Guten Tag alle.
Ich lebe mit meinem Partner zusammen in meiner Eigentumswohnung.
Ich stehe alleine im Grundbuch, alle Finanzierung (Steuer, Raten) trage ich selbst.
Mein Partner steht nicht im Grundbuch, zahlt auch keine Miete (wir teilen uns aber die Nebenkosten und die laufenden Kosten fürs Essen und andere Ausgaben), er werkelt dafür viel in der Wohnung, macht Fußböden neu, baut Einbauschränke usw.
Jetzt steht vielleicht sein Auszug an und damit eine Trennung (wird noch diskutiert).
Wir haben eine Liste mit den gemeinsamen Anschaffungen. Wenn er was mitnimmt, gibt er mit die Hälfte vom Anschaffungspreis. Wenn er was hier lässt, gebe ich ihm die Hälfte.
So weit passt das.
Jetzt verlangt er aber auch die Kosten für seine Arbeitsleistungen (handwerkluches), die er in die Wohnung gesteckt hat, das dürften ein paar Dutzend (oder hundert?) Stunden sein.
Ich finde das etwas befremdlich und habe ihm es auch so gesagt, dass wir zwar gern die gemeinsamen Anschaffungen vergüten können, aber nicht die Arbeitsleistungen.
Würden wir in einer Mietwohnung wohnen und dort alles selbst machen, würden wr auch nichts wiederbekommen.
Außerdem wohnt er ja quasi mietfrei bei mir (bzw. wir zusammen), das gleicht das wieder aus.
Wir kommen da auf keinen Nenner.
Ich will ihn nicht ausputzen, will aber auch fair behandelt werden, allerdings weiß ich gerade nicht, was richtig und fair ist. Für beide Seiten.
Wie seht Ihr das? Ist sein Anspruch gerechtfertigt und bin ich da zu hart? Oder ist das mit dem Auszahlen der Arbeitsleistung eine blöde Idee von ihm und geht gar nicht? Ich habe so etwas auch noch nie gehört, muss ich sage. Was aber nicht bedeutet, dass es das nicht gibt.
Danke für Gedanken!
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Ergebnis 1 bis 10 von 125
Thema: Bezahlung bei Auszug
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04.12.2017, 14:04Inaktiver User
Bezahlung bei Auszug
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04.12.2017, 14:09Inaktiver User
AW: Bezahlung bei Auszug
Wenn er darauf besteht, rechne doch die Hälfte aller Kosten die du allein getragen hast dagegen!
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04.12.2017, 14:12Inaktiver User
AW: Bezahlung bei Auszug
Danke für deine schnelle Antwort!
Bei den Anschaffungen rechnen wir ja gemeinsam.
Bei den Handwerksleistungen hat eigentlich nur ER gearbeitet, ich hab mal was zugereicht, oder geputzt oder so, aber nicht wirklich was Handfestes.
Er ist Handwerker und hat da auch viel geschafft, das weiß ich auch zu schätzen.
Wir reden über ca. 100 Stunden und er will 20 EUR pro Stunde.
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04.12.2017, 14:13Inaktiver User
AW: Bezahlung bei Auszug
Wollen kann er ja viel.
Hast du mal ausgerechnet was du gezahlt hast? Kredit, Notar, Steuern, Versicherung etc, pp?
20 Euro netto? Hahaha
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04.12.2017, 14:17Inaktiver User
AW: Bezahlung bei Auszug
Handwerksleistung/Arbeitsstunden mit einem fiktiven Mietanteil gegenrechnen.
Immerhin hat er mietfrei bei dir gewohnt. Das sollte dann bei dieser Aufrechnung ebenfalls berücksichtigt werden.
Auch hat er von den Dingen, die er handwerklich bearbeitete, wohnlich profitiert, das müsste dann im Wohnwert/Mietkosten, berücksichtigt werden.
Ich finde es ziemlich kleinlich, dass er dir detailliert Arbeitsstunden in Rechnung stellt.
Aber nunja, offensichtlich ist er so. Du kannst mit den Mietkosten ausgleichen und letztlich kann er ja viel fordern, darauf eingehen musst du nicht.
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04.12.2017, 14:19Inaktiver User
AW: Bezahlung bei Auszug
Das geht ja getrennt.
Ja, ich zahle alles selbst, Eigenkapital, Kaufpreis, Kredit, Notar, Steuer und alles, aber dafür ist die Wohnung auch komplett mein Eigentum und er steht auch nicht im Grundbuch, und wird auch nicht erben und so.
Das ist aber auch ok, wenn er keine Rechte im Grundbuch hat, muss er ja auch nichts finanzieren.
Würde er im Grundbuch stehen (anteilig), sähe das anders aus.
Die Bezahlung der Arbeitsleistung begründet er damit, dass er ja viel Arbeit in die Wohnung gesteckt hat und das vergütet aben möchte, wenn er auszieht und nichts mehr davon hat.
Irgendwie kann ich ihn ein bisschen verstehen, aber ich will auch nicht über den Tisch gezogen werden.
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04.12.2017, 14:20
AW: Bezahlung bei Auszug
Ich würde ihm auch die Miete gegenrechnen, die er ja nicht zahlen musste. Das wird seinen Teil ja vermutlich um einiges übersteigen, da sollte sich seine Forderung wohl schnell erledigen....
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04.12.2017, 14:20Inaktiver User
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04.12.2017, 14:22Inaktiver User
AW: Bezahlung bei Auszug
Ich meinte nur diese Kosten weil er doch keine Miete zahlen musste.
Er hat doch umsonst gewohnt und dafür die Arbeitsleistung eingebracht. ALLES geht nun mal nicht.
Darum nimm eine Miete, die so gezahlt werden müsste und rechne seine Arbeitsstunden dagegen!
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04.12.2017, 14:23Inaktiver User


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