Antworten
Seite 2 von 19 ErsteErste 123412 ... LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 20 von 186
  1. Inaktiver User

    AW: Kostenbescheid Bestattung vom Vater zu dem nie Kontakt bestand

    du bist der erbe erster gattung, dh. aber, selbst wenn du das erbe ablehnst, musst du die beerdigung zahlen.
    Das ist tatsächlich so. Selbst wenn es ungerecht ist, wenn noch Nachkommen da sind müssen sie dafür aufkommen.
    Versuch mit jemandem vom Amt zu sprechen. Auf dem Bescheid wird sicher jemand angegeben sein. Leg erstmal offen wie knapp bei Kasse du bist. Am Ende musst du vielleicht in Raten zahlen.

  2. User Info Menu

    AW: Kostenbescheid Bestattung vom Vater zu dem nie Kontakt bestand

    Der Staat versucht erstmal alles damit nicht der Steuerzahler , also die Öffentlichkeit auf den Kosten hängenbleibt und versucht vorher als seine Pflicht einen Erben zu ermitteln.
    Wenn dieser nicht zahlen kann, kann er beim bsw. Sozialamt, dort wo der Verstorbene zum Schluss wohnhaft war (normal die selben Kommune , aber anderes Amt die auch den Rechnungsbescheid zugesandt hat ) auf Übernahme einer kompletten Bestattungskostenhilfe beantragen
    Im späteren Antrag (Fragebogen) den man sich von dem richtigen Amt in der Kommune /Landkreis des Verstorbenen zuschicken lässt , muss man sich natürlich dann wie bei der Grundsicherung , Hartz IV mit Kopien "nackig" machen und darstellen das man das Geld eben nicht hat.
    Gleichzeitig kann man der Kommune evtl. helfen bei der Ermittlung von bzw. der anderen "Erben" die vorrangig ansonsten für die Bestattung aufkommen könnten (weil solventer) .
    Auf alle Fälle sollte man aber auf die Rechnung reagieren und den Sachverhalt erst mal richtig übermitteln und seine Gesamtsituation darstellen (nicht gekannt, kein Geld usw.)
    Bei einer zur Unrecht begründeteren Ablehnung des Antrages auf Übernahme der Bestattungskosten könnte man danach immer noch ggf. beratend Widerspruch einlegen
    Geändert von Punpun (23.03.2021 um 11:16 Uhr)

  3. User Info Menu

    AW: Kostenbescheid Bestattung vom Vater zu dem nie Kontakt bestand

    Von einem Erbe war nie die Rede, das hätte ich selbstredend auch abgelehnt.
    also du hast noch nix abgelehnt, das ist die nächste Baustelle.... man erbt auch schulden! Nachdem du kenntnis vom Tod deines Vaters hast, hat man 6 wochen zeit, ein erbe anzunahmen, oder abzulehnen. da gibts auch Spielraum das der zeitliche Rahmen der Annahme/Ablehnung gestreckt wird, auch da unbedingt ab zum Anwalt. Bzw. unbedingt Einblick in den Nachlass bekommen.

  4. User Info Menu

    AW: Kostenbescheid Bestattung vom Vater zu dem nie Kontakt bestand

    Du kannst dem Bescheid widersprechen, falls die Frist noch nicht abgelaufen ist und darlegen, dass du die Mittel nicht hast, den geforderten Betrag aufzubringen und dass du keinerlei Beziehung zu deinem Vater hattest, er keinen Unterhalt für dich gezahlt hat etc. und dir aus diesen Gründen die Kostentragung nicht zuzumuten ist.
    Gleichzeitig (im gleichen Schreiben) kannst du einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten gem. § 74 SGB XII stellen Dafür brauchst du keinen Anwalt. Wenn dein Widerspruch keinen Erfolg haben sollte, kannst du immer noch überlegen, ob du anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmst.
    Geändert von moimeme (23.03.2021 um 11:29 Uhr) Grund: Frage war schon beantwortet
    There are people who have lost every trace of human kindness... (Billy Joel, All about soul)

  5. User Info Menu

    AW: Kostenbescheid Bestattung vom Vater zu dem nie Kontakt bestand

    Hallo Niggy80,

    Du kannst dich mit Deiner Frage auch an den Autor des Bestatterweblogs wenden:

    [editiert]

    Die Beratung ist kostenlos und nicht kommerziell.

