau so bringt man Kinder um ihr ihnen zustehendes Erbteil...
Zitat von dino
Sauber, so ein Vater. Hoffentlich gibt es bald eine Gesetzgebung, die sowas verhindert.
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16.10.2006, 18:01Inaktiver User
AW: Hauskauf Zweitehe
Hallo Joanna,
gibs beim erben nicht die Regel mit den 10 Jahren? d.h. alles was an eine andere weitere Person als Schenkung o.ä. ging wird zum Erbe dazugerechnet.
So, kenne ich das jedenfalls. aber nach den 10 Jahren sind die Kinder denn allerdings die angeschmierten.
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16.10.2006, 18:24
AW: Hauskauf Zweitehe
Am besten wäre doch ein Gesetz, das Urlaub, Champanger, Restaurantbesuche, Kino, Theater und ähnliche nicht überlebensnotwendige Ausgaben verbietet! Schliesslich fehlt das dafür verprasste Geld in der Erbmasse der Kinder!
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16.10.2006, 22:25Inaktiver User
AW: Hauskauf Zweitehe
Lesen hilft. Lies mal, was Dino dazu wirklich geschrieben hat.
Zitat von NormaL
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16.10.2006, 22:30
AW: Hauskauf Zweitehe
Lass dich bloss ins Grundbuch eintragen, sonst geht es dir wie mir, für die Kredite gebürgt, aber keinen gRundbucheintrag, zahlen darf ich jetzt nach der Trennung trotzdem, auch wenn mir offiziell nichts von dem Haus gehört.....
* Wenn wir die Liebe ablehnen, die uns geschenkt wird, wenn wir uns weigern Liebe zu geben, weil wir den Schmerz des Verlustes fürchten, dann wird unser Leben leer sein und unser Verlust noch größer.* aus Drachenwinter
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17.10.2006, 08:26
AW: Hauskauf Zweitehe
Und notariell dafür sorgen, dass der Anteil des Hauses, für den Du finanziell aufkommst/abbezahlst dein Eigentum ist. So gehört Dir dann am Ende das halbe Haus und das geht nicht in die Erbmasse.
Zitat von Trilana
Krise ist ein produktiver Zustand. Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen. (Max Frisch)


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