Antworten
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 15
  1. User Info Menu

    Mündl. Vereinbarung zwischen Kaufleuten und Privatpersonen

    Hallo zusammen,

    ich weiß, dass mündl. Vereinbarungen zwischen Kaufleuten rechtens sind und Gültigkeit haben.

    Wie sieht es denn aus bei mündlichen Vereinbarungen zwischen Kaufleuten und Privatmenschen? Hat diese Vereinbarung auch Rechtsgültigkeit?

    Lg
    Fussl
    Mini-Fussl 08/2009 & Mini-Nudel 04/2014

    ...mit Julchen & Fussl und einer Sternschnuppe für immer im Herzen...

  2. Inaktiver User

    AW: Mündl. Vereinbarung zwischen Kaufleuten und Privatpersonen

    Um was gehts denn genau bei dieser Vereinbarung?

    Ich bin mehr für "wer schreibt bleibt" - nachher ist der andere vergesslich - schwarz auf weiß ist mir lieber

  3. Inaktiver User

    AW: Mündl. Vereinbarung zwischen Kaufleuten und Privatpersonen

    Zitat Zitat von Fussl

    Wie sieht es denn aus bei mündlichen Vereinbarungen zwischen Kaufleuten und Privatmenschen? Hat diese Vereinbarung auch Rechtsgültigkeit?
    Wenn nicht durch AGB ausgeschlossen, gelten mündliche Vereinbarungen erstmal generell. Oder unterschreibst Du beim Bäcker jedesmal einen Wisch?

    Ich denke aber, da geht es um mehr...

  4. User Info Menu

    AW: Mündl. Vereinbarung zwischen Kaufleuten und Privatpersonen

    mhm, also............

    nehmen wir mal an, ihr (Kaufmann) habt einen schriftlichen Vertrag über die Nutzung einer Maschine. Diese Maschine gehört einem Privatmann. Es wurde ein Vertrag geschlossen der besagt, du darfst die Maschine 3 Jahre zum monatlichen Festpreis (inkl. Kosten für Strom, den die Maschine braucht) von XY nutzen.

    Nach 1 Jahr kommt der Vermiter (Privatmann) der Maschine.
    Jetzt haben sich die Stromkosten zur Nutzung der Maschine erhöht, diese Mehrkosten will jetzt der Privatmann vom Kaufmann. Beide haben Zeugen dabei bei dem Gespräch, man stimmt dem ganzen mündlich zu. (Kaufmann weiß, dass der Privatmann eigentlich keine Rechthabe hierfür hat, denn schliesslich wurde vertraglich ein FESTPREIS für 3 Jahre vereinbart, aber man ist ja kein Unmensch...........).

    2 Monate wird die erhöhte Nutzungsgebühr bezahlt, aus diversen anderen Gründen auf die ich hier nicht näher eingehen will, wird im 3. Monat das zuviel bezahlte wieder abgezogen. Im 4. Monat wird dann die Miete der Maschine wieder so bezahlt, wie es ursprünglich im schriftlichen Vertrag steht.

    Jetzt sagt der Privatmann, wir haben aber die Erhöhung um Betrag X vereinbart, du musst bezahlen.

    Der Kaufmann sagt, nö mach ich nicht.

    Ist der Kaufmann damit im unrecht und müsste er rein theoretisch den erhöhten Betrag bezahlen?

    Wenn der Zeuge vom Kaufmann sagt, da wurde nichts mündlich vereinbart, die Mehrbezahlung war ein Versehen der Buchhaltung.....dann steht Aussage gegen Aussage....

    Was nun?
    Mini-Fussl 08/2009 & Mini-Nudel 04/2014

    ...mit Julchen & Fussl und einer Sternschnuppe für immer im Herzen...

  5. Inaktiver User

    AW: Mündl. Vereinbarung zwischen Kaufleuten und Privatpersonen

    Zitat Zitat von Fussl
    dann steht Aussage gegen Aussage....
    So isses.

  6. User Info Menu

    AW: Mündl. Vereinbarung zwischen Kaufleuten und Privatpersonen

    das mit der Aussage gegen Aussage wäre aber erst dann gegeben, wenn der Privatmann einen Anwalt einschalten würde.

    Die Erhöhung liegt hier Größenmässig bei EUR 25,00 pro Monat (netto), also keinen megamässigen Kosten. Es würde sich ja fast nicht lohnen, hier einen Anwalt einzuschalten.....wobei, es wurde schon wegen weit weniger vor Gericht gegangen....mhmh.................................. ...........
    Mini-Fussl 08/2009 & Mini-Nudel 04/2014

    ...mit Julchen & Fussl und einer Sternschnuppe für immer im Herzen...

  7. Inaktiver User

    AW: Mündl. Vereinbarung zwischen Kaufleuten und Privatpersonen

    Ombudsmann

  8. Moderation

    User Info Menu

    AW: Mündl. Vereinbarung zwischen Kaufleuten und Privatpersonen

    Hallo,

    also grundsätzlich müssen Verträge keine besonderen Form entsprechen und können auch mündlich abgeschlossen werden.

    Knackpunkt ist dann immer die Beweisbarkeit - wie auch hier.

    Wobei ich als der Privatmann klagen würde. Im Prozess werden alle Parteien und die Zeugen auf ihre Wahrheitspflicht und insbesondere die strafrechtlichen Konsequenzen einer falschen Aussage hingewiesen. Und auch die Vertragsparteien dürfen nicht lügen. Und ich würde auch die Vereidigung der Zeugen anregen.

    Dabei hat dann doch schnell zumindest einer der Zeugen die wirkliche Wahrheit gesagt - denn sonst muss ja einer lügen.

    HTH

    promethea

  9. Inaktiver User

    AW: Mündl. Vereinbarung zwischen Kaufleuten und Privatpersonen

    Zitat Zitat von Promethea71
    Und auch die Vertragsparteien dürfen nicht lügen. Und ich würde auch die Vereidigung der Zeugen anregen.
    In einem Zivilverfahren? Ich kann mir nicht vorstellen, daß es das oft gibt.

  10. User Info Menu

    AW: Mündl. Vereinbarung zwischen Kaufleuten und Privatpersonen

    Wobei ich als der Privatmann klagen würde
    Wegen den EUR 25 pro Monat? Der Streitwert gesamt ist doch so gering......
    Mini-Fussl 08/2009 & Mini-Nudel 04/2014

    ...mit Julchen & Fussl und einer Sternschnuppe für immer im Herzen...

Antworten
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •