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  1. User Info Menu

    Schweigepflichtverletzung durch Ärztehelferin

    Hallo Zusammen,
    ich war heute als Patientin sehr tief durch eine unbekannte Ärztehelferin(ich war erste mal in dieser Praxis) in der Hausarztpraxis seelisch verletzt.
    Sie gab, während sie Blut abnahm, im Beisein von vier anderen Kollegen an der offenen Tür private, private Informationen über meinen Sohn (dass er mit ihrem Mann als Drogenabhängig in einer Klinik zusammen war und, wahrscheinlich, genau so wie ihr Mann erfolglos behandelt wurde) zum Lachen eines von ihnen bekannt. Dieses Problem in unserer Familie ist sehr schwer und schmerzhaft, geheim für andere. Dadurch ist meine Depression schwer und chronifiziert.
    Ich fühle mich seit dem seelisch noch mehr depressiv.
    Meine Frage:
    Welche Rechte habe ich als Patientin in dieser Situation, wie kann ich mich schützen?
    Vielen Dank im Voraus.

  2. User Info Menu

    AW: Schweigepflichtverletzung durch Ärztehelferin

    Ich würde es dem Arzt sagen. das kann eine Kündigung zur Folge haben.
    Ich bin eine Raupe und du ein Reh. Doch ich werd ein Schmetterling und du wirst Filet.

    Die Sache mit dem streiten ist die, wenn man etwas zurückhält, arbeitet es auf lange Sicht gegen euch (Dalai Lama)

    Wenn du jemand anderem vergibst, dann tust du dies deinetwegen, nicht weil der andere das verdient. (Doris Wolf, Psychotherapeutin)


  3. Inaktiver User

    AW: Schweigepflichtverletzung durch Ärztehelferin

    Meine Arzthelferin bekäme Ärger und eine Abmahnung.
    Das geht gar nicht!
    Schweigepflicht ist ein hohes Gut!

  4. User Info Menu

    AW: Schweigepflichtverletzung durch Ärztehelferin

    Schweigepflicht besteht nur dann, wenn die Arzthelferin diese Information im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erfahren hat, was nicht der Fall zu sein scheint.

    Dass das menschlich nicht geht, ist klar.

  5. User Info Menu

    AW: Schweigepflichtverletzung durch Ärztehelferin

    Genau. Die Information hatte sie ja von ihrem Mann und damit unterfällt das nicht der Verschwiegenheitsverpflichtung.

    Dass man das nicht macht, steht auf einem anderen Blatt.

    Sag es dem Arzt. Mag der es arbeitsrechtlich sanktionieren.

  6. Moderation

    User Info Menu

    AW: Schweigepflichtverletzung durch Ärztehelferin

    Sie hat kein Patientengeheimnis offenbart, denn dein Sohn ist dort vermutlich nicht Patient.
    Oder?

    Aber ich würde es dem Arzt trotzdem sagen, denn das ist - auch wenn nicht die Schweigepflicht verletzt wurde - an absolutes nogo und unterirdirsch.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


    Profilbild © edwardbgordon
    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

  7. User Info Menu

    AW: Schweigepflichtverletzung durch Ärztehelferin

    Das tut mir sehr leid für dich. Aber einen rechtlichen Verstoß sehe ich nicht.
    Ich würde es auch nicht dem Arzt sagen.
    Moderatorin im Forum

    Trennung und Scheidung,
    Kredite, Schulden und Privatinsolvenz,
    Über das Kennenlernen
    Reine Familiensache

  8. Inaktiver User

    AW: Schweigepflichtverletzung durch Ärztehelferin

    Ladani, tut mir leid sowas zu lesen, gar nicht schön... Du könntest dies auch zum Anlass nehmen, unabhängig von der Rechtslage, dich erstmal verstärkt um dein Wohl und Befinden zu kümmern...

  9. Inaktiver User

    AW: Schweigepflichtverletzung durch Ärztehelferin

    Immerhin hat die Arzthelferin aber persönliche Belange der TE, die ja immerhin Patientin dort ist, offen preisgegeben. Auch das geht natürlich überhaupt nicht!
    Ich würde dies dem Arzt mitteilen.

  10. User Info Menu

    AW: Schweigepflichtverletzung durch Ärztehelferin

    Nö, sie hat einfach mit jemanden über jemanden getratscht. Persönliche Belange der Patientin waren das nicht.
    Ladani hat es nur zufällig gehört.
    Moderatorin im Forum

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