    LG Emmi
    Geändert von Halo (23.03.2021 um 11:36 Uhr) Grund: Kommerziellen Link entfernt, bitte Suchmaschine bemühen.
    Katzen lieben Menschen viel mehr, als sie zugeben wollen,
    aber sie besitzen genug Weisheit, es für sich zu behalten.


    Mary Eleanor Wilkins Freeman (1852 - 1930), US-amerikanische Schriftstellerin

  6. User Info Menu

    AW: Kostenbescheid Bestattung vom Vater zu dem nie Kontakt bestand

    Es gibt, so weit ich weiß, in jedem Bundesland kostenlose Rechtsberatungen, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Ob das bei dir so ist, kann ich nicht beurteilen. Einen Rechtshilfeschein/Beratungshilfeschein könntest du beim Amtsgericht beantragen

    Hier

    Vielleicht hilft dir die Seite weiter. Alternativ könntest du auch versuchen über Caritas, AWO etc. Hilfe bzw. Unterstützung zu bekommen.

  7. User Info Menu

    AW: Kostenbescheid Bestattung vom Vater zu dem nie Kontakt bestand

    Zitat Zitat von moimeme Beitrag anzeigen
    Du kannst dem Bescheid widersprechen, falls die Frist noch nicht abgelaufen ist und darlegen, dass du die Mittel nicht hast, den geforderten Betrag aufzubringen und dass du keinerlei Beziehung zu deinem Vater hattest, er keinen Unterhalt für dich gezahlt hat etc. und dir aus diesen Gründen die Kostentragung nicht zuzumuten ist.
    Gleichzeitig (im gleichen Schreiben) kannst du einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten gem. § 74 SGB XII stellen Dafür brauchst du keinen Anwalt. Wenn dein Widerspruch keinen Erfolg haben sollte, kannst du immer noch überlegen, ob du anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmst.
    Hallo moimeme, danke für Deine Antwort.

    Die Frist ist noch nicht abgelaufen. Meinst Du wirklich dass es Sinn macht zu widersprechen? Denn ich hab der Bearbeiterin das ja alles gesagt und trotzdem wurde ich nun aufgefordert zu bezahlen.

  8. Inaktiver User

    AW: Kostenbescheid Bestattung vom Vater zu dem nie Kontakt bestand

    also ich bin laie, ich habe aber mal zu so einem thema eine art diskussion gelesen (weiss leider nicht mehr wo). Auf jeden fall weiss ich noch, dass damals jemand belegen konnte, dass der jenige quasi zu wenig verdient um die bestattungskosten übernehmen zu können (musste die person dann auch nicht). Vlt wäre das ein ansatz? Aber ich fürchte um einen anwalt wirst du nicht herumkommen

  9. Inaktiver User

    AW: Kostenbescheid Bestattung vom Vater zu dem nie Kontakt bestand

    Ob der im Endeffekt Sinn macht oder nicht, wichtig ist, das der Widerspruch eingelegt wird.

  10. Inaktiver User

    AW: Kostenbescheid Bestattung vom Vater zu dem nie Kontakt bestand

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ob der im Endeffekt Sinn macht oder nicht, wichtig ist, das der Widerspruch eingelegt wird.
    unbedingt schnellstens Widerspruch einlegen!

    Damit gewinnst Du auch Zeit!

    ...und zwar per Einschreiben mit Rückschein!
    kostet leider 5,50- doch damit bist Du sicher, dass es auch dort angekommen ist, wo es hin sollte...

    sonst ist es Dein Pech, wenn es "verlorengegangen" ist...

Antworten
Seite 2 von 19 ErsteErste 123412 ... LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •