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    AW: Vorsicht: Urheberrecht

    Zitat Zitat von syrahnoir Beitrag anzeigen
    Woher er meine Adresse hat, weiß ich nicht, aber gerade das habe ich je versucht anzudeuten: Es ist keine besonders große Kunst, im Netz auch einen anonymen User ausfindig zu machen (siehe zB. die Verfolgung von Pädophilen durch die Polizei).
    Sofern Du selber keine Details Deiner Person im Netz mitteilst, kann keiner Dich ausfindig machen Du bist hier anonym registriert. Für eine Aufdeckung Deiner Person benötigt man eine Anfrage an den Verlag, der gewisse Daten, die nur er kennt, rausgibt, z. B. die IP, und mit der muss man zum Provider und wieder anfragen.
    Diese Anfragen muss man schriftlich einreichen und begründen. Das macht der Staatsanwalt bei begründeten Anfangsverdacht.

    Was hat das jetzt mit Pädophilen zu tun? Da liegen Straftaten vor, da kann die STA handeln.

    Zitat Zitat von syrahnoir Beitrag anzeigen
    ...Das Rezept steht in meinem seit über 30 Jahren geführten handgeschriebenem Kochbuch, auch in einem gedruckten, bei dem ich vorähnlich langer Zeit Mit-Autor war.
    Ah, ein Detail.

    Vielleicht hat der RA, sofern es einer ist - hast Du das nachgeprüft? - das Rezept durch das Netz gejagt ist dann auf Dein Buch gestossen und versucht es nun so?

    Bist Du denn mit Deinem Daten im Telefonbuch?
    Körperlich Distanz
    Sozial zusammen


    You'd have to be here
    I'm seeing a garden, a place I keep longing to show to you
    It's northerly facing and close to an open fjord
    The wind that was moving the rhubarb moved through my childhood, too
    Calling so slowly from summer's before

    Kari Bremnes

  2. VIP

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    AW: Vorsicht: Urheberrecht

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Na, hoffentlich kriegst Du wegen dieses Zitats jetzt nicht auch noch Ärger wegen Verstoß gegen das Urheberrecht...

    Aber im Ernst: Wenn ich z.B. statt TL Teelöffel schreibe, ist es dann schon mein eigener Text?
    Das glaube ich nicht, dennoch könnte ich mir vorstellen, dass ein Fließtext aus einer Liste schon den eigenen Text macht.

    Insgesamt wäre es sinnvoll Rezepte aus Kochbüchern mit Quelle zu zitieren: aus "Ich helfe dir kochen", "Gewürze" von Schubeck oder "World Food Café".
    Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
    Die Ärzte

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    AW: Vorsicht: Urheberrecht

    Ein solcher Anwalt wartet nur darauf, dass man ihm antwortet.

    "Nicht mal ignorieren" meinte Karl Zuckmayer.

    "Am achten Tag schuf Gott den Rechtsanwalt" lautete ein Kabarett-Thema vor etwa zwei Jahren. Nach sechs Tagen Welterschaffung war der eine Ruhetag dazwischen offensichtlich nicht ausreichend. Typische Montags-Leistung!

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    AW: Vorsicht: Urheberrecht

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Na, hoffentlich kriegst Du wegen dieses Zitats jetzt nicht auch noch Ärger wegen Verstoß gegen das Urheberrecht...

    Aber im Ernst: Wenn ich z.B. statt TL Teelöffel schreibe, ist es dann schon mein eigener Text?
    Den Inhalt habe ich in meinen eigenen Worten beschrieben
    Bei Abkürzungen weiss ich nicht, aber ansonsten reichen wirklich kleine Veränderungen.
    If you get tired, learn to rest, and not to quit. Banksy.

  5. Inaktiver User

    AW: Vorsicht: Urheberrecht

    Jeder hier kann über seine IP mit Realdaten ermittelt werden. Man muß sich Angaben zur IP holen, die in der Forensoftware mit Sicherheit abgespeichert sind und dann z.B. über die Staatsanwaltschaft beim Provider die Realdaten zu der IP anfordern. An Privatpersonen geben die Provider normalerweise keine Auskünfte.

    Stutzig macht mich vor allem auch die Drohung, dass es deutlich teurer wird wenn du nicht zügig überweist. Es ist Absicht, dich unter Zeitdruck zu setzen, damit du möglichst wenig hinterfragst.

    Also erst einmal den Anwalt anschreiben und nachhaken was das soll.

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    AW: Vorsicht: Urheberrecht

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen

    Schreibe dem Anwalt doch einfach, dass es sich um ein privates Rezept handelt, welches schon seit vielen Jahren in eurem Familienbesitz weitergegeben wird und somit sicher keine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

    Wenn du Mitautor bei einem Kochbuch warst, teile ihm das auch mit. Vielleicht bezieht er sich ja genau darauf und will dir eine Urheberrechtsverletzung unterstellen und merkt nicht, dass du als Mitautorin deine eigenen Rezepte weitergeben darfst.
    Ich würde den Rechtsanwalt keinerlei Angaben zu meiner Privatperson machen. Woher mein Rezept oder Text stammt, geht ihn nichts an.

    Ich würde nur kurz die Forderung zurückweisen. Er kann ja gerne den Klageweg beschreiben, dann muss er beweisen!

    Soweit ich weiß sind insbesondere zwei Hamburger Anwaltspraxen nahezu ausschließlich im Internet unterwegs, um tatsächliche oder vermeintlich Urheberverletzungen abzumahnen. Scheint ein einträgliches Geschäft zu sein.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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    AW: Vorsicht: Urheberrecht

    Zitat Zitat von xanidae Beitrag anzeigen
    Das glaube ich nicht, dennoch könnte ich mir vorstellen, dass ein Fließtext aus einer Liste schon den eigenen Text macht.

    Insgesamt wäre es sinnvoll Rezepte aus Kochbüchern mit Quelle zu zitieren: aus "Ich helfe dir kochen", "Gewürze" von Schubeck oder "World Food Café".
    Laut chefkoch.de reicht Quelle zitieren ohne Einverständnis nicht aus, um Urheberrechtsprobleme zu umgehen.

    Die Rezeptdatenbank bei chefkoch besteht aus mehr als 275.000 Rezepten, die User eingestellt haben. Damit ist die Seite gross geworden und heute auch kommerziell erfolgreich. Mir ist nichts bekannt, dass es da Abmahnaktionen gegeben hätte.
    Scheint also doch nicht so einfach zu sein, den Nachweis zu erbringen, dass das eingestellte Rezept das Urheberrecht verletzt.
    If you get tired, learn to rest, and not to quit. Banksy.

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    AW: Vorsicht: Urheberrecht

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Jeder hier kann über seine IP mit Realdaten ermittelt werden. Man muß sich Angaben zur IP holen, die in der Forensoftware mit Sicherheit abgespeichert sind und dann z.B. über die Staatsanwaltschaft beim Provider die Realdaten zu der IP anfordern. An Privatpersonen geben die Provider normalerweise keine Auskünfte.
    Kann man, aber ich bezweifle, dass das innerhalb von derart wenigen Tagen funktioniert. Ich habe mich mal lange mit einem Polizisten unterhalten als ich eine Anzeige aufgrund einer ähnlichen Sache aufgeben wollte. Selbst bei eindeutigem Betrug ist es auf dem Rechtsweg extrem mühseelig an die Person dahinter zu kommen. Ich würde zunächst gar nicht reagieren sondern so schnell als möglich die Verbraucherzentrale bzw. einen Anwalt aufsuchen.

  9. Inaktiver User

    AW: Vorsicht: Urheberrecht

    Hey,

    Mach dir keine Sorgen.
    Ich arbeite als Anwältin in diesem Bereich. Das Rezept erreicht im Normalfall nicht einmal die notwendige Schöpfungshöhe um urheberrechtlich schutzfähig zu sein. Möglich wäre das nur, wenn das Rezept zu großen Teilen aus Fließtext besteht (also über blosse Aufzählungen der Zutaten plus Standartanleitung hinaus).

    Abgesehen davon müsste der Anwalt beweisen, dass sein Nandat Urheber des Rezeptes ist. Da hat er sehr schlechte Karten.

    Selbst wenn, 800 euro dürfen für eine solche Abmahnung keinesfalls verlangt werden. Nach § 97a UrhgG ist der Streitwert auf 1000 Euro beschränkt. Das heisst die Anwaltskosten die der Typ verlangen darf betragen 150 Euro....

    Schreib ihm kurz zurück dass du urheber bist und Beweise hast und du dich an einen Verbraucherschutz Verband wendest, weil sein Vorgehen standeswidrig ist.

    Du kannst auch gar nicht reagieren. Dann kommt schlimmstenfalls ein Mahnbescheid. Dagegen machst du Widerspruch. Dann wars das erfahrungsgemäß....

    No worries!
    LG
    Kitty

  10. Inaktiver User

    AW: Vorsicht: Urheberrecht

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Jeder hier kann über seine IP mit Realdaten ermittelt werden. Man muß sich Angaben zur IP holen, die in der Forensoftware mit Sicherheit abgespeichert sind und dann z.B. über die Staatsanwaltschaft beim Provider die Realdaten zu der IP anfordern. An Privatpersonen geben die Provider normalerweise keine Auskünfte.

    Stutzig macht mich vor allem auch die Drohung, dass es deutlich teurer wird wenn du nicht zügig überweist. Es ist Absicht, dich unter Zeitdruck zu setzen, damit du möglichst wenig hinterfragst.

    Also erst einmal den Anwalt anschreiben und nachhaken was das soll.
    Ja aber diese Informationen zur IP bekommt man ja nicht so einfach. Da muss man sich erst einmal mit einem entsprechenden juristischen Dokument bei der Brigitte melden und nur dann bekommt man diese Antwort. Dann muss man zum Internet Provider und dort nachfragen. Also auch da mit entsprechender Anordnung. So ist mein Wissensstand. Und ob man da so schnell diese Dokumente bekommt? Das bezweifel ich.
    Der Zeitrahmen ist für mich sehr ungewöhnlich.
    Ausserdem würde ich diese Kanzlei mal ausführlich im Netz suchen. Vielleicht kann man da schon Einiges erfahren.

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