btw: kennt sich jemand aus mit doppelstaatsbürgerschaft der kinder?
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Thema: auch österreicher hier?
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01.12.2005, 21:36
Re: auch österreicher hier?
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02.12.2005, 21:34Inaktiver User
Re: auch österreicher hier?
Mit welchen Ländern ist die überhaupt möglich? Ich kenne nur die Doppelstaatsbürgerschaft Liechtenstein / Österreich. Da müssen sich die Jungendlichen mit 18 für einen Staat entscheiden.
Mit D. gibt es meines Wissens seit 1967 keine Doppelstaatsbürgerschaft mehr.
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03.12.2005, 12:56
Re: auch österreicher hier?
Ja eben. Eigentlich. Aber anscheinend haben manche die doch. Soweit ich weiß, verliert man die deutsche, sobald man eine andere hat; Ö scheints weniger zu interessieren, Ö - CH geht auch
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03.12.2005, 13:59
Re: auch österreicher hier?
Es gilt zwar der Grundsatz der Vermeidung doppelter Staatsbürgerschaften, aber es gibt eine Reihe von Ausnahmen. Zunächst verliert man die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn die Annahme der fremden "auf eigenen Antrag" erfogt.
a) Damit sind achon mal alle die aus dem Schneider, die eine fremde Staatsbürgerschaft ohne eigenen Antrag erhalten. Klassiker, die amerikanische Staatsbürgerschaft: Sie erhält jeder, der (wie ich) auf US-Territorium geboren wird. Ein Kind deutscher Eltern, das in USA (oder z.B. einem amerikanischen Flugzeug im internationalen Luftraum) geboren wird hat immer beide Staatsbürgerschaften. Wenn ein entsprechendes zwischenstaatliches Abkommen das so regelt (wie im Falle Deutschland-USA), dann auch über die Volljährigkeit hinaus.
b) Außerdem gibt es die Möglichkeit vor Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft für die deutsche eine Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen. Dazu muss man "fortbestehende Bindungen" zu Deutschland nachweisen. Z.B. familiäre Bindung, Eigentum v.a. an Immobilien, Renten- und ähnliche Ansprüche, etc. Die Beibehaltungsgenemigung wird beim Bundesverwaltungsamt beantragt. Bei positivem Entscheid kostet der Spaß 255,- Unsro (Kinder 51,-), bei negativem Bescheid ist es kostenlos.
c) Weiterhin gibt es Staaten, deren Staatsangehörigkeit man nie verlieren oder abgeben kann, wenn man sie einmal hat, zumindest von Geburt an. Ich bin nicht ganz sicher, denke aber das gilt z.B. für Israel. Wer damit später die deutsche Staatsbürgerschaft erwirbt ist ebenfalls Doppelstaatsbürger.
All the Best
Jana
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03.12.2005, 14:17
Re: auch österreicher hier?
Danke! Da gibt es also vielleicht doch eine möglichkeit...
Ist man beim Antrag vom good oder bad will der sachbearbeiter abhängig (da hätte man dann wohl auch die möglichkeit, die entscheidung anzufechten bzw widerspruch einzulegen)? Wie begründet man den wunsch am besten (
) - gibt es killer-argumente, die man tunlichst vermeidet?
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03.12.2005, 14:23
Re: auch österreicher hier?
@JanaFreese
Ist zwar etwas off-topic, würde mich aber mal interessieren.....
Das heisst also, wenn wir (ich deutsch, er Ö - momentan in USA lebend) hier ein Kind kriegen hat das die US-Staatsbürgerschaft und entweder D oder Ö als zweite??
LG
Shantay
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03.12.2005, 14:25
Re: auch österreicher hier?
st man beim Antrag vom good oder bad will der sachbearbeiter abhängig (da hätte man dann wohl auch die möglichkeit, die entscheidung anzufechten bzw widerspruch einzulegen)? Wie begründet man den wunsch am besten (
) - gibt es killer-argumente, die man tunlichst vermeidet?
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03.12.2005, 15:09
Re: auch österreicher hier?
Ja, genau so ist es. Zumindest wenn die zweite die deutsche wäre. Was das österreichische Recht in dem Fall zum Thema Abstammung und Staatsbürgerschaft sagt weiß ich nicht.@JanaFreese
Ist zwar etwas off-topic, würde mich aber mal interessieren.....
Das heisst also, wenn wir (ich deutsch, er Ö - momentan in USA lebend) hier ein Kind kriegen hat das die US-Staatsbürgerschaft und entweder D oder Ö als zweite??
LG
Shantay
All the Best
Jana
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03.12.2005, 15:58
Re: auch österreicher hier?
Verstehe ich das richtig: Die Frage bezieht sich jetzt auf die Genehmigung eines Beibehaltungsantrages? Also deutscher Staatsbürger will andere Staatsbürgerschaft annehmen uns stellt vorher den Antrag, die deutsche beibehalten zu dürfen.Danke! Da gibt es also vielleicht doch eine möglichkeit...
Ist man beim Antrag vom good oder bad will der sachbearbeiter abhängig (da hätte man dann wohl auch die möglichkeit, die entscheidung anzufechten bzw widerspruch einzulegen)? Wie begründet man den wunsch am besten (
) - gibt es killer-argumente, die man tunlichst vermeidet?
Ebenfalls wichtig: Es handelt sich um Kinder (minderjährige), die die österreichische Staatsbürgerschaft annehmen wollen, ohne die deutsche aufzugeben? Minderjährige und deutsch-österreichisch sind nämlich jeweils Sonderfälle.
Grundsätzlich gibt es für das Verfahren relativ klare Verwaltungsvorschriften. Ich gehe nicht davon aus, dass da viel Spielraum bleibt. Vermutlich gibt es nur Positiv-Kriterien. Es ist möglich, den negativen Bescheid anzufechten. Dann muss er allerdings rechtsmittelfähig ausgestellt werden. In diesem Fall wäre auch der negative Bescheid kostenpflichtig (€ 191,25).
Auf jeden Fall muss der Beibehaltungsantrag VOR der Beantragung der anderen Staatsbürgerschaft gestellt, genehmigt und die Genehmigung zugestellt sein.
All the Best
Jana
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03.12.2005, 17:32
Re: auch österreicher hier?
Vielen DAnk!
Verstehe ich das richtig: Die Frage bezieht sich jetzt auf die Genehmigung eines Beibehaltungsantrages? Also deutscher Staatsbürger will andere Staatsbürgerschaft annehmen uns stellt vorher den Antrag, die deutsche beibehalten zu dürfen.
Ebenfalls wichtig: Es handelt sich um Kinder (minderjährige), die die österreichische Staatsbürgerschaft annehmen wollen, ohne die deutsche aufzugeben?
Auf jeden Fall muss der Beibehaltungsantrag VOR der Beantragung der anderen Staatsbürgerschaft gestellt, genehmigt und die Genehmigung zugestellt sein.
All the Best
Jana
Ich hätte mich nämlich tatsächlich zuerst an die ösis gewandt...Noch ne blöde frage: Wo ist denn dieser Beibehaltungsantrag zu stellen?


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