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  1. Moderation

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    AW: Härtefallfonds für in der DDR geschiedene Frauen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wenn es hier betroffene Frauen gibt oder deren Mütter, bitte informiert euch über die Registrierung eurer Fälle auf der Website des Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen.
    Bitte informiert auch Frauen, von denen ihr wisst, dass sie seinerzeit in der ehemaligen DDR geschieden wurden.

    Zitat Zitat von Sasapi Beitrag anzeigen
    Ich finde, es ist auch eher ein politisches Thema als eines für Trennung und Scheidung...
    Es passt selbstverständlich in beide Foren. Die Frage ist, wen möchte man erreichen, welche Intention hat die TE, in dem Fall Sariana.

    Sariana, du sagst in deinem Eingangsbeitrag, dass sich betroffene Frauen an eine bestimmte Stelle wenden sollen. Insofern ist die Wahrscheinlichkeit, dass geschiedene Frauen im Forum Trennung und Scheidung nachlesen, sich informieren und hier für ihre persönlichen Fälle evtl. auch kompetente Hilfe suchen, wesentlich größer.

    Wenn es um die politische Brisanz geht, dass 30 Jahre nach dem Mauerfall dieses Thema nach wie vor totgeschwiegen wird und sich nichts, aber auch gar nichts zugunsten der Betroffenen tut, ist es natürlich ein Fall fürs Politikforum. Die Abgrenzungen sind schwer.

    Ich schreibe das übrigens nicht als Mod, das ist meine ganz persönliche Meinung.
    Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
    Christian Morgenstern
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  2. Inaktiver User

    AW: Härtefallfonds für in der DDR geschiedene Frauen

    Danke für die Erklärung, jetzt hab ich es verstanden.

  3. Inaktiver User

    AW: Härtefallfonds für in der DDR geschiedene Frauen

    Vielen Dank, skirbifax

    Ich habe jetzt Analuisa um das Verschieben gebeten. Falls du oder ein anderer Moderator (m/w/d) den Strang verschieben kann, dann schon mal vielen Dank dafür.

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    AW: Härtefallfonds für in der DDR geschiedene Frauen

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    @na_ich
    hast du denn das gemacht, was in dem artikel drin stand ?
    Nein. Ich wusste von dieser Möglichkeit nicht und weiß auch gar nicht, ob das für mich möglich gewesen wäre, da ich aufgrund der Arbeitszeiten beim alten Betrieb nicht mehr arbeiten konnte und gekündigt habe, im neuen dann erst anfing als ich den Krippenplatz hatte.

    Ich war also genau genommen einige Monate arbeitslos.

    denn die frauen, die sich abgesichert hatten, betrifft das ja nicht, oder ?

    DDR-Frauen, die wegen der Kindererziehung zeitweise weniger arbeiteten, konnten mit einem symbolischen Betrag von monatlich drei Mark ihre spätere volle Rente absichern.
    Doch, genau die betrifft es, nach meinem Verständnis.

    Wer sich nicht abgesichert hatte, hatte ja generell auch keinen Rentenanspruch für diese Zeit.

    Zitat Zitat von Sasapi Beitrag anzeigen
    Ich habe es so verstanden - wer wegen Kindererziehung aussetzte, konnte sich für 3 Mark weiterversichern.
    In der DDR zählten die letzten 20 Jahre für die Rentenberechnung, weshalb die Kindererziehungszeiten nicht ins Gewicht fielen.
    Soweit richtig. Weiterversichern für den Rentenanspruch eines vollen Gehalts.
    (der reelle Beitrag hätte zB. 60 Mark/ Monat betragen, SV-Beiträge wurden für KV und RV zusammen eingezogen (10%))

    Die Höhe wurde später aus dem Verdienst der letzten zwanzig Jahre ermittelt. Insofern spielte die Höhe des Beitrags zu Zeiten der Kindererziehung keine so gewichtige Rolle.

    Das Rentensystem West ermittelt die Höhe aus dem, was in dieser Zeit als Beitrag (entsprechend dem Einkommen) eingezahlt wurde.

    Und da ist die Lücke, die lt. Einigungsvertrag hätte per Gesetz bis 1997 geschlossen werden sollen.

