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  1. User Info Menu

    Versthehe das Rechtsystem nicht

    Warum darf ein Mann, der sich Kinderpornos auf den PC herunter läd, sie sich anschaut mittlerweile auch Übergriffe in schriftlicher und verbaler Art gemacht hat und sogar zu einer Haftstrafe verurteilt wurde...
    sich weiterhin frei in der Gesellschaft bewegen?
    Er hat Berufung eingelegt.
    In der Zwischenzeit passieren immer wieder so "softe" Übergriffe, die auch angezeigt werden.
    Er hat selbst 4 minderjährige Kinder. Die Frau steht voll hinter ihm.

    Ich kann unser Rechtssystem nicht verstehen.

    Meine Tochter hatte bis gestern auf Vereinsbasis (Ballsport) einen losen Kontakt...allerdings ist gestern für sie eine Welt zusammengebrochen, da sie zu der Frau ein doch freundschaftliches Verhältnis hatte.

    warum kann er ohne seine Strafe anzutreten in Berufung gehen und weiterhin umher wandeln... er ist doch rechtskräftig verurteilt worden?

    Ist zu wenig passiert?

    Mir will das nicht ins Hirn.

  2. Inaktiver User

    AW: Versthehe das Rechtsystem nicht

    Hallo Rachel,

    da der Mann Berufung eingelegt hat, ist er eben nicht rechtskräftig verurteilt worden.

    Aber selbst wenn, ist er normalerweise auf freiem Fuß, bis er ganz normal "zum Strafantritt" geladen wird.

    Natürlich gibt es die Möglichkeit der Untersuchungshaft, für die es jedoch verschiedene Voraussetzungen gibt, z.B. Fluchtgefahr oder Verdunklungsgefahr. Bei bestimmten schweren Delikten gibt es die Möglichkeit der U-Haft auch ohne besondere Haftgründe, aber der Besitz von Kinderpornographie gehört nicht darunter.

  3. User Info Menu

    AW: Versthehe das Rechtsystem nicht

    Sorry,

    nach einer Urteilsverkündung kann jeder Verurteilte Berufung einlegen, sofern er denn der Meinung ist, dass die Verurteilung nicht gerechtfertigt ist. Bis zur neuen Verhandlung geht dann jede Menge Zeit ins Land, da die Gerichte alle überlastet sind....und erst dann.

    Genau-es ist ja nicht wirklich was passiert

    Die Rechtsprechung entfernt sich auch immer mehr von den Bürgern, nach meiner Einschätzung

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    AW: Versthehe das Rechtsystem nicht

    Aha ...ok danke rosemary
    Gut, ich verstehe das nun mal.
    Ob ich das gut finde
    hm

  5. Inaktiver User

    AW: Versthehe das Rechtsystem nicht

    irgendwann wäre er ja eh wieder frei.....
    wegsperren ist ja auch nicht unbedingt die lösung schlechthin.
    oder willst du menschen lebenslang wegsperren?

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    AW: Versthehe das Rechtsystem nicht

    Naja, dass es in unserem Rechtsystem grundsätzlich die Möglichkeit gibt Berufung einzulegen und die Sache nochmal überprüfen zu lassen ist ja an sich eine gute Sache und ich glaube, dagegen hat auch keiner was.

    Erst recht nicht, wenn sich ggf im Berufungsverfahren herausstellt, dass doch der Falsche verurteilt wurde oder was auch immer.

    Dass dieses System im Einzelfall nicht immer Begeisterung auslöst, wie hier z.B., ist zwar verständlich, aber letztlich nicht anders handhabbar. Meiner Meinung nach.

    Entweder man hat ein Rechtssystem und das gilt dann eben auch für alle oder man macht da Abstufungen, dann wirds unterm Strich aber auch nicht zwingend gerechter. Dann poppt das Problem einfach an anderer Stelle wieder hoch.

    LG
    Hexl
    The difference between try and triumph is just a little "umph"

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    AW: Versthehe das Rechtsystem nicht

    Jepp, bei manchen Leuten ist das wohl nötig,
    wenn eine Thera und Haft nicht langen.

  8. Inaktiver User

    AW: Versthehe das Rechtsystem nicht

    Zitat Zitat von Rachel4 Beitrag anzeigen
    Jepp, bei manchen Leuten ist das wohl nötig,
    wenn eine Thera und Haft nicht langen.
    Wegen Besitzes von Kinderpornografie und "soften" Übergriffen (was ist das überhaupt)? Ich will hier weiß Gott nichts kleinreden, ich bin bei solchen Taten durchaus für konsequente Bestrafung, d.h. auch Haft, aber lebenslang wegsperren? Nimm es mir nicht übel, aber das halte ich dann doch für sehr überzogen.

  9. Inaktiver User

    AW: Versthehe das Rechtsystem nicht

    Zitat Zitat von Rachel4 Beitrag anzeigen
    Jepp, bei manchen Leuten ist das wohl nötig,
    wenn eine Thera und Haft nicht langen.
    und die todesstrafe sollte auch wieder eingeführt werden, oder wie?

    rachel, sind das deine kinder um die es geht?

  10. User Info Menu

    AW: Versthehe das Rechtsystem nicht

    Ein verbaler übergriff, ein Berühren mit der Ansage mehr zu wollen....
    Schreiben eines Liebesbriefes an eine 14 jährige.
    Mit anschließenden Berühren ...
    Diese Kinder haben sich dann an ihre Eltern gewandt.
    Das habe ich mit einem "soften"Übergriff" gemeint, weil nicht mehr passiert ist.
    Allerdings reicht so etwas auch um eine Kind ganz schön aus der Bahn zu werfen.

    Ich finde Kinderpornografie wirklich schlimm.
    Diese Kinder leiden ein leben lang.
    Ich kann das nicht mit :hat ja nur geguckt!
    herunter bagatellisieren.

    Auch habe ich nicht gesagt ihn lebenslang einzusperren, sondern das es Fälle gibt wo das durchaus angebracht wäre.

    Mir ging es eben darum zu wissen, warum er seine Strafe noch nicht angetreten hat und was da für der rechtlicher Hintergrund ist.

    Das habe ich ja nun erfahren.

    Danke

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