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    AW: Sexualstrafrecht

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Genau.

    Und im Führungszeugnis steht es ab 90 oder 91 Tagessetzen (bin nicht sicher welches von den beiden).
    Ab 91, bis einschliessl 90 nicht.

  2. gesperrt

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    AW: Sexualstrafrecht

    Zitat Zitat von fritzi72 Beitrag anzeigen
    Die Strafe setzt sich einmal aus der Anzahl der Tagessätze zusammen (das ist sozusagen der Teil, wo man Tarife bilden kann, dh zB Blöde Kuh gleich 20 Tagessätze). Die Höhe des Tagessatzes bemisst sich dann nach dem montlichen Einkommen durch 30, dh bei einem Verdienst von 900 € 30€, bei einem Verdienst von 3000€ 100€, einmal ist die Strafe dann 600€, im Fall des Täters mit höherem Einkommen dagegen 2.000€.

    Ich war letztens vor Gericht (Landgericht Berlin).
    Als Zeuge.

    Der Angeklagte hatte einen RA aus NRW.
    Die Strafe lautete 50 plus 20 Tagessätze (waren zwei Einzeltaten).
    Der Angeklagte war mittellos, als Tagessatz wurden nach meiner Erinnerung 15 Euro angesetzt.

    Der Anwalt aus NRW insístierte vergeblich, den Tagessatz auf 10 Euro zu setzen, dies wäre in NRW der übliche Satz.

    Das war mal eine sehr lehrreiche Veranstaltung.

  3. Inaktiver User

    AW: Sexualstrafrecht

    Zitat Zitat von Paraplumeau Beitrag anzeigen
    Das war mal eine sehr lehrreiche Veranstaltung.
    Die man jedem nur ans Herz legen kann - die meisten Verhandlungen sind ja öffentlich, da kann jeder zuschauen und zuhören.

    Mein Weltbild hat sich jedenfalls durch den Einblick in die Strafjustiz sehr verändert.

  4. Inaktiver User

    AW: Sexualstrafrecht

    Ich habe in einem Juraforum vor einer Weile gelesen, man könne auch gesondert gegen die Höhe der Tagessätze Einspruch erheben, das ginge meistens auch durch.


    Ich kenne als Tagessatz für arme Menschen (Hartz4-Empfänger ist das Standardbeispiel) den Betrag von 5 Euro.

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    AW: Sexualstrafrecht

    Zitat Zitat von fritzi72 Beitrag anzeigen
    Das Betatschen wird -zumindest in meinem Bundesland- als Beleidigung verfolgt und die Strafen sind höher, als bei einer rein verbalen Beleidigung. Hier wird auch das Berühren des bedeckten Gesäss und der Brust als sexuelle erhebliche Handlung eingestuft, so dass, wenn diese Handlung durch zB Festhalten erzwungen wird, eine sexuelle Nötigung gegeben ist.
    Wobei letzteres ja m.E. zwingend IMMER als sexuelle Nötigung gewertet werden müsste, eben WEIL zugleich festgehalten wird.
    Was dein Bundesland angeht: okay, so wird es derzeit üblicherweise gemacht, bzw. meistens wird es so gehandhabt - das könnte sich aber auch relativ schnell wieder ändern unter gewissen Umständen, bspw. wenn so einige Richter pensioniert wurden und sodann Andere die Urteile sprechen ... oder seh ich da was falsch?
    Ich nehme auch an, dass du in einem Stadtstaat bzw. sehr kleinen Bundesland lebst, ansonsten könntest du das ja auch kaum überblicken. Oder gibt es da Möglichkeiten, sich sozusagen 'gesammelt' zu informieren?
    Wie auch immer - danke jedenfalls für die Info.

    VanDyck
    Es gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
    dann durchfluten sie mich wie Regen ...
    American Beauty
    Nothing in life is as important as you think it is, while you are thinking about it.
    Daniel Kahneman

  6. Inaktiver User

    AW: Sexualstrafrecht

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Ich nehme auch an, dass du in einem Stadtstaat bzw. sehr kleinen Bundesland lebst, ansonsten könntest du das ja auch kaum überblicken. Oder gibt es da Möglichkeiten, sich sozusagen 'gesammelt' zu informieren?
    Wie auch immer - danke jedenfalls für die Info.

