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  1. User Info Menu

    Kontovollmacht

    Hallo zusammen,

    vielleicht könnt ihr mir helfen....

    5 Geschwister, davon haben 2 eine Kontovollmacht vom Konto der Mutter.
    Sohn 1 hat auch die gesetzliche Betreuung für die Mutter.
    Da sie jetzt ins Heim musste, kam auch die Frage der Kostenübernahme auf.

    Sohn 2 hat dann mit seiner Kontovollmacht ( arbeitet auch bei der Bank),
    Aüszuge der letzten 6 Monate geholt.
    Diese Kontoauszüge hat er an alle Geschwister gesendet.
    Es gibt nichts zu verbergen, da für alles Quittungen vorliegen aber mich würde mal interessieren
    ob jemand der eine Kontovollmacht hat, solche Infos weiter geben darf.

    Die Geschwister untereinander haben seit Jahren einen sehr schlechten Kontakt.

  2. VIP

    User Info Menu

    AW: Kontovollmacht

    rein gefühlsmäßig würde ich meinen nein, darf er nicht ohne die Zustimmung des gesetzlichen Betreuers, also dem Bruder.
    Wie das rein rechtlich aussieht, keine Ahnung.
    Grüßlis
    mkr

    ________________________________

  3. Inaktiver User

    AW: Kontovollmacht

    Worum gehts denn? Ich würde jetzt mal ins Blaue vermuten, dass alle Geschwister die Pflegekosten teilen sollen, weil die Mutter pleite ist? Oder was war der Hintergrund für die Kontoauszüge?

  4. User Info Menu

    AW: Kontovollmacht

    Das finanzielle ist alles geklärt

    Es geht uns nur darum , ob jemand der eine Kontovollmacht hat, Informationen an Dritte weiter geben darf.

  5. User Info Menu

    AW: Kontovollmacht

    Die Geschwister sind keine Dritten. Sie sind alle gleichberechtigt in der Unterhaltspflicht, dürfen daher Einsicht in die Vermögenslage ihrer Mutter verlangen.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  6. User Info Menu

    AW: Kontovollmacht

    Ich wüsste nichts von einer Schweigepflicht von Kontobevollmächtigten.

    Und gerade wenn sich die Geschwister nicht so ganz grün sind, sie aber alle von den finanziellen Verhältnissen betroffen sein können und werden (Pflegekosten, Erbschaft), ist es doch sinnvoll, alle frühzeitig zu informieren.

    In manchen Situationen gibt es ja umgekehrt auch eine Auskunftspflicht.

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