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  1. Inaktiver User

    steuerpflicht in d-land?

    hallo zusammen,

    der fall: deutscher arbeitnehmer wird angestellt bei einer französischen firma die steht im auftrag der französischen regierung und entsendet den arbeitnehmer in ein dritte-welt-land zur unterstützung einer un-mission.

    ist dieser deutsche arbeitnehmer steuerpflichtig in deutschland?

    ich würde - wegen dieses welteinkommensprinzips - zu einem markigen 'ja' tendieren - es sei denn, der arbeitnehmer meldet den wohnsitz in deutschland ab. weitere frage: wann ist ein wohnsitz in d-land abgemeldet? reicht der akt der abmeldung beim jeweiligen einwohnermeldeamt, auch wenn die wohnung trotzdem behalten wird?

    und wer kann darüber eine verbindliche auskunft erteilen? das finanzamt? und bittet man dann um 'erteilung einer verbindlichen auskunft' und muss das auf der antwort draufstehen, damit es nicht irgendwann ein böses erwachen gibt?


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    AW: steuerpflicht in d-land?

    Die Frage ist hier doch, egal ob das jetzt eine frz. oder türkische Firma ist - wo hast Du vorher gearbeitet?
    Arbeitest Du normalerweise für eine frz. Firma in Deutschland? Sprich hast Du Deine Lohnsteuer in Deutschland gezahlt?

    Wenn ja, dann mußt Du während der Entsendung weiterhin in die deutsche Sozialversicherung einzahlen, also KV, RV und Arbeitslosenversicherung.
    Lohnsteuer mußt Du dann in dem Land zahlen, in dem Du Dich im Jahr länger als 183 Tage aufhältst. (Oder waren es 182?) Ob Du Deinen Wohnsitz jetzt abmeldest oder nicht, ist egal.

    Deinen Wohnsitz meldest Du folgendermaßen ab: gehst zur Gemeinde/Einwohnerdingsbums und sagst, daß Du Dich aus Deutschland abmelden willst. Die geben Dir dann eine Abmeldebestätigung mit. Mit der gehst Du in dem 3. Welt Land zur dt. Botschaft und läßt Dir einen Stempel reinmachen: Wohnort Timbuktu

    Erste Infos findest Du evtl. hier: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeite...enAusland.html

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    AW: steuerpflicht in d-land?

    Sun Wukong hat es schon auf den Punkt gebracht.

    Bei uns liegt der Fall ähnlich, mein Mann (deutscher) arbeitet für ein franz.Konzern, die Lohnabwicklung findet in der Zentrale in Paris statt. In unserem Fall wird in eine franz.private Krankenversicherung und in eine privaten Rentenversicherung einbezahlt.Steuern zahlt mein Mann in seinem Gastland weil wir (als Familie) das ganze Jahr dort wohnen.

    Wir haben uns bei unserer Gemeinde in Deutschland abgemeldet, obwohl wir dort eine Wohnung besitzen.Mit der Abmeldungsbestätigung haben wir uns beim deutschen Konsulat im Gastland angemeldet. Sobald wir wieder nach D zurückziehen werden, melden wir uns wieder beim Einwohnermeldeamt an.

    Das war's dann

    Mandy
    Viele Menschen wissen, dass sie unglücklich sind. Aber noch mehr Menschen wissen nicht, dass sie glücklich sind.
    Albert Schweizer

  4. Inaktiver User

    AW: steuerpflicht in d-land?

    sozialversicherungspflicht besteht nicht.

    und der wohnsitz hier wird nicht in frankreich sein, sondern in asien. die firma aber sitzt in frankreich, die wohnung, die behalten werden soll, ist in berlin.

    mandy, eure wohnung ist nicht untervermietet oder so, stände euch also grundsätzlich zur verfügung? es reicht für die nicht-besteuerbarkeit die abmeldung des wohnsitzes?

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    AW: steuerpflicht in d-land?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    sozialversicherungspflicht besteht nicht.
    Dann hast Du echt Schwein gehabt. Wir ärgern uns tierisch darüber, daß wir nicht aus der deutschen SV herauskommen! (Dein Vertrag "ruht" also in Frankreich und nicht in Deutschland?)

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    und der wohnsitz hier wird nicht in frankreich sein, sondern in asien. die firma aber sitzt in frankreich, die wohnung, die behalten werden soll, ist in berlin.

    mandy, eure wohnung ist nicht untervermietet oder so, stände euch also grundsätzlich zur verfügung? es reicht für die nicht-besteuerbarkeit die abmeldung des wohnsitzes?
    Die Besteuerung hat nichts damit zu tun, wo Du wann gemeldet bist, sondern wo und wie lange Du die Arbeitsleistung erbringst.
    Auch wenn wir unseren Wohnsitz in D behalten hätten, hätten wir trotzdem nicht in D Lohnsteuer zahlen müssen, sondern weiterhin in unserem asiatischen Gastland

    Umgekehrt wäre es dann aber auch so: würde mein Mann (trotz Abmeldung Wohnsitz in D) plötzlich mehr als 183 Tage in D arbeiten, müßte er auch in D Steuern zahlen.

