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    AW: Sexualstrafrecht

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Da ist mir ein Fall wirklich in schrecklicher Erinnerung, der Mann wurde verurteilt weil es unbeteiligte Zeugen gab wie er sie verprügelte, sie hatte ihn auch wegen Vergewaltigung angezeigt, die Anzeige aber zurückgezogen. Und im Gerichtssaal hat sie geheult weil er in den Knast musste und immer wieder gerufen, sie liebt ihn so, er ist ihr Mann, sie hält das nicht aus wenn er inhaftiert wird.

    Was willst du da machen????
    Nur der Vollständigkeit halber:

    Eine Strafanzeige wegen Vergewaltigung kann NICHT zurückgenommen werden. Es ist kein Antrags- sondern ein Offizialdelikt.
    In der Praxis sieht es so aus, dass die Anzeigenerstatterin dann keine Aussage macht, aber zurücknehmen kann sie die Anzeige nicht.
    Polizeilicher Alltag ist es, dass die Polizei zur "hG" (häusliche Gewalt) gerufen wird, die Geschädigten (übrigens immer häufiger Männer, die von ihren Frauen malträtiert werden) dann aber kein Interesse an einer Strafanzeige haben, sondern nur die momentane Situation entschärft haben wollen.
    Selten greift das Procedere der Wegweisung, da sie sich dann meist dann doch wieder "lieb" haben....

  2. Inaktiver User

    AW: Sexualstrafrecht

    Die Frau hat jedenfalls in der Verhandlung beteuert, dass sie nicht vergewaltigt worden wäre, sondern ihm nur hätte einen Denkzettel verpassen wollen. Da hast du dann halt ein Problem... klar kannst du dann gegen sie ermitteln wegen Falschaussage etc pp - aber in der Sache bringt das ja auch nix. Und er lehnt sich zurück und grinst...

    So jemand ist ja auch mit sich selbst gestraft genug. Was ich nur sagen wollte: manchen kannst du nicht helfen.

    Das war wirklich ein schreckliches Gefühl, zu wissen, die rennt in ihr Verderben und lässt sich nicht aufhalten. Aus früheren Verfahren gab es noch Fotos wie sie ausgeschaut hat wenn er sie verdroschen hat, da macht man sich keine Vorstellung. Aber sie hat eisern zu ihm gehalten, nein, das war er nicht...

  3. User Info Menu

    AW: Sexualstrafrecht

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    ....... Aber sie hat eisern zu ihm gehalten, nein, das war er nicht...
    jup mal mein Gedanke zum Strafrecht bzw. zu einer Verschärfung wobei mir nicht ganz klar ist wie dies ohne "Beweise abschaffen" gehen soll dennoch denke ich es "muss was getan werden".

    In Schweden hat es glaube ich gelesen zu haben 4 mal mehr Anzeigen als Deutschland aber nur jede zehnte kommt zum Verfahren hier ist für mich ein echter Sprengstoff drin.
    weil
    es hat die "Rückzieher" wie du beschreibst die kann man in der Tat nicht mit einem Gesetz stärken eben keinen "Rückzieher" zu machen.
    es hat aber auch die "Falschanzeigen" klar die werden "Fallengelassen" oder im Verfahren im Zweifel für den Angeklagten allerdings was das für den fälschlich Beschuldigten bedeutet oh je.
    es hat die Anzeigen und Verfahren wo der Vergewaltiger zu Recht in den Knast kommt.

    Nun zum Sprengstoff die ganzen sozial Kompetenten Männer die ich persönlich kenne werden wegen einiger Arsxxxx einem Risiko ausgesetzt dem der "Falschanzeige" nicht Gut, wenn aber Vergewaltigungen verhindert werden können duch geänderte Gesetze bin ich dabei trage das "Risiko" was ich als Mann habe dann eben.

    Und was aktuell in der Pipeline ist hat meine volle Unterstützung: Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/vergewaltigungsparagraf-wird-verschaerft-bundesregierung-plant-nach-uebergriffen-von-koeln-haerteres-sexualstrafrecht_id_5198743.html

    Vergewaltigungsfall: Schon Drohungen sollen ausreichen

    Künftig sollen auch Fälle als Vergewaltigung gelten, in denen der Täter Sex zwar nicht mit Gewalt erzwingt, aber durch andere Drohungen oder in denen das Opfer Gewalt befürchten muss. Der Straftatbestand erfüllt wäre auch, wenn sich das Opfer subjektiv als schutzlos empfindet oder der Täter einen "Überraschungsmoment" ausnutzt, etwa durch eine unvermittelte Attacke im öffentlichen Raum.

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    AW: Sexualstrafrecht

    Zitat Zitat von Rocus Beitrag anzeigen
    Vergewaltigungsfall: Schon Drohungen sollen ausreichen

    Künftig sollen auch Fälle als Vergewaltigung gelten, in denen der Täter Sex zwar nicht mit Gewalt erzwingt, aber durch andere Drohungen oder in denen das Opfer Gewalt befürchten muss. Der Straftatbestand erfüllt wäre auch, wenn sich das Opfer subjektiv als schutzlos empfindet oder der Täter einen "Überraschungsmoment" ausnutzt, etwa durch eine unvermittelte Attacke im öffentlichen Raum.
    Aus dem von Lukulla dankenswerterweise eingestellten Gesetzestext geht hervor, dass Drohungen heute schon ausreichen (Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben).

    Wird mit einem "empfindlichen Übel", also weniger als Gewalt, zB Drohung einer Entlassung durch Arbeitgeber oä gedroht, ist das auch heute schon strafbar, als Nötigung im besonders schweren Fall.

