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  1. Inaktiver User

    Einkommensteuererklärung 2018

    Hallo zusammen,

    wie jedes Jahr hab ich mal wieder eine Frage zum EST-Antrag .

    Seit letztem Jahr legt mein Vermieter die Gebäude-Versicherungen auf uns Mieter um. Vorher hat sie freundlicherweise die alte Vermieterin komplett übernommen.

    Jetzt zahle ich zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung auch einen Anteil auf eine Haftpflicht für Gebäude (20 €/Monat).

    Da ich Privat- und KFZ-Haftpflicht ja absetzen kann, frage ich mich, ob das als Mieter auch für die Gebäude-Haftpflicht gilt? Ich zahl sie ja mit den Nebenkosten.

    Wär nett, wenn mir jemand kurz weiterhelfen würde.

    Danke

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    AW: Einkommensteuererklärung 2018

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Jetzt zahle ich zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung auch einen Anteil auf eine Haftpflicht für Gebäude (20 €/Monat).
    Das könnte klappen. Allerdings gehören die Versicherungsbeiträge zu den beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben, die die meisten von uns bereits mit ihrer gesetzlichen Renten- und gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschöpft haben.

    Versuchen würde ich es mal.
    Be yourself no matter what they say (Sting).

  3. Inaktiver User

    AW: Einkommensteuererklärung 2018

    Dankeschön.

    Ich geb sie einfach mal an. Die streichen eh, was nicht anerkannt wird.

  4. gesperrt

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    AW: Einkommensteuererklärung 2018

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Dankeschön.

    Ich geb sie einfach mal an. Die streichen eh, was nicht anerkannt wird.
    es ist einfacher kurz einen rechner zu bemuehen, denn meistens ist es so wie
    Wiedennwodennwasdenn

    schreibt, es lohnt sich nichtmal sich die arbeit zu machen, es rauszusuchen und aufzuschreiben

  5. User Info Menu

    AW: Einkommensteuererklärung 2018

    Also ich weiß natürlich, dass es Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich gibt, aber ich denke einmal, dass man es auch so angehen kann, dass man mehr angibt und dass es der Steuerberater oder das Finanzamt anpassen. Mir ist immer erklärt worden, dass man sofern ansatzweise legitim immer so viel wie möglich angeben sollte (natürlich mit Beleg, aber das ist eh klar). Wenn man es nicht gleich einträgt wird es so oder so nicht in Betracht gezogen. 240 Euro zum Absetzen klingen jetzt auf dem ersten Blick nach nicht extrem viel, aber warum etwas her schenken?

  6. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Einkommensteuererklärung 2018

    @rohschinken
    du hast es irgendwie nicht gecheckt, oder ?
    selbstverstaendlich ist es sinnvoll alles anzugeben, was steurlich relevant sein kann, auch wenn es "nur 240 Euro" sind

    wenn ich jedoch im vorfeld weiß, das ich durch die krankenversicherungsbeitrage den hoechstbetrag bereits erreicht habe, ist es doch sinnlos mir die arbeit zu machen, noch die kfz- und privathaftpflicht und meiner unfallversicherungsunterlagen rauszusuchen und die betraege anzugeben, wenn diese sowieso nicht beruecksichtigt werden koennen, oder ?

    du schenkst dadurch niemanden etwas, du machst dir nur unnoetige arbeit

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