    VanDyck
    Hier ist ein Artikel dazu, ich kenn es eben im BTM Bereich:

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/dr...ffer-1.2022173
    Geändert von Inaktiver User (12.01.2016 um 16:04 Uhr)

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    AW: Sexualstrafrecht

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hier ist ein Artikel dazu, ich kenn es eben im BTM Bereich:

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/dr...ffer-1.2022173
    Ah, danke.

    VanDyck

    übrigens: falls du willst, dass dein link wie üblich gleich zum anklicken geeignet ist, versuch doch mal, einfach in deinen Beitrag nochmal reinzugehen, sodann einfach nur einen Buchstaben zu löschen, um ihn sodann gleich wieder einzufügen - dann klappt das vermutlich, bei mir jedenfalls
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  8. Inaktiver User

    AW: Sexualstrafrecht




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    AW: Sexualstrafrecht


    Das ganze funktioniert auch, wenn du das schon vor dem Abschicken des Beitrags machst, in dem du das mit dem Buchstaben durchführst per Vorschau des Beitrages - also Buchstabe weg, dann wieder Buchstaben rein und dann nochmal auf Vorschau, und dann den Beitrag abschicken.

    VanDyck
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    AW: Sexualstrafrecht

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Wobei letzteres ja m.E. zwingend IMMER als sexuelle Nötigung gewertet werden müsste, eben WEIL zugleich festgehalten wird.
    Das Festhalten ist immer =Gewalt.
    Ich bezog mich auf die Aussage, das ein Berühren der Brust keine sexuell erhebliche Handlung sein kann. Ich habe noch kein Urteil gelesen, das das verneint, aber es müssen beide Punkte (Gewalt oder Drohung oder Ausnutzen einer schutzlosen Lage plus sexuelle Handlung gegeben sein für die sexuelle Nötigung.

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Wasdein Bundesland angeht: okay, so wird es derzeit üblicherweise gemacht, bzw. meistens wird es so gehandhabt - das könnte sich aber auch relativ schnell wieder ändern unter gewissen Umständen, bspw. wenn so einige Richter pensioniert wurden und sodann Andere die Urteile sprechen ... oder seh ich da was falsch?
    Hm, der Richter entscheidet nicht im luftleeren Raum, er bekommt zunächst eine Anklage der Staatsanwaltschaft auf den Tisch, in der diese das Verhalten strafrechtlich würdigt. Da sieht er deren Wertung. In der Hauptverhandlung sind Staatsanwalt und oft ein Verteidiger anwesend, zT ein Anwalt, der das Opfer vertritt (Nebenklage) , die halten am Ende der Verhandlung ein Plädoyer und stellen einen Antrag. Würdigt der Richter den Sachverhalt dann anders, können sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft, im Falle eines Freispruchs auch der Nebenkläger, sprich das Opfer, Rechtsmittel einlegen.
    Damit kann ein einzelner Richter nicht von einem Tag auf den anderen als einzelner alles umwerfen, aber natürlich entwickelt sich die Rechtsprechung fort.


    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Ich nehme auch an, dass du in einem Stadtstaat bzw. sehr kleinen Bundesland lebst, ansonsten könntest

    das ja auch kaum überblicken. Oder gibt es da Möglichkeiten, sich sozusagen 'gesammelt' zu informieren?
    Wie auch immer - danke jedenfalls für die Info.

    VanDyck
    Natürlich weiss ich nicht, wie jeder einzelne Richter entscheidet und natürlich gibt es immer wieder überraschende Entscheidungen (getreu des Spruchs: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand), aber man kennt die Meinungen der höheren Instanzen zu bestimmten Rechtsfragen.
    Wenn mich die weltpolitische Lage deprimiert, denke ich an die Ankunftshalle in Heathrow. Es wird immer behauptet, wir leben in einer Welt von Hass und Habgier, aber das stimmt nicht. Mir scheint wir sind überall von Liebe umgeben. Oft ist sie weder besonders glanzvoll noch spektakulär, aber sie ist da. Väter&Söhne, Mütter&Töchter, Ehepaare, Verliebte, alte Freunde.
    Ich glaube, wer darauf achtet, wird feststellen können, dass Liebe tatsächlich überall zu finden ist

    Intro "Tatsächlich Liebe"

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