Arbeitlosengeld 2, Harz4,Aleinerziehend,Trennung,Scheidung,Unterhalt, Unterhalstsvorschuss,Sozialhilfe.
Keine Arbeitspflicht für Alg2 Empfänger trotz Ganztagsbetreuung der Kinder im Kindergarten oder in der Schule.
Die Arbeitgemeinschaften dürfen euch nicht zwingen oder eine kürzung androhen.
Alleinerziehenden obligt es nicht Arbeiten zu gehen, solange Kinder in ihrer Obhut befinden.
Dieses gild Bundesweit, Harz 4 ist Bundesweiteinheitlich.
Ich besitze ein offizielles Schriftstück von der Arbeitsgemeinschaft, was ich euch kostenlos zukommen lassen kann, worin dieses expliziet steht.
Wenn Interesse besteht Mailt mir, ich werde eine Kopie via e-mail euch zu kommen lassen
Kostenlos für alle.
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 11
-
18.03.2007, 20:39
Keine Arbeitspflicht für Alg2 trotz Ganztagsbetreuung der Kinder
-
18.03.2007, 20:42
AW: Keine Arbeitspflicht für Alg2 trotz Ganztagsbetreuung der Kinder
Sorry, aber was soll das denn bitte? Aufforderung, nicht arbeiten zu gehen oder was?
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
-
18.03.2007, 20:58
AW: Keine Arbeitspflicht für Alg2 trotz Ganztagsbetreuung der Kinder
Seltsames Statement. Wo willst du denn so ein internes papier herhaben?

Und was willst du damit bezwecken?
Willste ne neue Partei gründen.
Natürlich müssen AE`s arbeiten, wenn die Kinder über drei Jahre alt sind.
Was sollen das ganze?
so einen käse hab ich noch nie gehört. Und ich arbeite in diesem Bereich.
Jam
Oh geh ford..
-
18.03.2007, 21:09Inaktiver User
AW: Keine Arbeitspflicht für Alg2 trotz Ganztagsbetreuung der Kinder
Klasse und während Frau darauf beharrt, nicht arbeiten zu müssen und ALG 2 bezieht, schwinden ihre Chancen immer weiter, jemals wieder einen Arbeitsplatz zu finden, mit dem sie sich und nötigenfalls ihre Kinder ernähren kann.
Das nenn ich das Leben so richtig gut angegangen und langfristig geplant.
-
18.03.2007, 21:14
AW: Keine Arbeitspflicht für Alg2 trotz Ganztagsbetreuung der Kinder
Ganz genau.
Zitat von Inaktiver User
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
-
18.03.2007, 21:16
AW: Keine Arbeitspflicht für Alg2 trotz Ganztagsbetreuung der Kinder
Wer nach den betreffenden Stichworten sucht, wird bei deinem Posting sicher nicht fündig werden ...
Zitat von peugeot307cc
-
18.03.2007, 21:28Inaktiver User
AW: Keine Arbeitspflicht für Alg2 trotz Ganztagsbetreuung der Kinder
Das nenn ich das Leben so richtig gut angegangen und langfristig geplant.
Das ist doch vom Staat nicht schlecht geplant
, wenn's denn so ist.
So muss keine arbeitslose Mutter von der BA auf den Arbeitsmarkt vermittelt werden, wo's eh keine Arbeit gibt, und Ganztagsbetreuung von Geburt muss so schnell auch nicht erweitert werden, können die Mütter ihre Kinder doch selber betreuen bis sie 3 Jahre alt sind.
-
20.03.2007, 15:50
AW: Keine Arbeitspflicht für Alg2 trotz Ganztagsbetreuung der Kinder
Hallo.
Kann ich dir schicken, wenn du magst.
1. kind 4 Jahre von 8-16 Uhr betreuut.
2. Kind 8 Jahr von 8-16 Uhr betreut.
Zahle Unterhalt für die Kids. Soll jetzt auch für die Ex zahlen.
Ich hab gesagt Sie kann arbeiten. Dann dieser Brief und anschlisßend ein Gerichtstitel. Muss an Sie zahlen.
Sie Brauch trotz Betreuung nicht arbeiten.
afyondinar03@yahoo.de
-
20.03.2007, 15:52
AW: Keine Arbeitspflicht für Alg2 trotz Ganztagsbetreuung der Kinder
Hallo.
Und wie sonst ?
Setz es doch in meinem Namen bitte rein.
Dank
peugeot.
-
16.05.2007, 08:04
AW: Keine Arbeitspflicht für Alg2 trotz Ganztagsbetreuung der Kinder
Ich habe das Schriftstück gelesen und in diesem geht es um die Unterhaltspflicht des Mannes und dass die geschiedene Ehefrau keiner Erwerbsobliegenheit unterliegt, auch nicht bei Ganztagsbetreuung der Kinder. Denn im Unterhaltsrecht geht es nach dem Alter der Kinder und nicht nach der Betreuung derselbigen.
Zitat von peugeot307cc
Das Unterhaltsrecht hat mit ALG2 absolut nichts zu tun, also vergesst das Schreiben, denn im ALG2-Antrag steht nur, dass Alleinerziehende mit Kindern unter 3 Jahren nicht verpflichtet sind, eine Arbeit anzunehmen, wenn die Unterbringung des Kindes nicht gesichert ist.
Verständlich ist, dass er sauer ist, weil eine Verwirkung des Unterhaltes nicht anerkannt wurde und er nun, statt der Arge für den Lebensunterhalt der Ex-Frau aufkommen muss.
Es ist also eine Falschinformation.Geändert von Lucy68 (16.05.2007 um 08:23 Uhr)
Kinder, die man liebt, werden Erwachsene, die lieben


Zitieren
