Ach ja?
Klar ist hier nur von der Anmeldung die Rede. Aber wenn jemand auszieht und jemand neues einzieht, ist das ja irgendwie klar, dass derjenige nicht mehr da wohnt. Verstöße gegen die Meldepflicht können 500 Euro kosten, hab ich schon erlebt.Mitwirkung des Wohnungsgebers
§ 19 BMG in der aktuell (1. Januar 2017) gültigen Fassung besagt, dass Wohnungsgeber (i. d. R. der Vermieter) den Einzug bestätigen müssen. Der Wohnungsgeber ist somit verpflichtet, bei der Anmeldung der einziehenden Person gegenüber dem Einwohnermeldeamt mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 BMG genannten Fristen zu bestätigen. Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person angemeldet hat. Die meldepflichtige Person hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des Einzugs erforderlich sind. Die Bestätigung nach Satz 2 darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.
Allerdings hat der Freund der TE ja wohl irgendwo zur Zwischemiete gewohnt und bis zu 6 Monaten Aufenthaltsdauer muss man sich nicht ummelden.
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09.11.2020, 10:24Inaktiver User
AW: Vom Glück ins totale Unglück in 12 Monaten 😢
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09.11.2020, 10:28
AW: Vom Glück ins totale Unglück in 12 Monaten 😢
Das ist jetzt etwas OT, aber: Ja, der Vermieter muss bestätigen, dass jemand in der Wohnung xy wohnt. Das wird aber ja vom Mieter gebraucht, für die Anmeldung. Ich bezweifle, dass ein Vermieter (aus welchen Gründen auch immer) einfach irgendwo hin marschieren und jemanden abmelden kann. Wäre mir neu.
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09.11.2020, 10:36Inaktiver User
AW: Vom Glück ins totale Unglück in 12 Monaten 😢
Wenn man es wissen will, kann man auf der Gemeinde nachfragen, wer im eigenen Haus gemeldet ist. Das hat ja auch Einfluss auf die Volumen der Mülltonnen etc. Ich habe mal im Telefonbuch durch Zufall jemanden gefunden, der unsere Hausadresse als sein Adresse angegeben hatte, da konnt eich nachfragen.
Die Meldebehörde ist heute auch vernetzt und wenn man die Adresse bei der Krankenversicherung ändert, kann es sein, dass die das rückmelden. Umgekehrt wussten Renten- und Krankenversicherung sofort von meinem Umzug nach Ummeldung. Das war mir auch etwas unheimlich.Geändert von Inaktiver User (09.11.2020 um 16:15 Uhr)
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09.11.2020, 14:34
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09.11.2020, 14:38Inaktiver User
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09.11.2020, 14:39Inaktiver User
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09.11.2020, 15:53
AW: Vom Glück ins totale Unglück in 12 Monaten 😢
Ja, hier auch nicht - grundsätzlich.
Als Untermieter-U-Boot aber schon, oder? Wenn der Vermieter der Hauptmieter einer Wohnung oder eines Hauses ist.
Als ich in meine Wohnung gezogen bin und mich persönlich am Amt gemeldet habe, ist bei einer Durchsicht aufgefallen, dass es 20 Jahre Nebenwohnsitz-Meldungen gab - die habe ICH dann abmelden lassen. Dabei war ich noch nicht mal Eigentümerin meiner Wohnung.
Mitterweile muss man sich bei uns gar nicht mehr abmelden - das erfolgt automatisch mit der neuen Hauptwohnsitzmeldung.
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09.11.2020, 16:41
AW: Vom Glück ins totale Unglück in 12 Monaten 😢
Ich muss direkt mal meinen Mieter fragen, ob er auch gemeldet ist . . den MIeter habe ich damals beim Kauf der Wohnung übernommen.
luci
LEBE LIEBER UNGEWÖHNLICH
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10.11.2020, 13:37Inaktiver User
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10.11.2020, 15:16
AW: Vom Glück ins totale Unglück in 12 Monaten 😢
Naja, das mit dem Einwohnermeldeamt ist doch ein gutes Argument, um zu bestreiten, dass der Freund da wohnt, falls der versuchen würde, das geltend zu machen. An der Stelle der TE (obwohl ich, da es von ihr aus sehr ruhig ist hier, bezweifle, dass sie noch da ist bzw. Aktivitäten entwickelt, den Freund aus der Wohnung zu bekommen) würde ich das Schloss wechseln. Und mir ein paar Argumente/Szenarien ausdenken, was passieren könnte.
Wenn der Ex-Freund zur Polizei geht und verlangt, dass die ihm Zutritt zur Wohnung verschafft, muss er ja irgendwie nachweisen, DASS er da wohnt. Mietvertrag? Hat er nicht. Meldebescheinigung? Hat er (ziemlich sicher) nicht. Steht er am Klingelschild/auf dem Briefkasten? Wenn er das auch nicht tut, wird es schwierig. Dann müsste er ja Zeugen anschleppen, die bestätigen, dass er da wohnt - als Mieterin würde ich mich darauf berufen (wenn die Polizei ankäme), dass ich den aus der Gutheit meines Herzens einige Zeit als Gast beherbergt habe, aber die Beziehung jetzt am Ende ist und er niemals, nie ein Untermieter war. Die Frage mit den Zeugen würde ich mir aber schon stellen. Wenn er sich beispielsweise gut mit einem Nachbarn verstanden hat, der bestätigen würde "x wohnt da", nicht nur "den habe ich öfter da gesehen", würde es schwieriger.
Bei der Beschreibung des Herrn bin ich mir nicht sicher, ob er einen findigen Anwalt auftreibt, der es mit Zeugenaussagen schaffen könnte, den per einstweiliger Verfügung wieder in die Wohnung einzuweisen. Bzw. ob es ihm den Aufwand wert ist und er sich nicht lieber trollt...



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