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Thema: Sexualstrafrecht
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12.01.2016, 14:11
AW: Sexualstrafrecht
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12.01.2016, 14:33
AW: Sexualstrafrecht
Ich war letztens vor Gericht (Landgericht Berlin).
Als Zeuge.
Der Angeklagte hatte einen RA aus NRW.
Die Strafe lautete 50 plus 20 Tagessätze (waren zwei Einzeltaten).
Der Angeklagte war mittellos, als Tagessatz wurden nach meiner Erinnerung 15 Euro angesetzt.
Der Anwalt aus NRW insístierte vergeblich, den Tagessatz auf 10 Euro zu setzen, dies wäre in NRW der übliche Satz.
Das war mal eine sehr lehrreiche Veranstaltung.
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12.01.2016, 14:36Inaktiver User
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12.01.2016, 14:37Inaktiver User
AW: Sexualstrafrecht
Ich habe in einem Juraforum vor einer Weile gelesen, man könne auch gesondert gegen die Höhe der Tagessätze Einspruch erheben, das ginge meistens auch durch.
Ich kenne als Tagessatz für arme Menschen (Hartz4-Empfänger ist das Standardbeispiel) den Betrag von 5 Euro.
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12.01.2016, 15:17
AW: Sexualstrafrecht
Wobei letzteres ja m.E. zwingend IMMER als sexuelle Nötigung gewertet werden müsste, eben WEIL zugleich festgehalten wird.
Was dein Bundesland angeht: okay, so wird es derzeit üblicherweise gemacht, bzw. meistens wird es so gehandhabt - das könnte sich aber auch relativ schnell wieder ändern unter gewissen Umständen, bspw. wenn so einige Richter pensioniert wurden und sodann Andere die Urteile sprechen ... oder seh ich da was falsch?
Ich nehme auch an, dass du in einem Stadtstaat bzw. sehr kleinen Bundesland lebst, ansonsten könntest du das ja auch kaum überblicken. Oder gibt es da Möglichkeiten, sich sozusagen 'gesammelt' zu informieren?
Wie auch immer - danke jedenfalls für die Info.
VanDyckEs gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
dann durchfluten sie mich wie Regen ...
American Beauty
Nothing in life is as important as you think it is, while you are thinking about it.
Daniel Kahneman
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12.01.2016, 15:27Inaktiver User
AW: Sexualstrafrecht
Hier ist ein Artikel dazu, ich kenn es eben im BTM Bereich:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/dr...ffer-1.2022173Geändert von Inaktiver User (12.01.2016 um 16:04 Uhr)
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12.01.2016, 15:55
AW: Sexualstrafrecht
Ah, danke.

VanDyck
übrigens: falls du willst, dass dein link wie üblich gleich zum anklicken geeignet ist, versuch doch mal, einfach in deinen Beitrag nochmal reinzugehen, sodann einfach nur einen Buchstaben zu löschen, um ihn sodann gleich wieder einzufügen - dann klappt das vermutlich, bei mir jedenfallsEs gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
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Daniel Kahneman
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12.01.2016, 16:04Inaktiver User
AW: Sexualstrafrecht

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12.01.2016, 16:12
AW: Sexualstrafrecht

Das ganze funktioniert auch, wenn du das schon vor dem Abschicken des Beitrags machst, in dem du das mit dem Buchstaben durchführst per Vorschau des Beitrages - also Buchstabe weg, dann wieder Buchstaben rein und dann nochmal auf Vorschau, und dann den Beitrag abschicken.
VanDyckEs gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
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Daniel Kahneman
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12.01.2016, 22:55
AW: Sexualstrafrecht
Das Festhalten ist immer =Gewalt.
Ich bezog mich auf die Aussage, das ein Berühren der Brust keine sexuell erhebliche Handlung sein kann. Ich habe noch kein Urteil gelesen, das das verneint, aber es müssen beide Punkte (Gewalt oder Drohung oder Ausnutzen einer schutzlosen Lage plus sexuelle Handlung gegeben sein für die sexuelle Nötigung.
Hm, der Richter entscheidet nicht im luftleeren Raum, er bekommt zunächst eine Anklage der Staatsanwaltschaft auf den Tisch, in der diese das Verhalten strafrechtlich würdigt. Da sieht er deren Wertung. In der Hauptverhandlung sind Staatsanwalt und oft ein Verteidiger anwesend, zT ein Anwalt, der das Opfer vertritt (Nebenklage) , die halten am Ende der Verhandlung ein Plädoyer und stellen einen Antrag. Würdigt der Richter den Sachverhalt dann anders, können sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft, im Falle eines Freispruchs auch der Nebenkläger, sprich das Opfer, Rechtsmittel einlegen.
Damit kann ein einzelner Richter nicht von einem Tag auf den anderen als einzelner alles umwerfen, aber natürlich entwickelt sich die Rechtsprechung fort.
Natürlich weiss ich nicht, wie jeder einzelne Richter entscheidet und natürlich gibt es immer wieder überraschende Entscheidungen (getreu des Spruchs: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand), aber man kennt die Meinungen der höheren Instanzen zu bestimmten Rechtsfragen.Wenn mich die weltpolitische Lage deprimiert, denke ich an die Ankunftshalle in Heathrow. Es wird immer behauptet, wir leben in einer Welt von Hass und Habgier, aber das stimmt nicht. Mir scheint wir sind überall von Liebe umgeben. Oft ist sie weder besonders glanzvoll noch spektakulär, aber sie ist da. Väter&Söhne, Mütter&Töchter, Ehepaare, Verliebte, alte Freunde.
Ich glaube, wer darauf achtet, wird feststellen können, dass Liebe tatsächlich überall zu finden ist
Intro "Tatsächlich Liebe"



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