Hallo,
ich wohne (schon länger) im Ausland und musste neulich ein deutsches Amtsformular ausfüllen.
Unter *Familienstand* fand ich neben den bekannten ledig seit ..., verheiratet seit..., geschieden seit... etc, die Einträge "verpartnert seit..." und "Lebensgemeinschaft aufgehoben seit..."
Das mit dem "verpartnert" finde ich eigentlich ganz gut, viele langjährige Paare sind nicht verheiratet (gerade in Deutschland wie ich jetzt aus dem Hochzeitsstrang weiss) und warum sollte man das nicht angeben sollen/dürfen...
Lebensgemeinschaft aufgehoben seit, allerdings ... Bedeutet das, dass man hier angibt, wann man diese nichtverheiratete Verpartnerung aufgegeben hat?Ist doch irgendwie überflüssig, oder?
Ist das jetzt so Usus in deutschen Formularen?
Kitty
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 16
Thema: "Verpartnert"
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22.09.2011, 20:16
"Verpartnert"
Coat check girl: Goodness! What lovely diamonds!
Mae West: Goodness had nothing to do with it...
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22.09.2011, 20:18Inaktiver User
AW: "Verpartnert"
ich nehme an dass es sich auf sogenannte eingetragene lebensgemeinschaften bezieht.
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22.09.2011, 20:19
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22.09.2011, 20:19
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22.09.2011, 20:20Inaktiver User
AW: "Verpartnert"
gleichgeschlechtliche "ehen"
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22.09.2011, 20:22
AW: "Verpartnert"
Aha! Ich dachte, diese würden als richtige "Ehen" gelten ...
Sorry ob meiner Ignoranz
KittyCoat check girl: Goodness! What lovely diamonds!
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22.09.2011, 20:27Inaktiver User
AW: "Verpartnert"
nein, in deutschland werden sie nicht als ehe bezeichnet. von staatswegen.
auch wenn die lebensgemeinschaft/ehe vor einem standesbeamten/in bekundet wird.
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22.09.2011, 20:39
AW: "Verpartnert"
Zur Klarstellung:
"Verpartnert" bezieht sich also ausschließlich auf diese eingetragenen Lebensgemeinschaften, ja?
Jemand, der 20 Jahre unverheiratet mit jemandem zusammen lebt, wählt "ledig"?
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22.09.2011, 20:45Inaktiver User
AW: "Verpartnert"
ja- denn es ist nirgends amtlich beglaubigt festgestellt, dass sie "zusammengehören".
das nennt sich dann: die familie ist eine besonders schützenswerte form des zusammenlebens.
alles andere zählt nur wenn es dem staat in den kram passt. beispiel: wenn es darum geht ob der staat für einen ledigen menschen unterstützung/rente und oder ähnliches zahlen soll- dann gelten auch bedarfsbemeinschaften. bei der aktion: auskunft auf der intensivstation zählt es nicht.
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23.09.2011, 08:29Inaktiver User


) und warum sollte man das nicht angeben sollen/dürfen...
Ist doch irgendwie überflüssig, oder?
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