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    Haftung bei Bauplanungsfehler

    Hallo!
    Vielleicht kennt sich wer aus ...
    Wir haben einen Dachschaden - sehr lustig, wenn's nicht grade das Dach über dem eigenen Kopf ist.

    Der Dachdecker meint, es sieht nach Bauplanungsfehler aus.
    Der Architekt sieht den Fehler ganz wo anders.

    Wie ist das mit der Haftung des Architekten bei Bauplanungsfehler, wie lange kann da ein Fehler geltend gemacht werden?

    Für Hinweise dankbar -
    Caretakerin
    Grüße von Caretakerin

    ---> Lebe!!!

  2. Inaktiver User

    AW: Haftung bei Bauplanungsfehler

    Privates Baurecht gehört zu den kostenintensivsten und kompliziertesten Rechtsgebieten. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Beteiligten (Architekt, Handwerker, Bauträger) die Verantwortung aufeinander abwälzen wollen. Meist ist es auch sehr schwierig, ohne größere Untersuchungen festzustellen, welcher Mangel nun eigentlich vorliegt.

    Nimm deine Bauverträge und Pläne und lass dir einen Termin bei einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht geben.

    Alles Gute

  3. User Info Menu

    AW: Haftung bei Bauplanungsfehler

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Privates Baurecht gehört zu den kostenintensivsten und kompliziertesten Rechtsgebieten. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Beteiligten (Architekt, Handwerker, Bauträger) die Verantwortung aufeinander abwälzen wollen. Meist ist es auch sehr schwierig, ohne größere Untersuchungen festzustellen, welcher Mangel nun eigentlich vorliegt.

    Nimm deine Bauverträge und Pläne und lass dir einen Termin bei einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht geben.

    Alles Gute
    Hallo!
    Wenn es soweit kommt, werde ich das tun - danke!
    Ich wollte aber erstmal wissen, ob es da sowas wie Verjährungsfristen gibt, gesetzlicherseits.

    Caretakerin
    Grüße von Caretakerin

    ---> Lebe!!!

  4. Inaktiver User

    AW: Haftung bei Bauplanungsfehler

    Zitat Zitat von Caretaker
    Hallo!
    Wenn es soweit kommt, werde ich das tun - danke!
    Ich wollte aber erstmal wissen, ob es da sowas wie Verjährungsfristen gibt, gesetzlicherseits.

    Caretakerin
    Gibt es schon (3 oder 5 Jahre, weiß ich nicht genau), aber je nach Art und Schwere des Fehlers kann auch mal die allg. Verjährungsfrist ins Spiel gebracht werden (30 Jahre) und das wiederum wäre die Aufgabe eines versierten Anwalts..

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    AW: Haftung bei Bauplanungsfehler

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Gibt es schon (3 oder 5 Jahre, weiß ich nicht genau), aber je nach Art und Schwere des Fehlers kann auch mal die allg. Verjährungsfrist ins Spiel gebracht werden (30 Jahre) und das wiederum wäre die Aufgabe eines versierten Anwalts..
    Danke!

    Caretakerin
    Grüße von Caretakerin

    ---> Lebe!!!

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    AW: Haftung bei Bauplanungsfehler

    Hallo Caretaker,

    Architekten haften grundsätzlich 30 Jahre. Wobei der Planungsfehler erst mal festgestellt werden muß. Denn auch der Handwerker hat die Pflicht, die Details und Ausführungspläne auf Richtigkeit zu prüfen und Fehler in der Planung zu melden.
    Ausführende Firmen haften nach VOB 4 Jahre, wenn vertraglich nichts anders vereinbart wurde.
    Als erstes würde ich einen gemeinsamen Termin mit Architekt und Dachdecker vereinbaren - am wichtigsten ist doch, dass das Dach wieder dicht ist.

    Grüße von
    Nike

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    AW: Haftung bei Bauplanungsfehler

    Zitat Zitat von nike62
    Hallo Caretaker,

    Architekten haften grundsätzlich 30 Jahre. Wobei der Planungsfehler erst mal festgestellt werden muß. Denn auch der Handwerker hat die Pflicht, die Details und Ausführungspläne auf Richtigkeit zu prüfen und Fehler in der Planung zu melden.
    Ausführende Firmen haften nach VOB 4 Jahre, wenn vertraglich nichts anders vereinbart wurde.
    Als erstes würde ich einen gemeinsamen Termin mit Architekt und Dachdecker vereinbaren - am wichtigsten ist doch, dass das Dach wieder dicht ist.

    Grüße von
    Nike
    Danke Nike!!

    Caretakerin
    Grüße von Caretakerin

    ---> Lebe!!!

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