Liebe Community,
ich lese schon länger hier mit und habe nun selbst auch mal eine Frage. Ich hoffe, dass sie hier richtig platziert ist.
Es geht um eine Testamentserstellung. Beim Notar war ich schon, mir liegt der Entwurf inzwischen vor, und nun kommen mir bei der Durchsicht einige Fragen, zu denen ich mich erst mal selbst schlau machen will, ehe ich mich erneut mit ihm in Verbindung setze.
Wir nehmen mal folgenden Fall an: Ich, geschieden, habe zwei Kinder, Fritzchen und Amanda. Was ich möchte, ist ein Geschiedenen-Testament, sprich: verhindern, dass der Ex-Gatte (nebst Familie) noch in irgendeiner Weise an meinem „Vermögen“ partizipiert, was ja denkbar wäre, wenn ich vor ihm versterbe. (Nur dann???)
Wenn nun Fritzchen kinderlos versterben sollte und der Vater noch lebt, würde dieser die Hälfte von Fritzchens Nachlass bekommen. Die andere Hälfte ginge an Amanda (weil ich als Mutter in dem Szenario schon tot bin). Bis hierhin: Richtig? (Dass der Vater noch weitere Sprösslinge in die Welt setzen könnte, wollen wir hier mal außen vor lassen.)
Und was passiert, wenn Fritzchen kinderlos verstirbt und der Vater inzwischen auch nicht mehr lebt? Die Eltern des Vaters leben schon lange nicht mehr, aber es gibt eine Schwester, die wiederum Kinder und Enkelkinder hat. Geht dann die Hälfte von Fritzchens Nachlass an diesen Teil der Familie?
Je mehr ich darüber nachdenke, desto komplizierter scheint mir die Materie. Denn auch wenn der Ex-Gatte vor mir stirbt, ist doch das zweite Szenario denkbar. Oder ???
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 78
Thema: Erbrechts-Fragen
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26.10.2016, 19:50
Erbrechts-Fragen
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26.10.2016, 20:40
AW: Erbrechts-Fragen
finanztip.de/erbfolge
dort wird alles ganz toll erklaert
da ist rechts noch ein kaestchen, wo du das alles auch im diagramm dargestellt bekommst
du kannst uebrigens ein testament jederzeit aendern, und wenn es keine gesetzlichen erben mher gibt auch fremde personen dein erbe als vermaechtnis hinterlassen
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26.10.2016, 20:44Inaktiver User
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26.10.2016, 20:50
AW: Erbrechts-Fragen
Wäre ja in dem Fall so. Wenn die Eltern beide tot sind, erben die Geschwister.
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26.10.2016, 20:51
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26.10.2016, 20:53
AW: Erbrechts-Fragen
Weiß ich, ich kenne auch die Seite, die Du da erwähnst, vielen Dank!
Mir geht es aber um den konkreten Sachverhalt. Denn das eine Ding ist, etwas theoretisch begriffen zu haben - und das andere Ding ist die Anwendung auf den konkreten Fall. Und damit habe ich so meine Schwierigkeiten.
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26.10.2016, 20:56
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26.10.2016, 21:05
AW: Erbrechts-Fragen
Wenn der Vater nicht mehr lebt, dann erbt vermutlich die Schwester alles.
Hast Du mal mit dem Notar über "wenn... dann..."-Varianten gesprochen?life is all about
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CRAZY
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26.10.2016, 21:40
AW: Erbrechts-Fragen
Noch nicht. Ich möchte mich selbst erst einmal mit der Materie vertraut machen, damit mir nichts Wichtiges entgeht. Der Notar hat beim Erstgespräch von sich aus nicht einen einzigen der Fälle angesprochen, die mir jetzt so nach und nach einfallen.
Ich vermute mal, er möchte mit möglichst wenig Zeitaufwand zur Beurkundung kommen. Aus seiner Sicht verständlich. Aber nicht unbedingt in meinem Interesse.
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27.10.2016, 00:36
AW: Erbrechts-Fragen
Wenn du schon zum Notar gehst, ist die gesetzliche Erbfolge doch nur von eingeschränktem Interesse. Sobald der Erblasser einer Scheidung zugestimmt oder sie beantragt hat, verliert der/die Ex den Anspruch. Wichtig ist nur, daß du jedes vorherige Testament für ungültig erklärst, dafür gibt es eine Formel, und keines existiert, daß du nicht einseitig für ungültig erklären kannst.
Wenn du stirbst und dein Sohn erbt, kannst du nicht mehr wirklich groß Einfluß darauf nehmen, wer ihn beerbt. Kann sein, er heiratet, kann sein, er macht ein Testament, kann sein, nicht... ist aber alles außerhalb deiner Kontrolle.
Eventuell kannst du mit Vermächtnis oder Vor/Nacherben irgendwas drehen, wenn es z.B. ein Haus gibt, das erst Fritzchen, dann Amanda, und dann der Seemanssmission zufallen soll, aber *dafür* hast du den Notar.** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
** ansonsten niemand besonderes **


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