    Geschieht die Tat unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage, ist sie ebenso heute schon strafbar, siehe wiederum eingestellten Gesetzestext.

    Die Tat vom Empfinden eines Opfers abhängig zu machen, wird nicht zu mehr Verurteilungen führen, denn dem Täter muss der Vorsatz (wissen und wollen) nachgewiesen werden, dh also auch, dass er wusste, dass das Opfer die Lage als schutzlos empfand. Wir bei einer Lage, die nicht allgemein als schutzlose Lage zu erkennen ist (dieser Fall ist ja bereits strafbar, s.o.) schwierig bis unmöglich.
    Wenn mich die weltpolitische Lage deprimiert, denke ich an die Ankunftshalle in Heathrow. Es wird immer behauptet, wir leben in einer Welt von Hass und Habgier, aber das stimmt nicht. Mir scheint wir sind überall von Liebe umgeben. Oft ist sie weder besonders glanzvoll noch spektakulär, aber sie ist da. Väter&Söhne, Mütter&Töchter, Ehepaare, Verliebte, alte Freunde.
    Ich glaube, wer darauf achtet, wird feststellen können, dass Liebe tatsächlich überall zu finden ist

    Intro "Tatsächlich Liebe"

  5. Inaktiver User

    AW: Sexualstrafrecht

    Zitat Zitat von Rocus Beitrag anzeigen
    Und was aktuell in der Pipeline ist hat meine volle Unterstützung: Quelle: Vergewaltigungsparagraf wird verschärft : Bundesregierung plant nach Übergriffen von Köln härteres Sexualstrafrecht - Deutschland - FOCUS Online - Nachrichten

    Vergewaltigungsfall: Schon Drohungen sollen ausreichen

    Künftig sollen auch Fälle als Vergewaltigung gelten, in denen der Täter Sex zwar nicht mit Gewalt erzwingt, aber durch andere Drohungen oder in denen das Opfer Gewalt befürchten muss. Der Straftatbestand erfüllt wäre auch, wenn sich das Opfer subjektiv als schutzlos empfindet oder der Täter einen "Überraschungsmoment" ausnutzt, etwa durch eine unvermittelte Attacke im öffentlichen Raum.
    Die Überschrift in dem Link geht aber von einer falschen Annahme aus. Die Rechtsänderung steht in keinem Zusammenhang mit den Übergriffen in Köln, sondern es gibt eine EU-Richtlinie, die von D umzusetzen ist. Der Entwurf stammt angeblich von vor Weihnachten.

  6. Inaktiver User

    AW: Sexualstrafrecht

    Zitat Zitat von Paraplumeau Beitrag anzeigen
    Tja, das sind so Sachverhalte aus dem Leben.
    Was soll die Polizei denn tun, wenn du den gewalttätigen Mann nicht verlassen möchtest?
    Nein, das war nach der Trennung. Er hat mich gestalkt. Und bekanntermaßen passieren da viele Morde, Bedrohungen, usw. Aber selbst da kann die Polizei nix machen. Sie hätte mich nicht vor ihm schützen können.

  7. Inaktiver User

    AW: Sexualstrafrecht

    Zitat Zitat von Sasapi Beitrag anzeigen
    Das sind quasi "Grauzonen", die man nicht durch verschäftes Strafrecht in den Griff kriegt, finde ich . Und das sind die Fälle, bei denen die Beweislage schwierig ist.

  8. Inaktiver User

    AW: Sexualstrafrecht

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nein, das war nach der Trennung. Er hat mich gestalkt. Und bekanntermaßen passieren da viele Morde, Bedrohungen, usw. Aber selbst da kann die Polizei nix machen. Sie hätte mich nicht vor ihm schützen können.
    Das ist ziemlich schrecklich, und ich wünsche niemand je in so eine Lage zu kommen.

    Und ich meine, da könnte man schon noch mehr tun, auch wenn das Stalking Thema jetzt wenigstens endlich eins ist in der Öffentlichkeit. Aber letztendlich bleibt es so: keiner kann dich 100% schützen, wenn es ein Irrer auf dich abgesehen hat.

    Ich hatte in der Arbeit mal so einen Fall, wo ich nur am Rande betroffen war, aber das hat mir schon gereicht an mulmigem Gefühl.

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    AW: Sexualstrafrecht

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nein, das war nach der Trennung. Er hat mich gestalkt. Und bekanntermaßen passieren da viele Morde, Bedrohungen, usw. Aber selbst da kann die Polizei nix machen. Sie hätte mich nicht vor ihm schützen können.
    Wenn die Gefahr von Straftaten bestand, hätte die Polizei ggf einen Platzverweis erteilen können. Ebenso hätte sie Dich auf die Möglichkeit, eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz zu beantragen, hinweisen können und/oder Dich an eine Organisation, die Opfern häuslicher Gewalt hilft, verweisen können.
    Wenn mich die weltpolitische Lage deprimiert, denke ich an die Ankunftshalle in Heathrow. Es wird immer behauptet, wir leben in einer Welt von Hass und Habgier, aber das stimmt nicht. Mir scheint wir sind überall von Liebe umgeben. Oft ist sie weder besonders glanzvoll noch spektakulär, aber sie ist da. Väter&Söhne, Mütter&Töchter, Ehepaare, Verliebte, alte Freunde.
    Ich glaube, wer darauf achtet, wird feststellen können, dass Liebe tatsächlich überall zu finden ist

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    AW: Sexualstrafrecht

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    ... sondern es gibt eine EU-Richtlinie, die von D umzusetzen ist. Der Entwurf stammt angeblich von vor Weihnachten.
    Oh OK wusste ich nicht. Focus halt..

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