Kann mir jemand sagen, ob man eine Mütterkur beim Müttergenesungswerk auch beantragen kann, wenn die Kinder schon aus dem Haus sind? Geht der Weg auch über Hausarzt - Amtsarzt ( bin Beamtin)?
Danke
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Thema: Mütterkuren
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02.02.2014, 11:55
Mütterkuren
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02.02.2014, 12:27Inaktiver User
AW: Mütterkuren
Wenn die Kinder aus dem Haus sind, kannst du doch eine normale Kur beantragen. Du gehst mit deinem Wunsch zu deinem Hausarzt und dann zum Amtsarzt. Normalerweise kannst du keine Mütterkur mehr beantragen, wenn die Kinder aus dem Haus sind. Aber bei Beamten kann es da abweichende Regelungen geben. Das hängt auch davon ab, ob du Landes- oder Bundesbeamter bist und dann natürlich welches Bundesland. Eigentlich kann dir dein Hausarzt solche Fragen beantworten.
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02.02.2014, 12:31Inaktiver User
AW: Mütterkuren
Ich kenne zumindest einen Fall aus dem Bekanntenkreis meiner Eltern, in dem eine Mutter mit bereits erwachsenen Kindern vom Müttergenesungswerk aus zur Kur war. Das ist aber schon mindestens 20 Jahre her, vermutlich hat sich in der Zwischenzeit einiges geändert.
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02.02.2014, 12:52
AW: Mütterkuren
Wir hatten hier schon mal einen Strang zu einem ähnlichen Thema.
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02.02.2014, 12:53
AW: Mütterkuren
Hallo Lack,
das Problem bei einer normalen Kur für Beamte (Bayern) ist, dass die Beihilfe die Hälfte des Tagessatzes übernimmt, die priv. Krankenversicherung aber nur eine Festbetrag (ca. 16 €), so dass ich bei Tagessätzen von 120 - 200€ eine Menge dazuzahlen muss. DAs ist ein großer Nachteil der priv. KV. Die Tagessätze sind deshalb so teuer, weil es sich um Kliniken handelt.
Eigentlich bin ich aber nur erschöpft, merke das erst jetzt, nachdem die Kinder außer Haus sind. Medizinisch bin ich gesund.
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02.02.2014, 13:00
AW: Mütterkuren
Ja, man muss nur einmal Kinder erzogen haben. Es müssen noch nicht einmal selbst geborene sein. Auf der Seite muettergenesungswerk.de stehen alle Infos inkl. aller Beratungsstellen. Gib deine PLZ ein, such dir die nächste Beratungsstelle aus und lass dir einen Termin geben. Sie erklären dir alles und helfen dir kompetent.
Ich habe das auf Anraten meiner Schwester genau so gemacht und hatte vor einigen Jahren eine wunderbare Kur auf Juist im November. Das würde ich immer wieder machen!
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02.02.2014, 13:00
AW: Mütterkuren
Hallo izzie,
herzlichen Dank, der Beitrag von Pomeranze im alten Strang hat mir gut weitergeholfen. Jetzt mache ich mich mal auf die Suche nach einer geeigneten Klinik.
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02.02.2014, 13:04Inaktiver User
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02.02.2014, 17:16
AW: Mütterkuren
Habe inzwischen gelesen, dass Lehrer nur in den Sommerferien auf eine Mütterkur gehen können. STimmt das?
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02.02.2014, 19:58
AW: Mütterkuren
Ja, das stimmt. Kuren sind auf die Ferienzeiten zu legen. § 12 (9) LDO
Quelle1Urlaub für eine notwendige Kurmaßnahme (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UrlV) ist regelmäßig in die Ferienzeit zu legen. 2Im Übrigen können Lehrkräften solche Kurmaßnahmen während der Unterrichtszeit nur bei Vorliegen zwingender Gründe aus amtsärztlicher Sicht genehmigt werden. 3Sollten für eine Kurmaßnahme ausnahmsweise Randtage während der Unterrichtszeit erforderlich sein, so ist ein entsprechendes Urlaubsgesuch mit eingehender
Begründung mindestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Urlaubsbeginn der Genehmigungsbehörde vorzulegen. 4Urlaub für eine nach dem Bundesversorgungsgesetz versorgungsärztlich verordnete Badekur oder für eine im Rahmen eines Heilverfahrens bewilligte Kur nach dem Bundesentschädigungsgesetz kann auch außerhalb der Ferien bewilligt werden.Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
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