Das Infektionsschutzgesetz soll geändert werden, so dass jedermann verpflichtet werden kann, in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen zu arbeiten.
"Nach dem Entwurf (AZ 18/6945) soll "der Ministerpräsident oder der für Gesundheitsfragen zuständige Staatsminister" offenbar ohne Einbeziehung des Parlaments bei einer übertragbaren Krankheit, die die "Versorgungssicherheit durch das öffentliche Gesundheitswesen ernsthaft gefährdet", den Gesundheitsnotstand ausrufen können. Dieser soll anstatt oder zusätzlich "Katastrophenfall", den Söder bereits am 16. März ausgerufen hat, angeordnet werden können.
Wie das der Bund auch anstrebt, soll der Staat "bei jedermann medizinisches, pflegerisches oder sanitäres Material beschlagnahmen, soweit dies zur Aufrechterhaltung der notwendigen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erforderlich ist". Es kann ein Verbot erlassen werden, bestimmte Materialien zu verkaufen, oder der Besitzer gezwungen werden, diese dem Staat zu einem behördlich festgelegten Betrag zu verkaufen. Überdies soll der Staat Betrieben anordnen können, benötigtes Material zu produzieren. Und wenn öffentlich gemacht wurde, dass der Staat bestimmtes Material benötigt, besteht eine Meldepflicht für diejenigen, die davon einen über den Eigenverbrauch hinausgehenden Bestand haben.
Einschneidender dürfte aber sein, dass Feuerwehren und freiwillige Hilfsorganisationen verpflichtet werden können, die Daten von Mitgliedern zu übergegen, die über "medizinische oder pflegerische Kenntnisse" verfügen. Das würde auch für die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns gelten, die die persönlichen Daten der aktiven und pensionierten Mitglieder übermitteln muss, die den ärztlichen Personalbedarf decken können.
Herangezogen werden sollen aber nicht nur Menschen mit medizinischen Kenntnissen, sondern könnte im Prinzip jeder zu Arbeiten verpflichtet werden:
Die zuständige Behörde kann von jeder geeigneten Person die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen verlangen, soweit das zur Bewältigung des Gesundheitsnotstands erforderlich ist.Sie kann jede geeignete Person unter gleichen Voraussetzungen auch zur Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen an Einrichtungen der medizinischen oder pflegerischen Versorgung zuweisen und verpflichten.
Das ist auch nach dem Katastrophenschutzgesetz bereits möglich, aber medizinisches Personal kann "direkt zur Leistung von Diensten bei medizinischen Einrichtungen verpflichtet werden. Das können Krankenhäuser, Pflegeheime oder auch Arztpraxen sein." Zwar können für alle Maßnahmen Entschädigungen verlangt werden, aber ein Einspruch hätte keine aufschiebende Wirkung."
Quelle: Gesundheitsnotstand: "Jede geeignete Person" soll zur "Erbringung von Leistungen" herangezogen werden konnen | Telepolis
Damit wird das Herunterfahren der sozialen Kontakte zwecks Ansteckungsvermeidung ad absurdum geführt und eine vollständige Ansteckungsquote staatlich angeordnet.
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 108
-
22.03.2020, 11:03
Infektionsschutzgesetz soll geändert werden
Geändert von merinowool (22.03.2020 um 12:24 Uhr) Grund: Quellenangabe nach Rücksprache korrigiert
-
22.03.2020, 11:10
AW: Infektionsschutzgesetz soll geändert werden
Das wird dann wohl so sein, allerdings ist es in einem solchen Szenario (Jeder kann zu Hilfeleistungen herangezogen werden) auch ziemlich egal. Auf Schutz vor Ansteckung kann und wird dann kaum noch geachtet werden.
-
22.03.2020, 11:13Inaktiver User
AW: Infektionsschutzgesetz soll geändert werden
Was ist die Alternative ? Wenn immer mehr Ärzte und Pflegekräfte am Limit arbeiten ? Und selbst krank werden aus Erschöpfung oder weil sie selbst infiziert sind? Wer versorgt die zunehmende Zahl der schwer Infizierten, die ins Krankenhaus müssen ? Wer führt die immer mehr erforderlichen Tests durch ? Wer versorgt die alten Menschen in Pflegeheimen, die nicht mehr besucht werden dürfen ? Roboter ? Die wären jetzt echt ein Segen, aber gibt's leider nicht.
Beschäftigte in Lebensmittelläden sind ja längst "gezwungen" zu arbeiten. Genauso wie Beschäftigte des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs, der Wasser- und Energieversorgung etc. etc.
Eine hohe Ansteckungsquote wird sich im Laufe der Zeit so oder so ergeben (daran zweifelt keiner), es geht darum, den Verlauf zu verlangsamen. Weniger Infizierte wird es am Ende der Pandemie in der Summe durch das Vermeiden sozialer Kontakte nicht geben.
Gruß ElliGeändert von Inaktiver User (22.03.2020 um 11:18 Uhr)
-
22.03.2020, 11:15
AW: Infektionsschutzgesetz soll geändert werden
Nächsten Mittwoch soll das schon beschlossen werden, das ist in 3 Tagen. Bisher wurde doch so auf die Ansteckungsvermeidung gedrungen und nun werden Massnahmen beschlossen, die das ganze Gegenteil bewirken.
