a) wenn Du es nicht tust, musst Du auf jeden Fall zahlen.
b) Wenn Du es tust, hast Du vielleicht Glück und musst nicht zahlen.
Wenn der Widerspruch abgelehnt wirst, hast Du wieder zwei Optionen.
a) Du zahlst
b) Du widersprichst erneut mit Anwalthilfe
Sprich, wenn Du b) und dann a) wählst, kostet Dich das nur einen Widerspruch.
Antworten
Ergebnis 21 bis 30 von 186
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23.03.2021, 13:10Inaktiver User
AW: Kostenbescheid Bestattung vom Vater zu dem nie Kontakt bestand
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23.03.2021, 13:11Inaktiver User
AW: Kostenbescheid Bestattung vom Vater zu dem nie Kontakt bestand
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23.03.2021, 13:13Inaktiver User
AW: Kostenbescheid Bestattung vom Vater zu dem nie Kontakt bestand
Niggy, hast du im letzten Jahr das Erbe ausgeschlagen oder gar nicht reagiert?
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23.03.2021, 13:13Inaktiver User
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23.03.2021, 13:13
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23.03.2021, 13:20
AW: Kostenbescheid Bestattung vom Vater zu dem nie Kontakt bestand
Von einem Erbe war nie die Rede. Ob es was zu erben gab oder nicht, weiß ich bis heute nicht, tendiere aber ganz stark dazu, dass es nichts gab. Aber selbst wenn es ein Erbe gäbe, das hat absolut nichts mit dieser Geschichte der Bestattungskosten zu tun, das sind 2 unterschiedliche Dinge.
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23.03.2021, 13:22
AW: Kostenbescheid Bestattung vom Vater zu dem nie Kontakt bestand
Wenn ich das schriftlich mache kann ich aber nichts anderes machen. Ich lebe alleine, ich hab kein Geld angespart, nur mein monatliches Gehalt. Fertig. Soll die das in der schriftlichen Form mehr überzeugen als am Telefon und per Email?
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23.03.2021, 13:23
AW: Kostenbescheid Bestattung vom Vater zu dem nie Kontakt bestand
Du sollstet auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Per Einschreiben mit Rückschein.
Weißt du wer die Beerdigung veranlaßt hat?
Warum wurde kein kostengünstige Feuerbestattung veranlaßt. Das sind Dinge, die du wissen solltest. Wenn die Beerdigung durch die Gemeinde veranlasst wurde, die Gemeinden sind angehalten preiswerte Bestattungen durchzuführen.
Wenn du zahlen muss, dann würde ich ihnen anbieten 10,00 € im Monat. Du hast das Geld nicht und wenn du einen Kredit aufnehmen sollst, dann sollen sie die Gebühren zahlen.
Da gibt es den Fall, dass eine Tochter für die Mutter, die sich um die Tochter nie gekümmert hat, die Pflegekosten übernehmen soll. Das wurde vom Gericht abgelehnt.
google mal nach 'wenn ich die Beerdigung nicht bezahlen kann'. Da könnte z. B. dasSozialamt einspringen.. Du musst dann nachweisen, dass du nicht zahlen kannst.Geändert von Klecksfisch (23.03.2021 um 13:30 Uhr)
Ich bin eine Raupe und du ein Reh. Doch ich werd ein Schmetterling und du wirst Filet.
Die Sache mit dem streiten ist die, wenn man etwas zurückhält, arbeitet es auf lange Sicht gegen euch (Dalai Lama)
Wenn du jemand anderem vergibst, dann tust du dies deinetwegen, nicht weil der andere das verdient. (Doris Wolf, Psychotherapeutin)
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23.03.2021, 13:24Inaktiver User
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23.03.2021, 13:24Inaktiver User



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