Hallo
Ich habe ein Problem und ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen.
Letzte Woche bekam ich ein Schreiben, dass ich eine Zeitschrift bestellt hätte und ich diese nun ein Jahr lang abonnieren müsste.
Das Problem ist, ich habe die Zeitschrift nirgendswo bestellt.
Was macht man in so einem Fall?
Kann ich die Annahme einfach verweigern?
Was ist wenn ein Penner im Internet irgendwo einfach meine Adresse angegeben hat um sich einen Spass zu erlauben? Ich könnte es mir aber bei meinen Bekannten nicht vorstellen.
Oder gehen die Verlage schon so vor?
Ich habe denen geschrieben, dass ich die Zeitschrift nicht bestellt habe und sie unverzüglich kündigen möchte.
Bisher bekam ich keine Antwort.
Was soll ich machen und wie ist die rechtliche Lage?
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 24
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01.10.2008, 15:41Inaktiver User
Zeitschriftenabo nicht bestellt, wird aber geliefert
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01.10.2008, 17:05Inaktiver User
AW: Zeitschriftenabo nicht bestellt, wird aber geliefert
eilatan, rechtlich ist es in Österreich (Achtung!) so:
Du mußt gar nichts tun, nur die Zeitschriften sorgsam aufbewahren.
Bei einer eventuellen Mahnung bestehst Du drauf, den von Dir unterschriebenen Auftrag einzusehen, und da "die" das nicht liefern können, stellst Du ihnen eine Frist (14 Tage reicht), um die Zeitschriften von Dir wieder abzuholen.
Mehr ist es nicht.
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01.10.2008, 18:54
AW: Zeitschriftenabo nicht bestellt, wird aber geliefert
Gilt auch für Deutschland. Sie ist aber verpflichtet die Zeitschriften aufzubewahren.
Zitat von Inaktiver User
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01.10.2008, 18:56Inaktiver User
AW: Zeitschriftenabo nicht bestellt, wird aber geliefert
Okay.
Zitat von SpezialEdition
Paßt ja.
eilatan: Entspannen, kein weiteres Porto finanzieren!
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01.10.2008, 22:06
AW: Zeitschriftenabo nicht bestellt, wird aber geliefert
Unbedingt schriftlich Widerspruch einlegen und darauf hinweisen, dass du keinen Auftrag erteilt hast.
Die Frage nach dem Nachweis eines unterschriebenen Auftrags ist sinnlos. In D sind auch mündlich erteilte Aufträge rechtswirksam. Es gibt nur das Recht, nach dem Fernabsatzgesetz, telefonisch oder über das Internet erteilte Aufträge innerhalb von 14 Tagen zu Widerrufen.
I knit, so I don´t kill people
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01.10.2008, 22:14Inaktiver User
AW: Zeitschriftenabo nicht bestellt, wird aber geliefert
Nein!
Das ist nicht notwendig!
Unbeauftragt zugesendete Waren - somit auch Zeitschriften - nur sorgfältig aufbewahren. Das langt.
Kein Brief, kein Porto, kein Einschreiben, kein Rückschein.
Wenn eine Zahlungsaufforderung kommt, bestehen drauf, daß der Lieferant Deine Bestellung mit Deiner Unterschrift vorweist.
Ansonsten - aber erst nach einer Zahlungsaufforderung - Deinerseits ihn auffordern, in einer passenden Frist - hier reichen 2 Wochen - die unverlangt zugesendete Ware zu seinen Lasten (Portokosten) zurückzuholen. Erst da wäre ein Brief mit Rückschein sicherheitshalber angeraten.
Das reicht!
Himmel, ich habs gelernt, und keiner glaubt mir?
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01.10.2008, 22:56
AW: Zeitschriftenabo nicht bestellt, wird aber geliefert
doch ich
Zitat von Inaktiver User
..
... ich habe das nämlich vor Urzeiten auch mal so gelernt.
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01.10.2008, 22:57Inaktiver User
AW: Zeitschriftenabo nicht bestellt, wird aber geliefert
Zitat von SpezialEdition
Gesetze lassen halt wenig Freiraum.
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01.10.2008, 23:00
AW: Zeitschriftenabo nicht bestellt, wird aber geliefert
so isset. Da bringt noch nicht mal die Internetthematik wirklich Neues dazu
Zitat von Inaktiver User
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01.10.2008, 23:03Inaktiver User
AW: Zeitschriftenabo nicht bestellt, wird aber geliefert
Zitat von SpezialEdition
Eben. Das vergessen viele.
Ganz egal warum man was kriegt, was man nicht will.
Aufbewahren, und gut ist. Wer keine Unterschrift von mir hat, hat Pech.


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