Hallo allerseits!
Wir haben einen kleinen Sohn (9 Monate) und würden gern rechtsbindend festlegen, wer für ihn sorgen soll, falls uns beiden etwas zustößt. Hat damit jemand Erfahrung? Reicht ein Testament aus? Muss derjenige, der das Sorgerecht bekommen soll, notariell abgesichtert zustimmen? Mit anderen Worten: müssen wir zum Rechtsanwalt/ Notar?
Ich weiß nicht so recht, wo ich mit meinen Recherchen zum Prozedere anfangen soll, (beim Jugendamt erreichte ich grad keinen, da dachte ich, bei Brigitte gibt es so viele kompetente Leute, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen!)
Vielen Dank
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07.08.2008, 10:29
Rechtsfrage: Festlegen, wer Sorgerecht im Todesfall der Eltern erhält
Das Leben ist zu kurz, um Animositäten zu pflegen und sich auf das Schlechte zu konzentrieren.
Charlotte Bronte
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07.08.2008, 14:39Inaktiver User
AW: Rechtsfrage: Festlegen, wer Sorgerecht im Todesfall der Eltern erhält
Ich halte es für eine gute Idee, besonders wenn ihr meint, gewisse Leute ausschließen zu müssen.
Wenn ihr sowieso ein Testament machen wollt, dann wäre es sicher am einfachsten, es bei der Gelegenheit mit dem Notar zu besprechen.
Eine von euch beiden unterschriebene (handschriftliche!) Erklärung wäre sicher ein einfacher Schritt, bietet aber keine volle Garantie, falls es doch (angeblich) sachlich begründete Einsprüche gibt: Großeltern sind zu alt, der Bruder ist mal mit nem Bier gesehen worden - also Jugendamt.
Aber um es klar zu machen: Das Jugendamt wird normalerweise nur dann selbst aktiv, wenn es echte Probleme zu sehen meint. Und das kann man durch eine notariell beglaubigte Verfügung sicher weitestgehend vermeiden.
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07.08.2008, 14:47
AW: Rechtsfrage: Festlegen, wer Sorgerecht im Todesfall der Eltern erhält
Hallo
Du musst das nicht unbedingt notariell machen.Wenn du schon weißt,wer im Fall des Falles Vormund werden soll,so gib demjenigen ebenfalls ein Schriftstück ,in dem du verfügst,dass diese Person Vormund werden soll.
Das Vormundschaftsgericht entscheidet letztendlich, darf aber eine solche Vefügung der Eltern nicht übergehen.Erst wenn die vorgesehene Person nicht als Vormund geeignet sein sollte, bestellt das Vormundschaftsgericht jemand anderen zum Vormund.
YvieDas Leben ist voller Überraschungen
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07.08.2008, 15:19
AW: Rechtsfrage: Festlegen, wer Sorgerecht im Todesfall der Eltern erhält
Das stimmt so definitv nicht - das Jugendamt greift ein, wenn es den Vormund für nicht geeignet hält (zB Vorstrafen wegen Delikte gegen Kinder oder schwerer Alkoholismus) und zwar - glücklicherweise - völlig unabhängig von der Form der Bestellung.
Zitat von Inaktiver User
Weder ein "normales" Testament noch eine Sorgerechtsvereinbarung müssen (anders als zB ein Erbvertrag) notariell abgeschlossen werden. Das Einzige, wobei einer notariellen Verfügung u. U. höhere Beweiskraft zugemessen wird als einer privatschriftlichen, ist, wenn ein Dritter, nennen wir ihn Möchtegernvormund, die Verfügung mit dem Argument, die Verfügenden seien nicht mehr bei klarem Verstand gewesen, angreift. Passiert gerne mal bei Testamenten (zB ältere Dame hat altes notarielles Testament gemacht, kurz vor ihrem Tod ändert sie es privatschriftlich - und der "Enterbte" behaupte, sie wäre bereits geistig umnachtet gewesen, ansonsten hätte sie es nie gemacht, kein Testierwillen etc.), dürfte aber bei einer vorsorglichen Verfügung eines normalen Paares für den Fall, dass beiden etwas zustößt, keine Rolle spielen.
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08.08.2008, 11:51
AW: Rechtsfrage: Festlegen, wer Sorgerecht im Todesfall der Eltern erhält
Vielen liebe Dank für eure Beiträge, sie haben mir sehr geholfen!!!
Ein schönes Wochenende wünscht
TizianDas Leben ist zu kurz, um Animositäten zu pflegen und sich auf das Schlechte zu konzentrieren.
Charlotte Bronte
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10.08.2008, 19:33Inaktiver User
AW: Rechtsfrage: Festlegen, wer Sorgerecht im Todesfall der Eltern erhält
Hallo Tizian,
wir haben am Jugendamt ein Sorgetestament für unsere Adoptivtochter hinterlegt.
Wenn Du dazu Fragen hast, kannst Du Dich gerne über pn oder mail an mich wenden.Geändert von Inaktiver User (10.08.2008 um 19:49 Uhr)
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15.08.2008, 12:04Inaktiver User
AW: Rechtsfrage: Festlegen, wer Sorgerecht im Todesfall der Eltern erhält
Hallo Tizian,
um hier mal zu den vorangegangenen Beiträgen die rechtlichen Regelungen nachzutragen: Wenn die Eltern versterben wird für das Kind ein Vormund bestellt und diesbezüglich dürfen die Eltern jemanden ganz konkret benennen, das ist in den §§ 1776 ff BGB geregelt.
Das Vormundschaftsgericht wird denjenigen dann auch in aller Regel zum Vormund bestellen. Es gibt nur wenige und selten eintretende Ausnahmen von dieser Regel (§§ 1778 ff BGB).
Der gewünschte Vormund muss nicht vorher z.B. notariell zugestimmt haben (aber er sollte natürlich Bescheid wissen). Er hat unter Umständen ein Recht, die Vormundschaft abzulehnen (§ 1786 BGB).
Die Benennung kann in einem Testament erfolgen, das nicht unbedingt notariell erstellt sein muss, ein eigenhändiges (handschriftliches!) Testament reicht insoweit aus.
Die Benennung erfolgt von demjenigen/denjenigen der/die das Sorgerecht hat/haben. Also Tizian, falls ihr nicht verheiratet sein solltet und der Kindesvater keine Sorgerechtserklärung abgegeben habt, hat er auch nicht das Recht, einen Vormund für den Fall des Falles zu benennen. (Aber nicht verheiratete Eltern sollten ohnehin über die Sorgerechtserklärung nachdenken).
Es gibt sogar eine Regelung für den Fall, dass die (sorgeberechtigten) Eltern verschiedene Personen benannt haben, dann gilt nämlich die Erklärung des zuletzt verstorbenen Elternteils.
Und im übrigen ist es nicht das Jugendamt, das eine Entscheidung trifft, sondern immer das Vormundschaftsgericht, das Jugendamt kann dem Gericht gegenüber lediglich Empfehlungen abgeben.


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