Hallo liebes Forum.
Weiß gar nicht wohin mit meinem Thema und versuche es nun hier.
Folgendes:
Wir sind eine Jugend-Gruppe und haben demnächst eine Scheunenfete mit der wir uns das ganze Jahr Veranstaltungen für Jugendliche finanzieren wie Kanufahrten, Vergnügungspakrs oder ähnliches.
Am Sonntag vor einer Woche wurden die Plakate aufgehängt. Genehmigungen etc holen wir uns vorher alles ein.
Nun kamen leider zwei Spezialisten auf die tolle Idee ein paar Plakate zu überkleben bei denen die Veranstaltung bereits am Vortag abgelaufen ist.
Nun ist der Veranstalter an uns heran getreten und uns zwei Vorschläge unterbreitet damit er von einer Anzeige absieht:
Erstens er möchte 1500 euro von uns haben oder zweitens wir sollen bei seiner nächsten veranstaltung (einem flohmarkt) mit unseren gesamten Mitglieder antreten und helfen.
Leider können wir auch nicht auf Vorschlag nr. zwei eingehen, da 90% unserer mitglieder in der landwirtschaft tätig sind und nun die ernte beginnt.
Der punkt ist das er behauptet er hätte seine plakate am freitag abgenommen und somit schaden und ausfall....
Ich ärger mich riesig! Wir haben für alles Genehmigungen etc pp und was machen die??? aaahhh
Wie sieht das nun aus? Das das verboten ist plakate zu überkleben ist mir klar, aber kann er dafür 1500 euro verlangen?
ich bin nun im vorstand der jugendgruppe und muss mich mit dem kerl auseinander setzen.
weiß jemand rat wie ich mich verhalten soll?
Antworten
Ergebnis 1 bis 7 von 7
Thema: Plakate überklebt
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20.07.2009, 16:51
Plakate überklebt
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20.07.2009, 17:20
AW: Plakate überklebt
ich kann nicht sehen, dass dem veranstalter ein schaden entstanden hast, hat der die 1.500 € irgendwie erläutert, abgerechnet?
seine veranstaltung war schon vorbei als die plakate übergeklebt worden sind und niemand hätte ihn daran hindern können, sie abzunehmen obwohl sie überklebt waren, den schaden hättet dann ihr gehabt.
sieht aus als würde da ein problem konstruiert, wo gar keines ist und als möchte jemand seine veranstaltung, die vielleicht nicht ganz so lukrativ gelaufen ist wie vorab kalkuliert, im nachhinein noch aufgebessern.
zur rechtlichen seite: schadenersatz kann man nur verlangen, wenn ein schaden entstanden ist und auch bewiesen werden kann. kann er das?
edit: noch etwas zur praktischen seite, entschuldige dich, sag ihm, das überkleben wäre außerhalb deines einflussbereichs passiert, verweigere ihm aber jedwede zahlung und fronarbeit, mit dem hinweis, dass du nicht sehen kannst, dass ein schadenersatzanspruch gerechtfertigt ist. sei freundlich, aber bleibe hart.Geändert von Einspluszehn (20.07.2009 um 17:27 Uhr) Grund: noch etwas hinzugefügt
Der Utopist sieht das Paradies,
der Realist das Paradies plus Schlange.
Friedrich Hebbel
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21.07.2009, 09:38
AW: Plakate überklebt
Wenn Ihr vorher alles genehmigen lassen habt, versuche', vorerst freundlich zu bleiben, verweise den Kerl dann an denjenigen, der alles genehmigt hat. Soll er sich zunächst mit dem rumschlagen.
Zum Verständnis: Ihr habt am Tag 2 Plakate mit Termin 3 überklebt, und auf seinen Plakaten stand Termin 1 ? Wo ist da ein Schaden?Wo die geistige Sonne tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
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21.07.2009, 09:43Inaktiver User
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21.07.2009, 16:58
AW: Plakate überklebt
Also wir hatten keine Genehmigung seine Plakate zu überkleben! Das kam falsch rüber.
Wir hatten nur die Genehmigung unsere aufzuhängen.
Fakt ist das seine Veranstaltung am Samstag war und seine abgelaufenen Plakate dann am sonntag überklebt haben obwohl uns die plakatwände (also die pappe darunter) gar nicht gehörten sondern Ihm!
Nun behauptet er aber im nachhinein das er sein plakat bereits am freitag abgenommen hat und unser plakat da drauf war (was ja aber gar nicht stimmt)
@ einspluszehn!
Vielen Dank du hast mein Gedankengang bestätigt. So werde ich es machen.
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21.07.2009, 17:44
AW: Plakate überklebt
weißt du, behaupten kann er ja erstmal viel. warum hätte er denn schon freitag seine plakatwände einsammeln sollen, wenn seine veranstaltung erst am samstag stattfinden sollte?
um einen schadenersatz fordern zu können, muß er genau belegen, wie hoch der ihm angeblich entstandene schaden denn tatsächlich ist. d. h. im klartext, er muß beweisen, dass eure klebeaktion VOR seinem ereignis stattfand, ferner, dass durch x von euch überklebte plakate x besucher ausgeblieben und ihm dadurch x euro verlorengegangen sind. diese beweisführung dürfte ihm schwer fallen.
er war nicht gehindert, seine plakatwände einzusammeln, obwohl eure plakate draufklebten. dadurch wäre ja lediglich euch ein schaden entstanden.
sieht wirklich aus, als versuchte er auf eure kosten seine kasse aufzubessern, laß dich nicht drauf ein.Der Utopist sieht das Paradies,
der Realist das Paradies plus Schlange.
Friedrich Hebbel
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22.07.2009, 17:49Inaktiver User
AW: Plakate überklebt
Ist denn in eurem Verein jemand Rechtsanwalt? Cousin, Schwiegervater, Tante?
Den würd ich mal ein freundliches Briefchen schreiben lassen; wirkt meist schneller als eigene Bemühungen.


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