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  1. Inaktiver User

    AW: Plötzlich Stiefmutter, oder: Eine unglaubliche Geschichte!

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    okay danke nochmals! termin beim anwalt für familienrecht und erbrecht haben wir nächsten montag. es ist ja alles noch sehr frisch. das schreiben vom jugendamt kam ja etwa vor einem halben jahr, aber das ergebnis des tests liegt erst seit knapp fünf wochen vor. wir wissen derzeit einfach nicht wo uns der kopf steht.
    nun nächsten Montag wisst ihr mehr. Eine 15 jährige kann viel erzählen übrigens und auch das Jugendamt kann erst einmal fordern und der Anwalt kann Euch da bestimmt mehr zu Eurer Position erzählen. Also toi toi toi.

  2. Inaktiver User

    AW: Plötzlich Stiefmutter, oder: Eine unglaubliche Geschichte!

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    (...) und vorallendingen auch den unterhalt fürs kommende enkelkind angeht.
    Ich höre hier auch zum ersten mal,
    dass man für die Nachkommen seiner Nachkommen unterhaltspflichtig wäre.
    Oder gibt es da entsprechende Gesetze?

    Erstmal Kopf hoch, es wird nichts so heißt gegessen wie es gekocht wird.

    Du hast aber auf jeden Fall mein Mitgefühl, und ich kann deine Wut und Ablehnung voll und ganz nachvollziehen, auch wenn das natürlich nicht sehr "christlich" ist, was du empfindest.
    Himmel, da wird ja echt alles auf den Kopf gestellt

  3. User Info Menu

    AW: Plötzlich Stiefmutter, oder: Eine unglaubliche Geschichte!

    Hallo,

    lies Dir schon vor dem Anwaltstermin mal § 1613 BGB durch.
    Unterhalt für die Zeit, bevor Dein Mann informiert war, dürfte dadurch ausgeschlossen sein. Wenn Euer Anwalt das ganz anders sieht, befragt ihn dazu genauer.

    Haltet zusammen, das ist jetzt das Wichtigste.

  4. Inaktiver User

    AW: Plötzlich Stiefmutter, oder: Eine unglaubliche Geschichte!

    noch einen punkt für die "einkaufsliste" für den anwaltstermin:

    fragt ihn wie weit sich der kindsvater von seiner tochter verbal "zusammensauen" lassen muss oder ob es nicht die möglichkeit des sich dagegen verwahresn gibt!

    ihr müsst euch nicht alles gefallen lassen. egal wie bescheiden die situation der jungen frau ist- aber 15 jahre lang war ihre mutter dafür verantwortlich.

    und behaltet bitte eure kleine ein bisschen im blick.

  5. Inaktiver User

    AW: Plötzlich Stiefmutter, oder: Eine unglaubliche Geschichte!

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen

    fragt ihn wie weit sich der kindsvater von seiner tochter verbal "zusammensauen" lassen muss oder ob es nicht die möglichkeit des sich dagegen verwahresn gibt!
    Zumindest bei volljährigen Kindern könnte dieses (grobe Beleidigungen, Drohungen und ähnliches Fehlverhalten) zum sog. Verwirken des Unterhaltsanspruchs führen.

  6. Inaktiver User

    AW: Plötzlich Stiefmutter, oder: Eine unglaubliche Geschichte!

    Hallo Miss Ratlos,

    Du hast mein tiefstes Mitgefühl - schlimme Vorstellung, nach 15 Jahren von einer existierenden Tochter zu erfahren.

    Hoffentlich war die Vaterschaftsanerkennung nicht etwas zu voreilig - auch Tests können fehlerhaft sein. Aber gut, dass Ihr einen Anwalt aufsuchen wollt' - das wäre auch mein Rat gewesen.

    Und wenn diese Tochter (am Telefon/persönlich) bei Euch vorstellig wird und nicht einsehen kann/will, dass der Vater 15 Jahre nichts von seiner Tochter wußte, würde ich einfach einmal den Ball zurückgeben und antworten: "Ja, und warum haben sich Deine Mutter und Du in den 15 Jahren nicht beim Vater gemeldet?"

    Laß't Euch von diesen Leuten nicht verunsichern - wer 15 Jahre schweigen konnte, den trifft eine Mitschuld an der Situation. Und dass diese Frau ihr Leben nicht zu meistern verstand oder zumindest ab Kindergarten-/Schulalter des Kindes versucht hat, ihre berufliche Aus/-Weiterbildung voranzutreiben, kann man Euch nicht anlasten.

    Wünsche Euch viel Kraft und Ruhe, keine Panik. Es gibt immer eine (annehmbare) Lösung.

  7. User Info Menu

    AW: Plötzlich Stiefmutter, oder: Eine unglaubliche Geschichte!

    Hallo Miss Ratlos,
    das ist ja wirklich unglaublich!
    Bin schon gespannt, was Deine Anwälte sagen werden.
    Lasst Euch nicht einschüchtern von den Ämtern....

    Dein Mann muss jetzt nicht moralische Gewissensbisse haben, da er nichts wusste von dem Kind, und mögen muss er sie auch nicht. Er kann sich als Erzeuger bezeichnen, was wohl eher zutrifft als Vater...oder sehe ich das zu streng?

    Viel Glück

  8. Inaktiver User

    AW: Plötzlich Stiefmutter, oder: Eine unglaubliche Geschichte!

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    , würde ich einfach einmal den Ball zurückgeben und antworten: "Ja, und warum haben sich Deine Mutter und Du in den 15 Jahren nicht beim Vater gemeldet?"

    .
    die junge frau anzugreifen halte ich persönlich für das übelste was man/frau an dem punkt tun kann.
    mit 15 jahren schwanger und von der eigenen geschichte überrollt werden- ich bin mir sicher, dass sie auch überfordert ist.

    und wer ist dann bitte hier der erwachsenere part?

    dann bitte mit rechtlichen grundlagen und ein bisschen cooler agieren. ich glaube nicht, dass te oder ihr mann sich auf die stufe einer verwirrten "asozialen" 15jährigen stellen wollen.

  9. User Info Menu

    AW: Plötzlich Stiefmutter, oder: Eine unglaubliche Geschichte!

    Bezüglich des Erbens und des Hauses, guck mal hier und schreibe es auch auf die anwaltliche Einkaufsliste.
    Ich bin eine Raupe und du ein Reh. Doch ich werd ein Schmetterling und du wirst Filet.

    Die Sache mit dem streiten ist die, wenn man etwas zurückhält, arbeitet es auf lange Sicht gegen euch (Dalai Lama)

    Wenn du jemand anderem vergibst, dann tust du dies deinetwegen, nicht weil der andere das verdient. (Doris Wolf, Psychotherapeutin)


  10. Inaktiver User

    AW: Plötzlich Stiefmutter, oder: Eine unglaubliche Geschichte!

    @brighid,

    ich habe schon des öftern von Dir lesen dürfen, dass Du überaus kritikfreudig bist - wie hilfreich Deine oft bissigen Bemerkungen sind, scheint Dir dabei egal zu sein - Hauptsache Draufhauen und Recht haben.

    Nicht fair gegenüber der TE - und ich bin hier wieder raus. Überlasse Dir das Feld gerne.

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