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23.01.2015, 13:08
AW: Wo fängt "unterlassene Hilfeleistung" an?
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23.01.2015, 15:35Inaktiver User
AW: Wo fängt "unterlassene Hilfeleistung" an?
Die Zustände in den Notaufnahmen der Kliniken sind seit Jahren bekannt. Ärzte und Nichtärzte leisten dort Herkules-Arbeit. Dienst in der Notaufnahme ist ein Knochenjob.
Im Zweifelsfall ist es besser, einen Rettungswagen anzufordern und nicht selbst in die Klinik zu kommen. Zwar kommt dann i.d.R. erst einmal Rettungspersonal OHNE Arzt, aber da der Einsatz beim Patienten kaum entlohnt wird, wenn das Team wieder ohne Patient abrückt, werden Patienten schon auch mal gerne mitgenommen und in die Klinik gebracht.
Wenn man nicht auf eigenen Beinen in der Notaufnahme eingetroffen ist, kümmert man sich auch etwas schneller um den Patient.
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23.01.2015, 16:41
AW: Wo fängt "unterlassene Hilfeleistung" an?
Bei uns auf dem Land gibt es keinen örtlichen Notdienst mehr, die Notdienstpraxis ist abends und am Wochenende an einem größeren Krankenhaus angegliedert.
Ein Bekannter stürzte mit dem Fahrrad und kugelte sich die Schulter aus. Seine Frau brachte ihn in die Notdienstpraxis. Dort meinte man nach längerem Warten , das müsse im Krankenhaus nebenan gemacht werden, also begab er sich unter starken Schmerzen in die Ambulanz und musste erstmal wieder warten. Der diensthabende Arzt schaute kurz drauf, aha ausgekugelt, das kann doch der Kollege in der Notdienstpraxis machen!
Erst als mein Bekannter, obwohl schon fast ohnmächtig vor Schmerzen, zu schreien anfing, ließ man sich dazu hernieder, ihn im Krankenhaus zu behandeln.
Nun war das Arm aber schon fast 2 Stunden ausgekugelt, entsprechend schlecht ließ sich das Gelenk wieder einrenken und entsprechend überdehnt sind nun alle Strukturen, was die Heilung nicht gerade fördert.
Da hätte ich echt eine Anzeige erstattet, schon dass man ihn mit so einem Notfall warten ließ ist doch ein Unding. Da fällt mir echt nichts mehr dazu ein.
Es gibt keinen Weg zum Frieden, der Frieden ist der Weg (Mahatma Gandhi)
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23.01.2015, 16:52Inaktiver User
AW: Wo fängt "unterlassene Hilfeleistung" an?
ich habe eine verständnisfrage zum ablauf:
a) gibt es eine notfallambulanz? du warst dort?
b) hast du ihnen gesagt, bzw. haben sie dich gefragt wie lange die schmerzen schon anhalten und was du ansonsten schon durch den tag durchgestanden hast?
denn wenn ein patient abends als notfall kommt- und den ganzen tag seiner/ihrer täglichen routine nachgehen konnte- sieht das aus ambulanz-sicht eher seltsam aus.
es gibt tatsächlich patienten die kommen erst abends bis nachts, die beschwerden dauern schon längerfristig an und sagen auch noch: ach, zum hausarzt wollte ich nicht. da hätte ich so lange warten müssen.
deshalb auch die ansage hier: bestelle gleich den rtw- das sind rettungsassistenten- keine ärzte.
den arzt können sie "nachbestellen", im bedarfsfall. fährst du in ärztlicher begleitung in die klinik: ist es der naw.
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23.01.2015, 17:00Inaktiver User
AW: Wo fängt "unterlassene Hilfeleistung" an?
So etwas ähnliches hab ich auch schon erlebt.
Vor ca. 7 Jahren war ich bei der Arbeit auf der Toilette und plötzlich war die ganze Schüssel rot vor Blut. Hab mich tierisch erschreckt, denn meine Tage oder Zwischenblutungen konnte es nicht sein. Das Blut kam "hinten" raus.
Bin dann direkt in die Notaufnahme des Kreiskrankenhauses, da die Notfallpraxis erst ab 18 Uhr geöffent hatte. Ich saß also im Wartezimmer und wartete und wartete. Nach über 1 Stunde hab ich mal nachgefragt, wie lange es ca. noch dauern kann. Der Großteil der Ärzte war bei einer Tagung und es war nur eine Notbesetzung da. Eine halbe Stunde könnte es noch dauern. 1,5 Stunden später saß ich immer noch da. Man hatte mich vergessen und der einzige verfügbare Arzt ist gerade erst in eine OP gegangen. Mit 1-2 Stunden Wartezeit müsse ich noch warten.
