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Thema: Partner versagt
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29.06.2011, 19:31Inaktiver User
Partner versagt
Geändert von Inaktiver User (01.07.2011 um 14:52 Uhr)
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29.06.2011, 19:40Inaktiver User
AW: Partner versagt
Er hat kein gutes Gefühl, sagt er.
Und wann gibts das Ergebnis?
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29.06.2011, 19:43Inaktiver User
AW: Partner versagt
Du schreibst "dein Partner", an anderer Stelle du wärst seine Frau.
Seid ihr verheiratet und du Deutsche Staatsbürgerin ? Dann kann er nicht so ohne weiteres ausgewiesen werden.
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29.06.2011, 19:49
AW: Partner versagt
wie redet ihr denn zuhause und im alltag miteinander? nicht deutsch? wuerde das nicht genuegen, die pruefung zu bestehen?. Das ist doch auch lernen.
vermutlich waere ich auch ziemlich sauer, wenn ers versemmelt hat. aber ich denke, du haettest schon im vorfeld ihn mehr aufbauern sollern so a la selbsterfuellende prophezeihungl.I am my own special creation
XXXI
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29.06.2011, 19:50Inaktiver User
AW: Partner versagt
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Geändert von Inaktiver User (01.07.2011 um 14:52 Uhr)
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29.06.2011, 19:55Inaktiver User
AW: Partner versagt
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Geändert von Inaktiver User (01.07.2011 um 14:52 Uhr)
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29.06.2011, 19:59Inaktiver User
AW: Partner versagt
§56 AufenthG
So einfach geht das ausweisen nicht. Lasst euch im Zweifel von einem Anwalt beraten der sich darauf spezialisiert hat.
Unabhängig davon das du natürlich Recht hast und er die Sprache lernen soll.
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29.06.2011, 19:59
AW: Partner versagt
Hallo Sabinemo,
in welcher Sprache unterhaltet ihr euch denn?
Falls Du Deutsche bist, hättest Du doch deutsch mit Deinem Mann sprechen können.
Oder verstehe ich Dich falsch?
Ob Dein Mann das auch so sieht?Ich will einfach, dass das Nichtstun hier ein Ende hat...und dafür braucht er das A1 Zeugnis
FG von Helga
„Nehmen sie die Menschen wie sie sind, denn andere gibt es nicht“
Konrad Adenauer
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29.06.2011, 20:02
AW: Partner versagt
Coat check girl: Goodness! What lovely diamonds!
Mae West: Goodness had nothing to do with it...
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29.06.2011, 20:03Inaktiver User
AW: Partner versagt
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Geändert von Inaktiver User (01.07.2011 um 14:52 Uhr)


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und doch, er kann sehr wohl ohne weiteres ausgewiesen werden 