    Die RV geht bei der Berechnung von der Einkommenshöhe aus, die den 36 Mark Jahresbeitrag entspricht anstelle der 780 Mark (bleiben wir mal bei meinem Beispiel oben).

    Bei der Wiedervereinigung wurde vereinbart, bis 1997 ein entsprechendes, diesen Frauen gerecht werdendes Gesetz zu schaffen, was bis heute fehlt.

    Nach heutiger Berechnung bekommen die Frauen jetzt für die Kindererziehung 36 Mark pro Jahr als eingezahlte Beiträge angerechnet, was den Rentenanspruch extrem mindert.
    Ich hoffe, ich hab es richtig verstanden.
    Vielleicht kann Sariana da nochmal was dazu sagen.

    Was ich noch nicht ganz begreife, ist, wie sich das mit den Frauen verhält, die in gleicher Situation, aber nicht geschieden sind. Sie sind doch genauso betroffen oder irre ich?
    Ihr einziger „Vorteil“ ist doch, dass sie entweder einen Miternährer (=Ehemann) haben oder die Witwenrente?
    Geändert von na_ich (01.01.2020 um 19:42 Uhr) Grund: Änderung

  5. Inaktiver User

    AW: Härtefallfonds für in der DDR geschiedene Frauen

    na_Ich,
    die Frauen, die verheiratet sind, trifft es nicht, da sie einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach bundesdeutschem Recht haben.
    Witwen (vor und nach dem Einigungsvertrag) trifft es ebenfalls nicht. Geschiedenenwitwenrente konnte nur bezogen werden, wenn die Ehe vor 1977 geschieden wurde und der verstorbene Ehepartner unterhaltspflichtig gegenüber dem geschiedenen Ehepartner gewesen wäre.
    Was wiederum durch das Scheidungsrecht der ehemaligen DDR ausgeschlossen war.

  6. Moderation

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    AW: Härtefallfonds für in der DDR geschiedene Frauen

    Moderationshinweis

    Sariana und ich sind übereingekommen, den Strang ins Allgemeine Forum zu verschieben.

    Dies scheint mir das geeignetste Forum zu sein, wenn man mit den Informationen im Eröffnungsbeitrag möglichst viele betroffene Frauen erreichen will. Trennung und Scheidung, was ich zunächst vorgeschlagen hatte, ist insofern weniger geeignet, als das Thema Frauen betrifft, die noch zur Zeit der Existenz der DDR geschieden wurden - also vor 30 Jahren oder mehr. Es ist nicht anzunehmen, dass diese regelmäßig im Trennungsforum lesen.

    Angesichts dessen, dass der Leserinnenkreis des Politikforums eher klein ist, halte ich die Verschiebung für sinnvoll.

    Viele Grüße,
    Analuisa
    Moderation in der Religion, der Politik und im Glücklicher Leben.

    ... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs

  7. Inaktiver User

    AW: Härtefallfonds für in der DDR geschiedene Frauen

    Danke, Analuisa.

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    AW: Härtefallfonds für in der DDR geschiedene Frauen

    Sariana, aber geht denen (den Verheirateten) nicht trotzdem von der eigenen Rente Geld verloren?

  9. Inaktiver User

    AW: Härtefallfonds für in der DDR geschiedene Frauen

    Ich bin zwar nicht betroffen, aber es macht mich betroffen, dass man diesen Frauen einen Ausgleich verweigert, der einen menschenwürdigen Altersstand wenigstens ermöglichen würde.

    Ist es nicht eine Milchmädchenrechnung, wenn dann die betroffenen Frauen beim Amt stehen müssen und um für Zuschüsse für Wohnung etc. zu bitten.

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    AW: Härtefallfonds für in der DDR geschiedene Frauen

    Ja, das finde ich auch.

    Es macht mich grade wütend, weil das Problem von Anfang an bekannt war, sonst hätte es diesen Passus, bis 1997 ein Gesetz zu schaffen, mit dem diese Lücke auszugleichen ist, nicht gegeben.

    Und trotzdem tut sich seit 30 Jahren nichts.

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