Liebe Community,
Erstmal hallo an alle. Lese schon eine Weile mit und habe mich gerade angemeldet, weil ich mal eure Meinung zu folgendem Problem hören will (keine Sorge es geht nicht um Rechtsberatung!):
Ich habe vor ein paar Monaten in einem kleinen Online-Shop ein Möbelstück bestellt. Nach langem Hin- und Her und Vorkasse meinerseits wurde das gute Stück dann geliefert. Gleich bei der Entgegennahme fiel mir auf, dass die Maße absolut nicht stimmten (war ein Arbeitstisch für die Küche, angegeben waren 90 cm Höhe, waren aber nur 60 cm). Ich habe den Fahrer (der auch zugleich Geschäftsführer ist, wie ich später erfahren habe) wirklich höflich darauf hingewiesen, dass es da wohl einen Fehler gab und ich den Artikel leider so nicht annehmen kann und ich leider von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen muss. Daraufhin ist der Lieferant total ausgerastet und hat mich beschimpft: "Blöde Kuh, zu dumm zum bestellen, etc." Ich war natürlich total schockiert, weil ich total nett und höflich geblieben bin und sowas auch noch nie erlebt habe (mein Freund war zum Glück dabei, so bin ich weiter ruhig geblieben).
Naja Möbelstück wurde wieder mitgenommen. Ich habe dann erstmal den Widerruf schriftlich erklärt und das nochmal geschildert. Dachte es kommt ne Entschuldigung oder so, Pustekuchen. Als Anwort wurden die Beschimpfungen quasi wiederholt und mir wurde vorgeworfen, dass ich was falsches bestellt hätte. Obwohl das ja eigentlich völlig irrelvant ist, weil ich habe ja mein Widerrufsrecht.
Ich habe dann nach unzähligen E-Mails von mir und vielen Wochen, einen Teil meines Geldes (ca. 400 Euro) zurückerhalten.
Ca 90 Euro hat der Händler für den Hin- und den Rückversand der Ware aber einfach einbehalten.Hat er auch so geschrieben, dass es für den Hinversand und Rückversand ist (jeweils 43 Euro).
Die Rechtslage ist in diesem Fall eindeutig (deswegen will ich auch keinen Rechtsrat), ich habe einen Anspruch auf die Rückzahlung des vollen Betrages. Der Händler stellt sich aber komplett stur. Hatte deswegen auch schon einen E-Mailwechsel.
Da mich die ganze Sache schon viele Wochen irgendwie emotional "belastet" hat (ich bin eigentlich nicht zart besaitet, aber ich wurde ja auf offener Straße vor meinem Haus so agressiv angegangen und beleidigt) und mir ein negatives Gefühl gegeben hat, überlege ich nun, ob ich wirklich diese 90 Euro einklagen soll oder nicht. Was würdet ihr machen???
Die Durchsetzung des Anspruchs vor Gericht wäre wie gesagt kein Problem (weil Rechtslage klar), aber ich müsste für den Termin nach München fahren, oder mir eben einen Anwalt in München suchen, der mich wegen so eines Minibetrages vertritt. Mahnverfahren würde nichts bringen, weil der Händler ja behauptet, er müsse nicht zahlen. Außerdem müsste ich mich mit dem ganzen Mist eben weiterhin beschäftigen. Und so ein Verfahren zieht sich ja bekanntlich. Also würde ich während dieser Zeit immer wieder an diese blöde Geschichte denken.
Bin gerade am Hin- und her überlegen: Ihm einfach mieses Karma wünschen und es gut sein lassen? Mit der Sache abschließen. Oder aus Prinzip das Geld einklagen???
Achso. Ich habe Strafantrag wegen der Beleidigungen gestellt und den Shop schlecht bewertet. Bei der Strafanzeige wird aber natürlich nichts rauskommen (Beleidigung wird in größeren Städten eigentlich immer eingestellt)
Was würdet ihr an meiner Stelle machen??
Ganz liebe Grüße
Kittygotclaws
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04.08.2015, 16:38Inaktiver User
Klagen wegen 90 Euro, ja oder nein?
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04.08.2015, 16:42
AW: Klagen wegen 90 Euro, ja oder nein?
Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja klären ob Du für diesen Sachverhalt einen Anwalt einschalten kannst, der kann ja erstmal einen Brief schreiben...
Was steht in den AGB des Verkäufers hinsichtlich von Rücksendungen....?Das Leben macht was es will und ich auch!
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04.08.2015, 16:51
AW: Klagen wegen 90 Euro, ja oder nein?
Ach naja, ob das Mahnverfahren nichts bringt, lass ich mal dahin gestellt.
Wenn man den Gang zum Anwalt scheut, kann man die AGB auch ausdrucken, einen Termin bei der Verbraucherberatung machen ( die haben da für solche Fälle auch Anwälte) und sich dort beraten lassen.
Ich habe zum Gesamtpreis von 50 Euro eine anwaltliche Beratung samt Anschreiben durch einen der dortigen Anwälte erhalten, was mir eine fiese "Abmahn-Kanzlei" dauerhaft vom Hals geschafft hat.
