Antworten
Seite 11 von 12 ErsteErste ... 9101112 LetzteLetzte
Ergebnis 101 bis 110 von 116
  1. Inaktiver User

    AW: Vom Glück ins totale Unglück in 12 Monaten 😢

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ein Vermieter kann niemanden abmelden. Das wäre ja noch schöner. Das muss man schon selbst tun.
    Ach ja?
    Mitwirkung des Wohnungsgebers
    § 19 BMG in der aktuell (1. Januar 2017) gültigen Fassung besagt, dass Wohnungsgeber (i. d. R. der Vermieter) den Einzug bestätigen müssen. Der Wohnungsgeber ist somit verpflichtet, bei der Anmeldung der einziehenden Person gegenüber dem Einwohnermeldeamt mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 BMG genannten Fristen zu bestätigen. Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person angemeldet hat. Die meldepflichtige Person hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des Einzugs erforderlich sind. Die Bestätigung nach Satz 2 darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.
    Klar ist hier nur von der Anmeldung die Rede. Aber wenn jemand auszieht und jemand neues einzieht, ist das ja irgendwie klar, dass derjenige nicht mehr da wohnt. Verstöße gegen die Meldepflicht können 500 Euro kosten, hab ich schon erlebt.
    Allerdings hat der Freund der TE ja wohl irgendwo zur Zwischemiete gewohnt und bis zu 6 Monaten Aufenthaltsdauer muss man sich nicht ummelden.

  2. User Info Menu

    AW: Vom Glück ins totale Unglück in 12 Monaten 😢

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ach ja?


    Klar ist hier nur von der Anmeldung die Rede. Aber wenn jemand auszieht und jemand neues einzieht, ist das ja irgendwie klar, dass derjenige nicht mehr da wohnt. Verstöße gegen die Meldepflicht können 500 Euro kosten, hab ich schon erlebt.
    Allerdings hat der Freund der TE ja wohl irgendwo zur Zwischemiete gewohnt und bis zu 6 Monaten Aufenthaltsdauer muss man sich nicht ummelden.
    Das ist jetzt etwas OT, aber: Ja, der Vermieter muss bestätigen, dass jemand in der Wohnung xy wohnt. Das wird aber ja vom Mieter gebraucht, für die Anmeldung. Ich bezweifle, dass ein Vermieter (aus welchen Gründen auch immer) einfach irgendwo hin marschieren und jemanden abmelden kann. Wäre mir neu.

  3. Inaktiver User

    AW: Vom Glück ins totale Unglück in 12 Monaten 😢

    Zitat Zitat von _Winterkind Beitrag anzeigen
    Das ist jetzt etwas OT, aber: Ja, der Vermieter muss bestätigen, dass jemand in der Wohnung xy wohnt. Das wird aber ja vom Mieter gebraucht, für die Anmeldung. Ich bezweifle, dass ein Vermieter (aus welchen Gründen auch immer) einfach irgendwo hin marschieren und jemanden abmelden kann. Wäre mir neu.
    Wenn man es wissen will, kann man auf der Gemeinde nachfragen, wer im eigenen Haus gemeldet ist. Das hat ja auch Einfluss auf die Volumen der Mülltonnen etc. Ich habe mal im Telefonbuch durch Zufall jemanden gefunden, der unsere Hausadresse als sein Adresse angegeben hatte, da konnt eich nachfragen.
    Die Meldebehörde ist heute auch vernetzt und wenn man die Adresse bei der Krankenversicherung ändert, kann es sein, dass die das rückmelden. Umgekehrt wussten Renten- und Krankenversicherung sofort von meinem Umzug nach Ummeldung. Das war mir auch etwas unheimlich.
    Geändert von Inaktiver User (09.11.2020 um 16:15 Uhr)

  4. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Vom Glück ins totale Unglück in 12 Monaten 😢

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ein Vermieter kann niemanden abmelden. Das wäre ja noch schöner. Das muss man schon selbst tun.
    Es würde mich wundern, wenn man als Hauseigentümer bzw. Vermieter nicht irgendwelche Gestalten, die sich angemeldet haben, ohne tatsächlich im Objekt zu wohnen, nicht zwangsabmelden könnte.

  5. Inaktiver User

    AW: Vom Glück ins totale Unglück in 12 Monaten 😢

    Zitat Zitat von hawaiianstarline Beitrag anzeigen
    Es würde mich wundern, wenn man als Hauseigentümer bzw. Vermieter nicht irgendwelche Gestalten, die sich angemeldet haben, ohne tatsächlich im Objekt zu wohnen, nicht zwangsabmelden könnte.
    Man kann sich nicht ohne Bescheinigung vom VERmieter irgendwo einfach anmelden. ...

