Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe gegoogelt und es gibt unterschiedliche Antworten, darum möchte ich hier mal nachfragen, ob sich jemand auskennt oder eine. Ähnlichen Fall hatte.
Ich habe mir eine Einkaufstasche gekauft, zweimal benutzt und folgende Mängel sind aufgetreten:
1. der Lack bröselt ab
2. die Tasche ist sehr rauh, sodass ich sie nicht um die Schulter hängen kann, weil dadurch meine Kleidung aufgerauht und beschädigt wird.
3. die Tasche steht da einfach so im Flur und die Farbe bröckelt ab, ohne das ich was mache:-(
Ich rief in dem Geschäft an, schilderte die Situation. Und die Dame meinte, ich soll die Tasche vorbeibringen.
Tat ich, und mir wurde ein "Gutschein" angeboten, den ich ablehnte, da ich mit dem angebotenem Sortiment in dem Geschäft nichts anfangen kann.
Die Chefin beharrte darauf, bis ich sagte, dass ich einen Rechtsanwalt einschalten werde, weil die Waren mangelhaft wäre, was auch nicht zu übersehen wäre. Daraufhin. Bot sie mir einen Ersatz an und sagte noch unverschämt, wenn das wieder mit der neuen Tasche passiert, bekommen sie trotzdem das Geld nicht zurück.
Da diese Verarbeitung so schlecht ist, gehe ich zu 100% davon aus, das dieser Mangel wieder auftreten wird.
Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen, dass bei einer mangelhaften Ware, die dann auch 2 mal ausgetauscht werden würde, ich kein recht habe, das Held zu verlangen.
Darf mir nur ein Gutschein angeboten werden?
TaschenVerkäufer in anderen Geschäften Haben mir den Mangel eindeutig bestätigt.
Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll.
Kennt sich damit jemand aus?
Viele Grüße
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 39
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24.07.2015, 10:25
Mangelhafte Tasche, bekomme nur Gutschein
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24.07.2015, 16:45
AW: Mangelhafte Tasche, bekomme nur Gutschein
Liebe Camponolla,
das Procedere ist ganz eindeutig im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und funktioniert wie folgt:
1. Der Kunde hat die sogenannten "vorrangigen Rechte". Die bestehen aus Nachbesserung (also Reparatur) und Nachlieferung (also Umtausch). Der Händler darf wählen, welche Variante er nimmt. Umtausch bedeutet, er muss dir das gleiche Modell anbieten, also nicht irgendeine andere Tasche. Der Kunde muss zwei Versuche über sich ergehen lassen. Sämtliche Kosten, die für den Kunden entstehen (gefahrene Kilometer, Parktickets, etc.), trägt der Verkäufer (soweit die Theorie. In der Praxis funktioniert das so gut wie nie, als ich mal einem leitenden Schnösel von Ikea meine Kilometer berechnen wollte, bekam er einen veritablen Wutanfall und brüllte "verklagen Sie uns doch!"
).
2. Scheitert die Erfüllung der vorrangigen Rechte, hat der Kunde die "nachrangigen", die aus Rücktritt vom Kaufvertrag (also Ware zurück, Geld zurück), Preisminderung oder Schadensersatz statt Leistung bestehen; letzteres ist für dich nicht relevant.
3. Ausnahmen: Die nachrangigen Rechte treten sofort in Kraft, wenn die vorrangigen vom Händler verweigert werden oder unmöglich sind.
Wenn dir also die Verkäuferin keine intakte identische Tasche geben kann, kannst du dein Geld zurück verlangen. Du brauchst dich weder mit einem anderen Taschenmodell abzufinden, noch mit einer ähnlich kaputten Tasche. Ist die neue Tasche allerdings intakt und kannst du im Geschäft auch keinen Mangel feststellen, musst du sie erstmal nehmen.
Nach meiner Erfahrung hilft es, sehr selbstbewusst aufzutreten und das Wort "BGB" mindestens dreimal souverän in die Runde zu werfen. Manchmal zitiere ich noch die entsprechenden Paragraphen (die ich immer vergesse und jetzt zu faul bin nachzuschlagen), dann sind die Damen und Herren angemessen beeindruckt und halten mich für eine böse Rechtsanwältin.
Schreib doch mal, ob du Erfolg hattest!
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24.07.2015, 20:12
AW: Mangelhafte Tasche, bekomme nur Gutschein
Ich danke dir Tessa.
Also sie muss mir das Geld dann zurückzahlen und sie darf mich nicht mit nem Gitschein abspeisen?
Ich habe heute noch Stunden gegoogelt.
Und ich habe das jetzt so verstanden, dass die Rechtslage bei mangelhafter Ware im Gesetzt geregelt ist, sowie eines auch geschrieben hast.
Und somit müsste ich mein Geld zurück bekommen, wenn beide Taschen danach wieder mangelhaft sind.