Hast Du denn nun tatsächlich einen falschen Tisch bestellt- also, liegt der Fehler auf Deiner Seite, Bestellnummer verwechselt z.B, irgendwelche Daten falsch angegeben- oder ist Dir ein falscher Tisch geiefert worden bzw. war die Artikelbeschreibung falsch?
Wenn der Fehler nämlich auf Deiner Seite lag, dann ist die Sachlage nicht so ganz sonnenklar, meiner Meinung nach.
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04.08.2015, 16:55Inaktiver User
AW: Klagen wegen 90 Euro, ja oder nein?
Hallo,
Darum geht es mir nicht. Ein Brief vom Anwalt bringt nichts in diesem Fall. Mir geht es um die Frage, damit abschließen und es vergessen oder aus Prinzip klagen und mich weiter damit beschäftigen...
LG
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04.08.2015, 17:00
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04.08.2015, 17:04Inaktiver User
AW: Klagen wegen 90 Euro, ja oder nein?
Hey,
nochmal: es geht mir nicht um Rechtsberatung! Ich bin selbst Juristin (kurz vor dem 2ten Examen). Die Rechtslage ist sonnenklar und eindeutig. Wenn ich klage gewinne ich auch. Geht einfach mal davon aus, dass das so stimmt!
Die Frage war emotionaler Natur. Wenn ich klage, werde ich das natürlich selbst tun. Dafür muss ich wie gesagt in eine andere Stadt reisen, oder mir einen Anwalt suchen, der für mich die Anträge stellt. Das könnte schwierig werden, weil wie gesagt nur 90 Euro. Niemand arbeitet für solch niedrige Gebühren. Mahnverfahren bringt nichts, weil der Typ uneinsichtig ist.
Deswegen ja die Frage: Würdet ihr euch mit dem Mist weiter belasten, weil ihr im Recht seid? Nach dem Motto: sowas sollte man nicht durchgehen lassen - Aus Prinzip schon nicht.wOder es einfach gut sein lassen, weil es den Stress nicht wert ist? So nach dem Motto: Man hat sich schon wochenlang rumgeärgert und hat in der wenigen Freizeit, die man hat wichtigeres zu tun.
Ich hoffe ich habe die Frage nochmal klar gestellt!
LG
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04.08.2015, 17:15
AW: Klagen wegen 90 Euro, ja oder nein?
Habe ich jetzt verstanden.
Was ich machen würde , hilft Dir aber nicht. Nur Du kennst Deine Nerven, nur Du weißt, ob ungeklärte Dinge Dich lange weiter belasten, nur Du weißt, ob Du mit Beleidigungen umgehen kannst.
Der Aufwand eines Prozesses solltest Du aber schon durchstehen können, das wird Dein täglich Brot sein.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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04.08.2015, 17:22Inaktiver User
AW: Klagen wegen 90 Euro, ja oder nein?
Hm. Ich finde es macht einen großen Unterschied ob man beruflich oder privat klagt. Finde ich ein bisschen von oben herab, die Bemerkung. Außerdem wird nicht jeder Jurist Prozessanwalt ;-)
Mag ja sein, dass ich meine Entscheidung letztlich selbst treffen muss, aber die Frage, was würdet ihr an meiner Stelle machen ist doch ganz normal und legitim, oder? Sonst kann man ja auf jeden Forenbeitrag einfach nur schreiben: das musst du selbst wissen. Wie ich entscheiden würde verrate ich nicht....
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04.08.2015, 17:27
AW: Klagen wegen 90 Euro, ja oder nein?
Ich würde das Mahnverfahren vorziehen. Oder ein anwaltliches Aufforderungsschreiben auf "Geschäftspapier" mit Briefkopf schreiben- das hat schon etliche unwillige Leute auf Trab gebracht.
Da ist aber der Briefkopf wichtig- so blöd es klingt. Da kann man zig Mal denselben Wortlaut geschrieben haben, "amtlich" machts mehr Eindruck. Gerade bei Sturköpfen.
Klagen wegen 90 Euro würde ich nicht. Wäre mir zuviel Aufwand.
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04.08.2015, 17:50
AW: Klagen wegen 90 Euro, ja oder nein?
Falls du einen Anwalt einschaltest und das ganze Procedere angeleiert wird entstehen Kosten. Du bist dir sicher den Prozess zu gewinnen!? Dann muss der Händler die Kosten tragen. Was aber ist, wenn der in der Zwischenzeit insolvent ist? Dann holt sich die Gerichtskasse bei dir das Geld.
Ich würde versuchen einen Vergleich anzustreben, teilt euch die Kosten. Falls der Verkäufer nicht drauf eingeht lieber das Geld abschreiben, bevor du eine Lawine lostrittst.Es ist der Geist der sich den Körper baut
Friedrich Schiller


Hat er auch so geschrieben, dass es für den Hinversand und Rückversand ist (jeweils 43 Euro).
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