-
22.03.2020, 11:21
AW: Infektionsschutzgesetz soll geändert werden
Wie kommst du auf solch eine Aussage ? Es gab dazu gestern auch in der FAZ einen langen Artikel, unterdessen leider ein Bezahlartikel geworden.
Es gibt die Bestrebung seitens des Bundes in der Lage andere Befugnisse zu erhalten- eben auch über Länderebene-
und einen entsprechenden Maßnahmenkatalog, siehe auch deine Genannten.
Da geht es letztlich um Möglichkeiten der absolut notwendigen Aufrechterhaltung etlicher Strukturen, die sonst ggf. zusammenbrechen könnten.
Und das ist doch jetzt auch schon so, das Menschen welche in diesen Bereichen arbeiten eben nicht zu Hause sind usw.
Für die sind übrigens auch schon die Arbeitszeitgesetzte ausgehebelt worden, da darf man jetzt bis zu zwölf Stunden am Tag arbeiten. Und eine "Zwangsverpflichtung" für medizinisches Personal finde ich auch hart und frage mich auch, ob so etwas richtige Wege sind- andererseits, wenn wirklich nichts mehr gehen sollte ? Wie bewältigen ?
Ich gehe allerdings derzeit davon aus- und so erlebe ich es (noch)- das viele ja freiwillig bereit sind .
-
22.03.2020, 11:24
AW: Infektionsschutzgesetz soll geändert werden
Im Interesse der schon jetzt unter Hochdruck arbeitenden Menschen im Gesundheitssystem gehen wir doch mal davon aus, dass nicht am Donnerstag unwillige "Iih, ich kann kein Blut sehen" Menschen zwangsweise in die Krankenhäuser getrieben werden... Das könnten sie ja nun ganz und gar nicht gebrauchen.
Mal drastisch ausgedrückt.
Und zur Beruhigung :
Das niedersächsische Brandschutzgesetz, es wird in allen Ländern genauso sein, gibt es schon seit Jahrzehnten her, dass jeder Mann über 18 zur Zwangsmitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr verdonnert werden kann, wenn es zu wenig Mitglieder gibt.
Kommt aber trotz allgemeinen Mitgliederschwund nur äußerst selten vor, weil es immer noch genug Menschen gibt, die das freiwillig tun.
Und so wird es in diesem Fall auch sein.
Zwangsdienste wird es wohl nur im allergrößten Notfall geben. Und dann ist die Ansteckung eh schon wurscht.
-
22.03.2020, 11:27
AW: Infektionsschutzgesetz soll geändert werden
Menschen zu Aufgaben zu verpflichten, die die Infektionswege nicht einschätzen können und somit zur schnelleren Verbreitung beitragen, ist jedenfalls ein ungeeignetes Mittel.
Wie fit bist du denn in intensiver Beatmungspflege?
Die Pflegekräfte brauchen eher Unterstützung für alle alltäglichen Aufgaben, die sie so nicht mehr wahrnehmen können. Angefangen beim Einkaufen, über Kinderbetreuung, bis hin zum Wäschewaschen, damit sie sich regelmäßig umziehen können und die Viren nicht über die Kleidung übertragen.
Wenn ich mir ansehe, wie Hygienemassnahmen außerhalb von medizinischen Einrichtungen umgesetzt werden, wundert es nicht, dass Desinfektion nicht wirken kann.
Bisher habe ich noch keinen Aufruf einer Pflegekraft gehört, dass die Menschen sich anstecken sollen, wohl aber den Aufruf, dass die Menschen zu Hause bleiben sollen, während sie für die Menschen auf Arbeit bleiben.
-
22.03.2020, 11:29Inaktiver User
-
22.03.2020, 11:34
AW: Infektionsschutzgesetz soll geändert werden
Es wird doch nicht jeder Hansl als Intensivpflegekraft herangezogen. Was sind denn da jetzt deine Vorstellungen ?
Und es gibt nicht unendlich viele Menschen in manchen Bereichen- die werden nicht absehbar 24 h und 7 Tage arbeiten können. Oder wie stellst du dir das vor ?Also muss man sich ggf Notpuffer überlegen. Arbeitsverlagerungen von Tätigkeiten, welche ggf auch Menschen erledigen können, die über bestimmte Grundausbildungen verfügen.
Im Zweifelsfall wird das nicht anders gehen, befürchte ich.
-
22.03.2020, 11:34
AW: Infektionsschutzgesetz soll geändert werden
Es geht ja nun nicht darum, dass Hilfskräfte Intensivbeatmung durchführen sollen (woher kommt denn dieses fixieren auf die Beatmung? Nicht alle im Krankenhaus behandelten Menschen müssen beatmet werden, auch nicht die, die an Covid 19 erkrankt sind).
Hilfskräfte können all das tun, was ein Fsjler oder ein Schüler im ersten Jahr auch tun kann. Helferdienste halt.
Und wenn o. g. Gruppe in der Lage ist eine Hygienebelehrung zu verstehen und umzusetzen sollte das einer Hilfskraft auch möglich sein.


Zitieren
