Hallo,
das frage ich einfach mal im Allgemein-Forum...
Weihnachten 2015 habe ich einen Einkaufsgutschein bekommen ,2x mal war ich auch zum einkaufen in diesem Geschäft und mir wurde gesagt ,das es kein Verfalldatum gibt .
Tja ,und jetzt habe ich erfahren ,das es dieses Geschäft seit Oktober 2016 nicht mehr gibt. es war nicht in meiner Stadt ,sonst hätte ich das vielleicht früher erfahren.
Meinen Rest- Gutschein mit 50€ kann ich jetzt in den Müll stecken,oder ?
Danke für eventuelle Tipps ...
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Ergebnis 1 bis 10 von 10
Thema: Gutschein
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11.01.2017, 13:54
Gutschein
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11.01.2017, 14:05
AW: Gutschein
ich fürchte, ja.
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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11.01.2017, 14:09
AW: Gutschein
Tja, da ist wohl so, wenn es kein legitimes Nachfolgegeschäft gibt, ist dein Gutschein wertlos. Ist mir auch schon passiert, ärgerlich aber nicht zu ändern.
Es gibt keinen Weg zum Frieden, der Frieden ist der Weg (Mahatma Gandhi)
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11.01.2017, 14:13Inaktiver User
AW: Gutschein
Ich würde noch versuchen nachzuforschen, ob es einen anderen Standort gibt.
Entweder ist der Laden umgezogen, dann müsste der Gutschein dort noch gültig sein.
Oder es ist vielleicht eine Kette? Dann müsste man doch in einer anderen Filiale nachfragen können, ob man den Gutschein dort einlösen kann. Vielleicht hast Du ja Glück!
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11.01.2017, 14:24
AW: Gutschein
Wenn es eine Kette ist, kannst du es vielleicht in einer anderen Filiale versuchen - gegebenenfalls wenn es zu weit weg ist auch mal bei der Zentrale anfragen.
Wenn ein ein Einzelgeschäft war, dann hast du einfach Pech gehabt.Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
Profilbild © edwardbgordon
Moderation: "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"
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11.01.2017, 14:35
AW: Gutschein
Oh ,das hilft mir schon mal weiter. Das Geschäft soll ab März unter neuer Leitung wieder eröffnet werden.
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11.01.2017, 14:38
AW: Gutschein
dann viel glück
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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11.01.2017, 14:50
AW: Gutschein
Zu dem Gutschein gehört jemand, der dir die Leistung schuldet. An den musst du dich wenden.
Das neue Geschäft kann auch lediglich den Namen gekauft haben, die Firma kann aus einer Insolvenz wieder aufgestiegen sein, in beiden Fällen hättest du im Zweifel keinen Anspruch dort.
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11.01.2017, 14:51
AW: Gutschein
Danke, das kann ich gebrauchen. Ich frag dann einfach mal dort an, wenn der Laden wieder eröffnet hat.
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11.01.2017, 14:56
AW: Gutschein
Vielleicht sind sie ja dann auch kulant um eine potentiell neue Kundin zu gewinnen.
Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
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. es war nicht in meiner Stadt ,sonst hätte ich das vielleicht früher erfahren.
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