Hallo liebe Comm,
seit heute morgen hängt unser Haussegen ein wenig schief.
Meinen Personalausweis hatte kurz vor Weihnachten verloren und wollte nun heute morgen los um einen neuen zu beantragen.
Mein Mann sprach mich darauf an ob es denn noch not täte meinen Doppelname zu behalten.Begründung von ihm die gemeinsame Tochter mit dem Ex würde ja sowieso im nächsten Sommer 18 Jahre alt und da würde es den eigentlichen Grund deswegen nicht mehr geben.Wäre doch auch viel zu lang immer zu schreiben usw.
Ich mag es aber so lassen trotzdem, da war schon sehr angesäuert.
Ich möchte ihn behalten, weil er für mich für einen wichtigen Teil im Leben steht.
Naja er
wird sich schon wieder beruhigen bzw damit abfinden, aber wie seht ihr sowas an sich?Ist jetzt kein riesiges Problem, hätte nur mal gern andere Meinungen dazu.
Gruss Carina
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Ergebnis 1 bis 10 von 30
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27.12.2007, 15:12
Name vom EX behalten, Problem?
Geändert von _Carina_ (27.12.2007 um 15:20 Uhr)
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27.12.2007, 15:19
AW: Name vom EX behalten, Problem?
Ich finde das völlig in Ordnung. Es ist Dir wichtig. Punkt.
There are a hundred paths through the world that are easier than loving. But, who wants easier?
Mary Oliver
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27.12.2007, 15:42Inaktiver User
AW: Name vom EX behalten, Problem?
Ich trage auch (noch) den Namen meines Ex im meinem neuen Ehe-Doppel-Namen. Das habe ich der Kinder wegen so gemacht und finde es auch i.O. Aber wenn mein Jüngster in 2,5 Jahren volljährig wird, dann geht mein erster Gang zum Standesamt und der Ex-Name wird rausgekippt.
Allerdings mache ich das, weil ICH das so möchte! Ein Name ist ja irgendwie auch ein Zeichen - und auch wenn mein Ex zu einem Leben gehört, so möchte ich seinen Namen nicht für den Rest meines Lebens tragen. Für mich war immer klar, dass das nur für die Zeit ist, wo die Kinder noch "Kinder" sind. Wenn sie volljährig/erwachsen sind, dann beginnt auch für mich ein neuer Lebensabschnitt.
Meinem Mann ist das, glaube ich, egal. Er drängt mich nicht dazu. Wenn es dir wichtig ist, dann solltest du nicht gegen deinen Willen entscheiden.
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27.12.2007, 16:02
AW: Name vom EX behalten, Problem?
Liebe _Carina_,
ich trage den Nachnamen aus meiner ersten Ehe auch in meiner zweiten Ehe. Und zwar, weil es ein besonders hübscher Name ist. Meine Tochter aus zweiter Ehe trägt diesen Namen auch, sogar mein jetziger Ehemann hat überlegt, ob er ihn übernimmt.
Es gibt bestimmt alle Spielarten rundum, ich weiß nur nicht, ob dir das hilft. Dir ist dein Name wichtig. Das zählt. Dein Mann ist damit nicht zufrieden. Das zählt auch. Was meiner Meinung nach nicht bedeutet, dass du deinen Namen ändern musst, aber nachfragen solltest du schon ganz genau. Vielleicht gibt es bei euch etwas zu klären, und dein Nachname ist jetzt gerade mal ein Anlass, um sich über das eine oder andere Gedanken zu machen.
Fiella
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27.12.2007, 16:17Inaktiver User
AW: Name vom EX behalten, Problem?
Ich trage auch den namen meines exmannes und ich werde den auch behalten.
sollte ich mal wieder heiraten, werde ich einen doppelnamen führen oder mein mann nimmt den namen von mir an.
dieser name hat mich 20 jahre begleitet!
lara
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27.12.2007, 18:07Inaktiver User
AW: Name vom EX behalten, Problem?
Soweit ich weiß, ist das nicht möglich. Es dürfen nur Geburtsnamen genommen werden, oder der entsprechend bereits vorher verheiratete Partner darf seinen früheren Ehenamen als "Begleitnamen" für sich selbst wählen.
Zitat von Inaktiver User
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27.12.2007, 18:29Inaktiver User
AW: Name vom EX behalten, Problem?
ach so, damit habe ich mich ja noch nicht auseinander gesetzt, ich will ja nicht heiraten
Zitat von Inaktiver User
!
vielleicht ist das gesetz in der schweiz anders, ich werde mich bei bedarf informieren.
lara
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27.12.2007, 19:49
AW: Name vom EX behalten, Problem?
Das war tatsächlich eine Weile nicht möglich mit dem Argument, dass Adelsnamen nach Ehescheidungen nicht weitergegeben werden sollten, aber seit einiger Zeit geht es wieder.
Zitat von Inaktiver User
Fiella
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27.12.2007, 20:59Inaktiver User
AW: Name vom EX behalten, Problem?
Das stimmt nicht. Es gilt:
Zitat von Fiella
1. Die Weitergabe eines früher "erheirateten" Namens auf einen neuen Ehepartner ist nicht zulässig. Begründung: Nur ein Geburtsname darf zum Ehenamen bestimmt werden.
Quelle....
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27.12.2007, 22:18
AW: Name vom EX behalten, Problem?
Und ich kann mich an sowas erinnern:
http://www.test.de/themen/steuern-re...67650/1167650/
weil mein Mann mir einen Heiratsantrag gemacht hat mit dem Vorschlag, genau dieses auszuprobieren. Wir haben dann geheiratet, und er hat seinen Namen doch behalten, aber das hatte andere Gründe.


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