Bin dann völlig abgenervt und verängstigt nach Hause (es blutete immer noch) und bin später nochmal in die Notarztpraxis gefahren.
Letztendlich war es nicht schlimmes, aber man hatte mich einfach im Wartezimmer vergessen.
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23.01.2015, 17:12Inaktiver User
AW: Wo fängt "unterlassene Hilfeleistung" an?
liebe k82, was du auf jeden fall tun solltest- schreibe es auf und schicke es an das krankenhaus. als beschwerdebrief. nur wenn dinge auch angesprochen werden- kann sich überhaupt etwas verändern.
auch möglich, dass es dienstanweisung (wer ist für was zuständig) bis missverständnisse gab.
aber das lässt sich nur klären wenn du der zuständigen stelle dein erleben schilderst.
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23.01.2015, 17:32Inaktiver User
AW: Wo fängt "unterlassene Hilfeleistung" an?
Ich wäre nie auf die Idee gekommen, wegen Schmerzen solcher Arzt einen Rettungsdienst zu alarmieren. Vielleicht war das falsch.
Die Schmerzen fingen Dienstagsabend schleichend an. Erstmal für nicht beunruhigend. Mittwoch hab ich mich bei der Arbeit irgendwie durchgequält, konnte kaum eine Akte von A nach B tragen, geschweige denn die Treppen raufgehen. Mir sind die Tränen in die Augen gestiegen. Nach der Arbeit bin ich direkt zum ärztlichen Notdienst gefahren, der Doc dort konnte mir nur ein anderes Schmerzmittel aufschreiben und verwies mich im Zweifel an eben diese Klinik.
Zuhause lag ich dann heulend auf dem Sofa, weil ich mich kaum noch rühren konnte. Wir sind dann direkt in die Notambulanz gefahren, weil noch eine weitere Nacht im Sitzen auf dem Sofa hätt ich nicht gepackt.
Hab das auch dort so geschildert, auch dass ich Schmerzen beim Atmen habe und die Schmerztabletten, die ich schon ein paar Tage nehme, nicht helfen.
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23.01.2015, 19:00
AW: Wo fängt "unterlassene Hilfeleistung" an?
** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
** ansonsten niemand besonderes **
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23.01.2015, 19:07Inaktiver User
AW: Wo fängt "unterlassene Hilfeleistung" an?
das finde ich gar nicht in ordnung!
rückenschmerzen sind ätzend, keine frage, aber dafür einen RTW? nein! damit entzieht einen RTW den WIRKLICH wichtigen und lebensbedrohlichen fällen.
in solchen fällen wie überaus starken rückenschmerzen sollte man zur notfallambulanz gehen.
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23.01.2015, 19:12
AW: Wo fängt "unterlassene Hilfeleistung" an?
Hm. Ich - besser mein Mann - musste mehrfach den Rettungswagen rufen, da ich eine Nierenbeckenentzündung bis zum Wochenende verschleppt hatte und dann gar nichts mehr ging. Der kam auch immer, in Grippezeiten oft erst kurz vor Mitternacht.
Soweit ich weiß, muss eine Praxis akute Fälle behandeln, ohne Termin und auch (!) ohne Krankenkassenkarte. Anderenfalls wäre es tatsächlich unterlassende Hilfeleistung.
Eine Frage an die TE. Der Freund, Arzt (?), hat gesagt, das sei üblich, dass die Spritze nicht gesetzt wird. Warum? Ich habe mehrfach Hexenschuss gehabt, kenne die Spritze und weiß, dass sie tatsächlich letzes Jahr in Verruf gekommen ist, da sie extrem starke Nebenwirkungen haben kann. Ist da eine Abwägung der Ärzte oder dürfen die meist noch nicht fertig ausgebildeten Ärzte im Notdienst diese Spritze nicht geben?
Liebe TE, ich kenne Hexenschuss, Du hast mein Mitgefühl. Die Schmerzen sind wirklich extrem und keine, die das noch nicht hatte, kann das und die Bewegungseinschränkung nachvollziehen. Mir haben die Spritze und die entzündungshemmenden Schmerzmittel deutlich geholfen. Gute Besserung.



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