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    Ab wann kann ein Rechtsanwalt tätig werden ?

    Hilfe !!

    Nach einer Endlosdiskussion mit völlig unterschiedlichen Meinungen
    und unbefriedigenden Antworten von Tante Google, hoffe ich hier auf
    ein klare Antwort.

    Ab wann darf ein Anwalt tätig werden ?
    Eine Mietminderungsgeschichte, der Anwalt des Vermieters fordert die sofortige Begleichung der Mietminderungsrückstände. Er hat meine Freunde seit März 09 mehrfach angeschrieben.
    Die Sache geht nun wohl vor Gericht und der Anwalt hat nun eine
    Mitte Juli unterschriebene Vollmacht vorgelegt.

    Meine Freunde sind nicht bereit zu bezahlen, da ihnen beim Vertragsabschluss wissentlich ein nicht unerheblicher Mangel verschwiegen wurde.

    Darf der Anwalt ohne Vollmacht " Drohbriefe " nach dem Motto
    " bezahlen oder sie fliegen aus der Wohnung " schreiben oder
    nicht.

    Unabhängig von obiger Sache, interessiert es mich nun wirklich.
    Meine Erfahrung:
    ich beauftrage einen Anwalt und muß, bevor er tätig wird, besagte Vollmacht unterschreiben.

    Darf er oder darf er nicht ?

    Danke für eure Hilfe
    Geändert von Seniorita (01.11.2009 um 09:37 Uhr)
    das Leben kann so einfach sein

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    AW: Ab wann kann ein Rechtsanwalt tätig werden ?

    Klar, darf der Anwalt das.
    Wenn ich als Mandant dem Anwalt Vollmacht erteile, dann muss ich das nicht schriftlich machen. Man unterschreibt ein Vollmachtsformular, aber keine Vollmacht. Ja, das ist ein Unterschied.
    Die reinste Form des Wahnsinns ist
    es, alles beim Alten zu lassen und
    gleichzeitig zu hoffen, dass sich
    etwas ändert. (Einstein)

  3. Inaktiver User

    AW: Ab wann kann ein Rechtsanwalt tätig werden ?

    Also wenn ein Anwalt ohne Vollmacht tätig wird, dann wäre es Sache des Mandanten, sich darüber aufzuregen.

    Aber welcher Anwalt wäre so blöd, ohne Auftrag (Vollmacht) zu arbeiten? Dann bezahlt ihn doch keiner.....

    Ansonsten darf ein Anwalt natürlich "Drohbriefe" schreiben, das ist sein Job. Er kann auch mit Räumungsklage drohen, das machen Vermieter gerne. Eine Räumungsklage kostet allerdings richtig Geld, deshalb wird wohl kein Vermieter eine solche Klage erheben, wenn er nicht sicher ist, zu gewinnen.

    Wegen Mietrückständen aufgrund einer Mietminderung kann ein Vermieter übrigens nicht fristlos kündigen.

    Allerdings kann es sein, dass deine Freunde zuviel gemindert haben - jedes Gericht beurteilt das anders. Was auch oft gerne falsch gemacht wird: man darf nur die Nettokaltmiete mindern, Betriebs-und Nebenkosten müssen in voller Höhe weitergezahlt werden, auch bei Mängeln.

    Wenn deine Freunde den Mangel rechtzeitig angezeigt haben, eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt haben und die Mietminderung angemessen und angekündigt war - dann dürfte wenig passieren.

    Liebe Grüsse von einer, deren jahrelanges Hobby Mietminderung war

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    AW: Ab wann kann ein Rechtsanwalt tätig werden ?

    Danke für die Antworten.

    *Allerdings kann es sein, dass deine Freunde zuviel gemindert haben - jedes Gericht beurteilt das anders. Was auch oft gerne falsch gemacht wird: man darf nur die Nettokaltmiete mindern, Betriebs-und Nebenkosten müssen in voller Höhe weitergezahlt werden, auch bei Mängeln.

    Wenn deine Freunde den Mangel rechtzeitig angezeigt haben, eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt haben und die Mietminderung angemessen und angekündigt war - dann dürfte wenig passieren.*



    Betriebs- und Nebenkosten werden bezahlt.
    Der Mangel ist nicht so einfach zubeheben. Es ist offensichtlich eine Fehlplanung, ein Baumangel wie der
    Sachverständige von der Dekra nach Schilderung der Sachlage vermutet und nur durch einen grösseren Umbau
    - wenn überhaupt - zu beseitigen.

    Mietminderung als Hobby *lach*
    vielleicht sollte ich meine Wohnung auch mal genauer ansehen, da findet sich bestimmt etwas :-)).


    Seniorita
    das Leben kann so einfach sein

  5. Inaktiver User

    AW: Ab wann kann ein Rechtsanwalt tätig werden ?

    Zitat Zitat von Seniorita Beitrag anzeigen

    Mietminderung als Hobby *lach*
    vielleicht sollte ich meine Wohnung auch mal genauer ansehen, da findet sich bestimmt etwas :-)).

    Seniorita
    OT: Ich mach das heute nicht mehr.
    Für Mängel bzw. Mietminderungen gilt für mich heute die Kosten-Nutzen-Regel:

    Was kostet mich die Aktion an Zeit und Lebensenergie...

    Das lohnt sich nur bei grossen Summen und wenn man nicht so leicht eine andere Wohnung finden kann - wie hier in Berlin.

    Aber wenn du Tipps brauchst....

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    AW: Ab wann kann ein Rechtsanwalt tätig werden ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    OT: Ich mach das heute nicht mehr.


    Aber wenn du Tipps brauchst....
    Danke Evemie, ich werde darauf zurückkommen

    mir fällt gerade auf, es zieht jämmerlich durch die Hütte

    Seniorita
    das Leben kann so einfach sein

  7. Inaktiver User

    AW: Ab wann kann ein Rechtsanwalt tätig werden ?

    Zitat Zitat von Seniorita Beitrag anzeigen
    Danke Evemie, ich werde darauf zurückkommen

    mir fällt gerade auf, es zieht jämmerlich durch die Hütte

    Seniorita
    Naja, wer inner Hütte haust, der lebt mit den Elementen...

    Bei mir zieht es auch wie Hechtsuppe (Altbau!) - die Wohnungstür schliesst nicht, die Fenster sind verzogen...

    Ich hab es dummerweise versäumt, den Mangel rechtzeitig (d.h. nachdem ich das gemerkt hab) anzuzeigen - sondern selber gebastelt.

    Und wenn im Mietvertrag noch irgendwelche Selbstbeteiligungen ausgewiesen sind, biste eh im Arsch...

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