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  1. Inaktiver User

    Rückerstattung Theatertickets

    Hallo Ihr Lieben, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen...

    Ich habe im Sommer, als coronamäßig bei uns alles ziemlich entspannt war, Theatertickest für einen Vorstellung in meinem Ort gekauft, und zwar nicht über den Veranstalter direkt, sondern - wie von ihm beworben - über die Firma okTicket. Online, weil das für mich einfach praktischer ist.

    Normalerweise klappt das auch bestens. Nun habe ich die Firma angeschrieben und um Rückerstattung des Preises gebeten. Die Antwort: Kein Problem - ich kriege das Geld. Aber abzüglich einer Stornogebühr von 2,50 Euro je Karte und abzüglich einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von 2 Euro.

    Das sehe ich nicht so ganz ein. Die Bearbeitungsgebühr - meinetwegen.... 2 Euro tun mir nicht wehr. Aber die Stornogebühr ist schon heftig. Es geht um zehn Karten, weil ich mit Freunden hinwollte. Macht immerhin 25 Euro. Ich denke, ich muss das nicht zahlen. Immerhin habe nicht ICH den Auftrag storniert sondern derartige Veranstaltungen sind zur Zeit einfach nicht erlaubt.

    wie seht ihr das?

  2. Inaktiver User

    AW: Rückerstattung Theatertickets

    Ich denke, Du kannst froh sein, überhaupt etwas zurück zu kriegen.

    Wir hatten für letzten (!) März Karten für eine sehr teure Veranstaltung, zu 200 € / zweit, und werden nach wie vor auf nächsten März vertröstet. Obwohl absehbar ist, dass das nicht stattfinden wird. Ich habe das Geld in den Wind geschrieben.

  3. User Info Menu

    AW: Rückerstattung Theatertickets

    GuteLaune hat für andere Karten bestellt, da passt das vielleicht nicht ganz:
    Grundsätzlich finde ich zu überlegen, ob man sich überhaupt das Geld erstatten lässt - jedenfalls wenn man nicht selbst finanziell corona-geschädigt ist.
    Wenn man sich die Veranstaltung leisten konnte, dann kann man sich das Geld auch leisten, wenn sie ausfällt.

    Und wir wollen ja, dass es auch nach Corona noch diese Kultureinrichtungen gibt - und der Staat wird nicht alles reißen können.

  4. Inaktiver User

    AW: Rückerstattung Theatertickets

    Aus dem Bauch raus würde ich sagen, das ist so schlecht nicht, auch je nach Preis einer Karte. Immerhin hättest du einen Großteil deines Geldes zurück.

    Mein auf April 2021 verschobenes Konzert habe ich bereits im Sommer storniert, weil ich schon damals davon ausging, dass das nicht die letzte Verschiebung bleiben wird, nach aktuellem Stand eine gute Entscheidung.

    Ich habe aber kein Geld, sondern einen bis Ende 2021 gültigen Gutschein vom Veranstalter bekommen. Falls ich den nicht verbrauchen kann, was sehr wahrscheinlich ist, dann hätte ich ja danach Anspruch auf mein Geld und ob das funktioniert? Mir wäre das Geld abzüglich irgendwelcher Gebühren lieber gewesen.

    Edit: könnte der Veranstalter irgendwann einen Ersatztermin anbieten?

  5. Inaktiver User

    AW: Rückerstattung Theatertickets

    Die Gebühr erhebt nach meinem Verständnis der zwischengeschaltete Tickethändler, nicht das Theater.

  6. Inaktiver User

    AW: Rückerstattung Theatertickets

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das sehe ich nicht so ganz ein. Die Bearbeitungsgebühr - meinetwegen.... 2 Euro tun mir nicht wehr. Aber die Stornogebühr ist schon heftig. Es geht um zehn Karten, weil ich mit Freunden hinwollte. Macht immerhin 25 Euro. Ich denke, ich muss das nicht zahlen. Immerhin habe nicht ICH den Auftrag storniert sondern derartige Veranstaltungen sind zur Zeit einfach nicht erlaubt.
    Ob eine Stornogebühr in diesem Fall rechtens ist, kann ich dir nicht sagen...aber ich würde wegen 25 Euro, die sich ja vermutlich auf zehn Personen verteilen, jetzt auch kein Fass aufmachen.

    Ich finde 2,50 Euro pro Karte übrigens nicht viel.

  7. Inaktiver User

    AW: Rückerstattung Theatertickets

    Zitat Zitat von Marta-Agata Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich finde ich zu überlegen, ob man sich überhaupt das Geld erstatten lässt - jedenfalls wenn man nicht selbst finanziell corona-geschädigt ist.
    Wenn man sich die Veranstaltung leisten konnte, dann kann man sich das Geld auch leisten, wenn sie ausfällt.
    Naja, es soll auch Leute geben, die sich so etwas vom Mund absparen.

    Ansonsten finde ich 25 € durch 10 nun auch vertretbar.

  8. User Info Menu

    AW: Rückerstattung Theatertickets

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Naja, es soll auch Leute geben, die sich so etwas vom Mund absparen.

    Ansonsten finde ich 25 € durch 10 nun auch vertretbar.
    Wenn ich mir eine Karte derartig vom Mund absparen muss, wäre ich in der aktuellen Situation das Risiko nicht eingegangen.
    Auch im etwas entspannteren Sommer musste man befürchten, dass genau diese Situation eintritt.

  9. Inaktiver User

    AW: Rückerstattung Theatertickets

    Um einiges klarzustellen:

    Die Gebühr bleibt an mir hängen, weil der Theaterbesuch der Ersatz für meine Geburtstagsfeier sein sollte und ich die anderen eingeladen habe. Die Karten waren an sich nicht teuer - 8 Euro das Stück. Gemessen daran finde ich 2,50 Euro schon viel. Es sind immerhin ca. 30 Prozent des Gesamtpreises.

    Es geht um die Aufführung einer kleinen Laientheatergruppe, deren Chef ich gut kenne. Mit ihm habe ich bereits telefoniert. Wenn das Geld bei ihm gelandet wäre, hätte ich natürlich gesagt, er soll's einfach behalten.
    In diesem Fall wurde die Truppe (die eigentlich meist in eigenen Räumen spielt), von einem örtlichen Veranstalter gebucht. Der hat ein Riesenunternehmen hinter sich und nagt trotz Corona nicht am Hungertuch. Die Veranstaltungen sind immer eher Beiwerk der eigentlichen Geschäftsaktivitäten. Dort hat man mich auf den Tickethändler verwiesen, der meines Wissens bundesweit tätig ist.

    Es ist nicht so, dass ich mir die Karten vom Mund absparen musste. Mich ärgert nur dieses Geschäftsgebaren. Von dem Geld sehen weder Veranstalter noch Künstler was. Und da finde ich eine "Stornogebühr" von ca. 30. Prozent schon heftig.

  10. Inaktiver User

    AW: Rückerstattung Theatertickets

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ob eine Stornogebühr in diesem Fall rechtens ist, kann ich dir nicht sage
    Genau das ist aber meine eigentliche Frage: Ist das rechtens?


    Es gibt übrigens keinen Ersatztermin und mir wurde auch kein Gutschein angeboten.

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