  6. Inaktiver User

    AW: steuerpflicht in d-land?

    Jetzt mal ne ganz komische Frage:

    Was wäre wenn man dann 185 oder mehr Tage im Jahr in Andorra arbeiten würde?
    Und überhaupt, geht es da um Einzeltage oder muss das am Stück sein? Ist ja interessant, wenn auch ziemlich exotisch.

    Und spielt es eine Rolle wenn man verheiratet ist und der vielleicht nicht berufstätige Ehepartner in D bleibt?
    Ob das auch Journalisten betrifft die in Hotels wohnen?
    Geändert von Inaktiver User (18.11.2008 um 21:03 Uhr)

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    AW: steuerpflicht in d-land?

    Hallo,

    die 185 Tage müssen nicht "am Stück" sein und ob der Partner weiter in Deutschland lebt oder nicht, das spielt keine Rolle.

    Und so exotisch ist das gar nicht, kommt häufig vor. Stell Dir vor, da arbeitet jemand im Rahmen einer Auslandsentsendung z.B. im europäischen Ausland, hat ab und zu im Mutterunternehmen zu tun und kommt zum Urlaub und an vielen Wochenenden nach Hause. Da sitzt Du dann am Ende des Jahres und zählst die Tage....

    skam
    "So ist es besser, Genossenes zu bereuen als zu bereuen, dass man nicht genossen habe." (Casanova)

  8. Inaktiver User

    AW: steuerpflicht in d-land?

    Ich habe gerade eben mal ein wenig dazu nachgelesen. Das trifft doch wohl nur zu wenn du von einem deutschen Arbeitgeber ins Ausland entsendet wirst. Habe mir jetzt blöderweise die Quelle nicht aufgeschrieben. Kann man aber googeln.
    Aber da oben steht ja was von einem französischen Arbeitgeber. Dann geht das wohl nicht, obwohl es echt ungerecht wäre oder?
    (Zumindest im Fall von Andorra )

  9. User Info Menu

    AW: steuerpflicht in d-land?

    Ich weiss nicht, wie es generell ist, aber bei uns gibt es da x Regeln & Gesetze und das erste heisst, dass bei einer Auslandsentsendung keine finanziellen Einbussen passieren dürfen.
    Bei uns gibt’s bis zum gewissen Zeitpunkt Spesen. Ab 183 Tagen gibt es COLA - Cost of Living Allowance. Die HR kennen ziemlich gut die 183 Tage Grenze und passen schon darauf auf. Werden es mehr als 183 Tage, dann muss die COLA individuell ermittelt werden u.a. gibt es Zuschläge für
    “schwerere Länder”. Ungerechtigkeiten gibt es nur soweit, dass bei den Spesen nicht viel unterschieden wird. Habe ich in Brasilien gelebt wie Gott in Frankreich, sah das in der Schweiz schon ganz anders aus.
    Mir würde keiner zumuten, mit einem spanischen Bruttogehalt auf Dauer in Deutschland zu arbeiten, würde ich auch gar nicht machen.
    Bei uns, wenn man langfristig ins bestimmte Ausland geht, wird man dann auch dort angestellt. Macht auch mehr Sinn.
    Ich denke, innerhalb der EU sind die Regeln ziemlich ähnlich.
    Ob man im Hotel lebt ist auch egal. Hab ne Freundin, die sollte 6 Wochen nach Deutschland. Die war dann mehr als ein halbes Jahr da. Die Firma hat sich dann drum gekümmert, dass es den finanz. Ausgleich gab.

  10. User Info Menu

    AW: steuerpflicht in d-land?

    Und speziell zum Thema:
    Zitat Zitat von Inaktiver User
    ist dieser deutsche arbeitnehmer steuerpflichtig in deutschland?
    Ne, wieso sollte er? Er sei denn, er hat in dem Steuerjahr schon in Deutschland gearbeitet, dann gibt es aber verschiedene Möglichkeiten.
    Und/Oder man bleibt beschränkt steuerpflichtig, wenn man die behaltene Wohnung in D. vermietet.

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    und wer kann darüber eine verbindliche auskunft erteilen?
    Haha. Mir konnte niemand eine verbindliche Auskunft drüber geben. Nicht mal n Steuerberater. Ich hatte mir Infos im Internet zusammen gesucht, so gemacht wie ich dachte, das ganz überzeugt dem Finanzamt vorgetragen, und genauso wurde es akzeptiert.

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