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    Frage Als Freiberuflerin in die USA?

    Hallo, Ihr Lieben,

    folgende Situation: Es steht eine Entscheidung darüber an, ob mein - nicht mit mir verheirateter - Liebster und ich für einige Zeit in die USA gehen. Er würde von seiner Firma geschickt werden, d.h. die kümmern sich um Visum bzw. Arbeitserlaubnis. Ich würde von dort aus arbeiten - als freiberufliche Lektorin bzw. Autorin für deutsche Kunden, wenn es sich ergibt auch für amerikanische.

    Weiß jemand, ob ich damit Anrecht auf ein E-2-Visum habe (gilt eigentlich für Investition bei Unternehmensgründugn oder -Kauf) bzw. wo ich mich weiter informieren kann, auch über die Situation von Freiberuflern in den Staaten? Werde auf den Konsulatsseiten nicht so wirklich fündig.

    Heißesten Dank!
    joker34

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    AW: Als Freiberuflerin in die USA?

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    AW: Als Freiberuflerin in die USA?

    Hallo Jana,

    vielen Dank für diesen Link. Mittlerweile habe ich noch diese Seite hier gefunden: http://www.talkaboutusa.com (sehr hilfreiches Forum) und die Seite der Botschaft http://www.us-botschaft.de

    Das Problem bei diesen ganzen Visa- und Arbeitserlaubnis-Fragen ist, dass sich die amerikanische Regierung so bedeckt hält und niemals eindeutig Auskunft gibt, welche Bedingungen für die Erteilung eines Visums gegeben sein müssen bzw. welche Voraussetzungen man detailliert erfüllen muss. Sobald man da genauer nachhakt, z. B. auf der Seite der Botschaft, wird man nur zum Ausfüllen des Antrags weitergeleitet. Aber deren Grundannahme ist ja, dass JEDER, der in die USA einreist, dort bleiben, leben und arbeiten will, und zwar für immer. Den Beweis, dass es nicht so ist, muss die einreisende Person erbringen.

    Wie auch immer: Mein Freund bekommt ein L-1 Visum. Wenn wir verheiratet wären, hätte ich damit automatisch eine Aufenthalts- UND Arbeitsgenehmigung. Aber nur wegen eines Visums heiraten?? Ich weiß ja nicht. Andererseits: Es wäre je eigentlich schon ein triftiger Grund. Aber das diskutieren wir dann an anderer Stelle weiter.

    Viele Grüße,
    joker34

  4. Inaktiver User

    AW: Als Freiberuflerin in die USA?

    Hallo,
    Heirat waerde das beste. Du kannst aber auch ein E1/E2 Investoren Visum beantragen, wenn Du einen hieb und stichfesten Business Plan vorweist und bereit bist genuegend Geld in die USA zu investieren. Und da sehen die schon gerne 50 bis 100.000 US Dollar. Oder du kaufst etwas, was zum E1/E2 Visa berechtigt (Restaurant etc.). Da musst du aber noch mehr Geld investieren und mind. 5 US Amerikaner anstellen. Unabhaengig davon gibt es davon nur eine bestimmte Anzahl und wenn die ausgeschoepft ist, wars das erst mal.

    Du koenntest aber auch erst mal mit einem normalen B1 Touristen Visum einreisen und glaubwuerdig argumentieren, dass du ja eigentlich nicht arbeiten willst (was du ja doch willst). Und dann vor Ort Dein E1 Visa beantrag. Kostet viel Geld, kostet noch mehr Nerven und Zeit.

    Da wuerde ich persoenlich eine Eheschliessung bevorzugen. Abgesehen davon, bist du in USA als Nicht-Ehefrau sowieso ziemlich suspekt. Die sind naemlich noch von einem anderen Stern....

    gruss und wenn du spezielle Fragen hast, bitte PN
    chrissi

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    AW: Als Freiberuflerin in die USA?

    Hallo Chrissi3,

    danke für diese Einschätzung. Diese E-Visa bzw. hohe Investitionen im USA kommen für mich dann doch nicht in Frage; ich will einfach als Freelancerin von meinem Home Office aus so weiterarbeiten, wie ich das hier auch täte.

    Ich habe mich jetzt erstmal für eine "entspannte" Variante entschieden: Ich bleibe hier gemeldet, versteuere mein Einkommen hier, stelle meine Rechnungen hier, alles wie gehabt. Wo ich meine Texte erstelle bzw. bearbeite, geht erstmal niemanden etwas an (das ist meine persönliche Rechtsauslegung ;-)), und wenn ich das in USA erledige, dann ist das halt so. Ich werde mit dem Business-Visum einreisen und am Anfang eh noch so viel hin- und herpendeln, dass das kein Problem sein dürfte.

    Wenn ich dann irgendwann mal so weit bin, dass ich auch amerikanische Kunden akquirieren möchte oder Jobs dort angeboten bekomme, kann ich mich immer noch zu einer Blitzhochzeit entschließen. Und dass man in USA als Nicht-Ehefrau ohne Social Security Number nur ein halber bis gar kein Mensch ist, kann ich mir gut vorstellen! Sowas aber auch. ;-)

    Viele Grüße,
    joker34

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