Und wenn die Tasche keinen Mängel hätte und ich diese zurück gegeben hätte, hätte ich einem Gutschein annehmen müssen!
So hab ich das verstanden.
Ich überlege noch, wie stark meine Nerven sind und ob ich das durchziehe. Die waren schon sehr dreisst in dem Laden.Werde mal meine Freundin mitnehmen als Zeugin und mal abwarten.
Ja, werde berichten.
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24.07.2015, 20:26Inaktiver User
AW: Mangelhafte Tasche, bekomme nur Gutschein
Camponolla,
Recht hin oder her, wenn du Pech hast, weigern die sich, und dann bleibt dir nichts anderes übrig, als einen Anwalt einzuschalten. Ist mir schon passiert bei der Reklamation von Kinderschuhen. Da ich keine Rechtschutzversicherung habe, hab ich's dann auf sich beruhen lassen...das betreffende Schuhgeschäft hat mich nach diesem Theater allerdings nur noch von hinten gesehen.
Ich wünsche dir viel Erfolg...
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24.07.2015, 20:29
AW: Mangelhafte Tasche, bekomme nur Gutschein
Ja, du hast ein Anrecht auf die Rückerstattung des Kaufpreises. Hier gibt es einen Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW, der passt auf deinen Fall.
https://www.vz-nrw.de/mediabig/45591A.pdfDer Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
Christian MorgensternIn einer Stunde ruhigen Sitzens verbrennt man 73 Kilokalorien.
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24.07.2015, 20:35
AW: Mangelhafte Tasche, bekomme nur Gutschein
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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24.07.2015, 21:19
AW: Mangelhafte Tasche, bekomme nur Gutschein
Genau. Tasche kaputt - du bekommst eine andere (1. Versuch). Tasche wieder kaputt - du bekommst nochmal eine andere (2. Versuch). Tasche auch kaputt - du bekommst dein Geld zurück (und musst die kaputte Tasche zurückgeben).
Das ganze nennt sich "gesetzliche Gewährleistung" und steht, wie der Name schon sagt, im Bürgerlichen Gesetzbuch". Dies gilt für Mängel an der Ware.
Wenn wir allerdings eine Tasche kaufen und zuhause feststellen, dass wir sie doch nicht mögen, muss der Händler sie nicht zurücknehmen. "Nichtgefallen" ist kein Mangel. Wenn der Händler sie aus Kulanz (also aus Kundenfreundlichkeit) doch zurücknimmt, kann er auch die Bedingungen bestimmen: Er kann sagen, du musst etwas anderes im Laden kaufen, er kann dir einen Gutschein geben oder, wenn er ganz nett ist, dir auch das Geld zurückerstatten. Einen Anspruch hast du aber auf nichts von alldem.
Doch, doch, du hast die Nerven!
Du hast ja nichts zu verlieren und so etwas ist eine gute Übung fürs Selbstbewusstsein. Nach dem dritten Mal kommt dir kein Verkäufer mehr dumm! Und immer hübsch aufs BGB verweisen, das klingt dann ziemlich schlau!
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25.07.2015, 13:46
AW: Mangelhafte Tasche, bekomme nur Gutschein
Voll nett, danke euch:-)
Die Dame in dem Laden wollte mir als erstes einen Gutschein geben u als ich diesen ablehnte, sagte sie, es gibt kein Geld zurück sondern nur einen Gutschein!
Daraufhin hatte ich den Gewährleistungsanspruch schon erwähnt, daraufhin machte sie mir erst das Angebot mir eine neue Tasche zu besorgen;-)
Stimmt, ich habe nichts zu verlieren.
Habe jetzt Fotos der Tasche gemacht, sogar das abgebröckelte Material und ein Video. Meine Freundin
Muss das mit mir zusammen machen, weil die waren so unverschämt in dem Laden.
Ich sehe das irgendwie kommen, dass die Ersatztaschen auch mangelhaft sind (Qualität ist einfach sehr schlecht) und ich zwar im Recht bin, aber mein Geld trotzdem nicht zurück bekommen werde, weil die schon so heftig waren, und dann muss ich doch noch zum Rechtsanwalt laufen:-(
Habe überlegt eine Rechtschutzversicherung abzuschließen, kann ja nicht schaden sowas zu haben.
Viele Grüße
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25.07.2015, 13:54Inaktiver User
AW: Mangelhafte Tasche, bekomme nur Gutschein
Um welchen Warenwert geht es denn da? Ja, natürlich ist es blöd, es danach zu messen, auch eine mehr oder weniger günstige Tasche sollte erstmal in Ordnung sein. Trotzdem ist das sicherlich eine Frage, die man sich stellt, bevor man einen Anwalt bemüht.
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25.07.2015, 13:59
AW: Mangelhafte Tasche, bekomme nur Gutschein
50€, das ist ein Einkaufskorb!
Ich hab einfach nur Angst, dass ich trotzdem zum Rechtsanwalt muss:-(


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