Hallo,
momentan weiß ich nicht so ganz weiter, wir haben einen etwas sehr seltenen Fall. Durch Zufall ist eine Person auf einen Dolch gestoßen, der bei Ebay Amerika verkauft wird. Dieser Dolch war Eigentum des Vaters eines Bekannten und ist ihm während der Besatzungszeit entwendet worden. Aufgrund der Inschrift im Dolch läßt sich dieses beweisen. Jetzt gibt es nur zwei Probleme: Den Artikel kann man sich von Deutschland aus nicht ansehen, geschweige denn, darauf bieten. Das zweite Problem ist, daß der Dolch überteuert ist (wer zahlt für so ein altes Teil schon 2T$?). Selbst wenn man sagt, er hat einen ideellen Wert, ist das schon verdammt viel Geld. Es stellt sich dann auch die Frage, ob man das Teil überhaupt aus den USA ausführen könnte.
Hat jemand eine Idee, wie man da vorgehen könnte? Würde dem Bekannten gerne die Freude machen, den Dolch wieder zu beschaffen.
Danke!
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26.04.2008, 19:09Inaktiver User
Entwendungen während der Besatzungszeit
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26.04.2008, 21:23
AW: Entwendungen während der Besatzungszeit
Geändert von Luziemilla (26.04.2008 um 21:26 Uhr)
Pass auf, was du dir wünscht, es könnte in Erfüllung gehen
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27.04.2008, 12:54Inaktiver User
AW: Entwendungen während der Besatzungszeit
Danke für Deine Antwort!
Es ist halt nur, daß das der Artikel gesperrt ist. Wenn man den Artikel direkt aufruft, kommt folgende Meldung:
Dear User:
Unfortunately, access to this particular category or item has been blocked due to legal restrictions in your home country. Based on our discussions with concerned government agencies and eBay community members, we have taken these steps to reduce the chance of inappropriate items being displayed. Regrettably, in some cases this policy may prevent users from accessing items that do not violate the law. At this time, we are working on less restrictive alternatives. Please accept our apologies for any inconvenience this may cause you, and we hope you may find other items of interest on eBay.
Thank You.
Ich weiß jetzt nicht, was das genau bedeuten soll, bzw. warum der Artikel aus Deutschland gesperrt ist.
Vielleicht weiß jemand dazu mehr?
Das Ebay - Forum werde ich auch mal kontaktieren.
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27.04.2008, 13:38
AW: Entwendungen während der Besatzungszeit
Hallo Josefah!
An Deiner Stelle würde ich nicht in irgendeinem eBay-Forum posten, sondern eBay direkt kontaktieren, sowohl in D als auch in den USA.
Darüber hinaus lohnt es sich vielleicht - wenn es sich um Diebesgut (?) aus der Nachkriegszeit handelt - einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Der könnte Deinen Bekannten zumindest über den rechtlichen Rahmen aufklären. Hat Dein Bekannter den Rechtsschutz? Dann würde ich das auf jeden Fall machen! Für was hat man denn sonst eine solche Versicherung.
Ach ja, und ich würde die Angebotsseite bei eBay unbedingt ausdrucken und aufheben. Da sind dann alle relevanen Daten bezüglich Anbieter und Angebotenem drauf.
Viel Erfolg,
batim
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27.04.2008, 13:44Inaktiver User
AW: Entwendungen während der Besatzungszeit
Hallo batim,
danke für Dein Antwort, wir sind momentan auf der Suche, nach einem Anwalt. Nur leider ist es schwierig, jemanden zu finden, der sich mit der Gesetzgebung auskennt (Besatzung/Eroberung durch die Amerikaner sind ja schon etwas länger her, die Frage ist, ob das überhaut Diebstahl ist?).
Wir haben auf jeden Fall den Namen des Verkäufers. Ist ein gewerblicher, von daher gehe ich auch davon aus, daß der sich entsprechend absichert. Er handelt mit dieser Art von Artikeln.
Mal sehen, was wir sonst noch so herausfinden.
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27.04.2008, 17:21Inaktiver User
AW: Entwendungen während der Besatzungszeit
Ich denke, es geht darum, dass der Verkauf (und Besitz) von "Nazimaterial" in Deutschland verboten ist. Wenn es sich z.B. um "Ehrendolch" der SS handelt, dann wäre er schon allein deswegen gesperrt, weil er mit Hakenkreuz und SS-Runen geschmückt ist.
Zitat von Inaktiver User
Trotzdem sollte es möglich sein, bei eBay klarzustellen, dass es sich (wahrscheinlich) um einen gestohlenen Gegenstand handelt, also um etwas , dessen Verkauf eBay zum Hehler machen würde.
Allerdings würde dies zunächst einmal nur für Deutschland gelten; ich kann mir vorstellen, dass in den USA derartiges Diebesgut als "legale Kriegsbeute" gelten könnte. Möglicherweise ein weiterer Grund dafür, den Verkauf auf die USA zu beschränken.
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27.04.2008, 18:16Inaktiver User
AW: Entwendungen während der Besatzungszeit
Ich vermute mal, daß da Du recht hast, djgm01. Nach amerikanischem Recht werden wir es wohl nicht als Eigentum anfordern können. Desweitern denke ich, daß die annehmen, der Dolch hätte etwas mit dem Nationalsozialismus zu tun (steht ja "verliehen 1933"). Allerdings wurde er für die 25jährige Mitgliedschaft der freiwilligen Feuerwehr verliehen und hat keinen politischen Hintergrund. Nicht, daß hier jemand etwas falsches denkt.
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27.04.2008, 20:09Inaktiver User
AW: Entwendungen während der Besatzungszeit
Hallo Josefah, ich habe mal mit entfernt ähnlichen Themen gearbeitet (allerdings Frankreich, nicht USA) und kann Dir nur empfehlen, Dich mal an die Rechtsabteilung (1) der U.S.-Botschaft in Deutschland zu wenden und (2) an die Rechtsabteilung der deutschen Botschaft in Washington.
So es irgendwelche rechtlichen Regelungen für solche Fälle gibt, wir man Dir dort weiterhelfen können, oder Dich wenigstens an die richtige Stelle weiterleiten können.
Schöne Grüße
Barbapapa
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28.04.2008, 07:58Inaktiver User
AW: Entwendungen während der Besatzungszeit
Danke!
Werde das auch mal ausprobieren (wobei ich denke, daß der Aufwand fast nicht lohnt ;-)).


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