Hallo!
Vielleicht kennt sich wer aus ...
Wir haben einen Dachschaden - sehr lustig, wenn's nicht grade das Dach über dem eigenen Kopf ist.![]()
Der Dachdecker meint, es sieht nach Bauplanungsfehler aus.
Der Architekt sieht den Fehler ganz wo anders.
Wie ist das mit der Haftung des Architekten bei Bauplanungsfehler, wie lange kann da ein Fehler geltend gemacht werden?
Für Hinweise dankbar -
Caretakerin
Antworten
Ergebnis 1 bis 7 von 7
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05.03.2007, 14:02
Haftung bei Bauplanungsfehler
Grüße von Caretakerin
---> Lebe!!!
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05.03.2007, 14:30Inaktiver User
AW: Haftung bei Bauplanungsfehler
Privates Baurecht gehört zu den kostenintensivsten und kompliziertesten Rechtsgebieten. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Beteiligten (Architekt, Handwerker, Bauträger) die Verantwortung aufeinander abwälzen wollen. Meist ist es auch sehr schwierig, ohne größere Untersuchungen festzustellen, welcher Mangel nun eigentlich vorliegt.
Nimm deine Bauverträge und Pläne und lass dir einen Termin bei einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht geben.
Alles Gute
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05.03.2007, 14:36
AW: Haftung bei Bauplanungsfehler
Hallo!
Zitat von Inaktiver User
Wenn es soweit kommt, werde ich das tun - danke!
Ich wollte aber erstmal wissen, ob es da sowas wie Verjährungsfristen gibt, gesetzlicherseits.
CaretakerinGrüße von Caretakerin
---> Lebe!!!
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05.03.2007, 14:43Inaktiver User
AW: Haftung bei Bauplanungsfehler
Gibt es schon (3 oder 5 Jahre, weiß ich nicht genau), aber je nach Art und Schwere des Fehlers kann auch mal die allg. Verjährungsfrist ins Spiel gebracht werden (30 Jahre) und das wiederum wäre die Aufgabe eines versierten Anwalts..
Zitat von Caretaker
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05.03.2007, 14:50
AW: Haftung bei Bauplanungsfehler
Danke!
Zitat von Inaktiver User
CaretakerinGrüße von Caretakerin
---> Lebe!!!
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06.03.2007, 17:05
AW: Haftung bei Bauplanungsfehler
Hallo Caretaker,
Architekten haften grundsätzlich 30 Jahre. Wobei der Planungsfehler erst mal festgestellt werden muß. Denn auch der Handwerker hat die Pflicht, die Details und Ausführungspläne auf Richtigkeit zu prüfen und Fehler in der Planung zu melden.
Ausführende Firmen haften nach VOB 4 Jahre, wenn vertraglich nichts anders vereinbart wurde.
Als erstes würde ich einen gemeinsamen Termin mit Architekt und Dachdecker vereinbaren - am wichtigsten ist doch, dass das Dach wieder dicht ist.
Grüße von
Nike
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06.03.2007, 21:10
AW: Haftung bei Bauplanungsfehler
Danke Nike!!
Zitat von nike62
CaretakerinGrüße von Caretakerin
---> Lebe!!!


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