  6. Inaktiver User

    AW: Vom Glück ins totale Unglück in 12 Monaten 😢

    Zitat Zitat von hawaiianstarline Beitrag anzeigen
    Es würde mich wundern, wenn man als Hauseigentümer bzw. Vermieter nicht irgendwelche Gestalten, die sich angemeldet haben, ohne tatsächlich im Objekt zu wohnen, nicht zwangsabmelden könnte.
    In Deutschland geht das auch nicht. Solltest du dich auf dem Einwohnermeldeamt abmelden wollen, brauchst du im Gegenzu direkt deine neue Anschrift, d.h. die Meldebestätigung.

  7. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Vom Glück ins totale Unglück in 12 Monaten 😢

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Man kann sich nicht ohne Bescheinigung vom VERmieter irgendwo einfach anmelden. ...
    Ja, hier auch nicht - grundsätzlich.

    Als Untermieter-U-Boot aber schon, oder? Wenn der Vermieter der Hauptmieter einer Wohnung oder eines Hauses ist.

    Als ich in meine Wohnung gezogen bin und mich persönlich am Amt gemeldet habe, ist bei einer Durchsicht aufgefallen, dass es 20 Jahre Nebenwohnsitz-Meldungen gab - die habe ICH dann abmelden lassen. Dabei war ich noch nicht mal Eigentümerin meiner Wohnung.

    Mitterweile muss man sich bei uns gar nicht mehr abmelden - das erfolgt automatisch mit der neuen Hauptwohnsitzmeldung.

  8. User Info Menu

    AW: Vom Glück ins totale Unglück in 12 Monaten 😢

    Ich muss direkt mal meinen Mieter fragen, ob er auch gemeldet ist . . den MIeter habe ich damals beim Kauf der Wohnung übernommen.

    luci
    LEBE LIEBER UNGEWÖHNLICH

  9. Inaktiver User

    AW: Vom Glück ins totale Unglück in 12 Monaten 😢

    Zitat Zitat von _Winterkind Beitrag anzeigen
    Das ist jetzt etwas OT, aber: Ja, der Vermieter muss bestätigen, dass jemand in der Wohnung xy wohnt. Das wird aber ja vom Mieter gebraucht, für die Anmeldung. Ich bezweifle, dass ein Vermieter (aus welchen Gründen auch immer) einfach irgendwo hin marschieren und jemanden abmelden kann. Wäre mir neu.
    Genau das meinte ich. Ich sprach nicht vom Ausstellen einer Wohnungsgeberbestätigung.

  10. User Info Menu

    AW: Vom Glück ins totale Unglück in 12 Monaten 😢

    Naja, das mit dem Einwohnermeldeamt ist doch ein gutes Argument, um zu bestreiten, dass der Freund da wohnt, falls der versuchen würde, das geltend zu machen. An der Stelle der TE (obwohl ich, da es von ihr aus sehr ruhig ist hier, bezweifle, dass sie noch da ist bzw. Aktivitäten entwickelt, den Freund aus der Wohnung zu bekommen) würde ich das Schloss wechseln. Und mir ein paar Argumente/Szenarien ausdenken, was passieren könnte.

    Wenn der Ex-Freund zur Polizei geht und verlangt, dass die ihm Zutritt zur Wohnung verschafft, muss er ja irgendwie nachweisen, DASS er da wohnt. Mietvertrag? Hat er nicht. Meldebescheinigung? Hat er (ziemlich sicher) nicht. Steht er am Klingelschild/auf dem Briefkasten? Wenn er das auch nicht tut, wird es schwierig. Dann müsste er ja Zeugen anschleppen, die bestätigen, dass er da wohnt - als Mieterin würde ich mich darauf berufen (wenn die Polizei ankäme), dass ich den aus der Gutheit meines Herzens einige Zeit als Gast beherbergt habe, aber die Beziehung jetzt am Ende ist und er niemals, nie ein Untermieter war. Die Frage mit den Zeugen würde ich mir aber schon stellen. Wenn er sich beispielsweise gut mit einem Nachbarn verstanden hat, der bestätigen würde "x wohnt da", nicht nur "den habe ich öfter da gesehen", würde es schwieriger.

    Bei der Beschreibung des Herrn bin ich mir nicht sicher, ob er einen findigen Anwalt auftreibt, der es mit Zeugenaussagen schaffen könnte, den per einstweiliger Verfügung wieder in die Wohnung einzuweisen. Bzw. ob es ihm den Aufwand wert ist und er sich nicht lieber trollt...

Antworten
Seite 11 von 12 ErsteErste ... 9101112 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •