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Thema: Geblitzt

  1. gesperrt

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    Geblitzt

    Ich hab da mal eine theoretische Frage ...

    evtl. kennt sich hier ja jemand aus :

    also folgende Situation ... Mann und Frau fahren im Auto .. typ. EhepaarSituation .. er fährt ihr Auto ... und dann blitzt es mitten in der Nacht ... und man war doch recht schnell unterwegs.

    Dann dauert es Monate .. erstmal kommt die polizeiliche Anfrage nach den Personalien des KFZHalters .. logischerweise der Frau also ... und dann dauert es nochmal und dann kommt ein Bescheid über ettliche Euronen und 1 Monat Fahrverbot .. natürlich auch für sie ... obwohl sie ja gar nicht am Steuer saß.


    was tut man dann in so einen Fall ???


    erstmal das BlitzBild anfordern und schauen, was da überhaupt drauf ist ???

    Gleich Widerspruch einlegen ???

    Den Führerschein doch lieber selbst in der Ferienzeit abgeben, weil man das selbst für das Praktischte für alle Beteilgten hält ...

    sich dumm und taub stellen ... weil man es ja gar nicht war und die Polizei das alles doch bitte selbst rausfinden soll

    vom Partner verlangen, daß der sich als Fahrer outet .. damit dann sein Führerschein für den Monat weg ist ....

    ??? was macht man ??? wie berät man da ??? wer muß was beachten ???

    Gruß, B.

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    AW: Geblitzt

    ich kenne das eigentlich nur so, dass das Bild gleich zusammen mit dem Anhörungsbogen geschickt wird. und zwar normalerweise innerhalb von 6 Wochen.
    ist sie nicht gefahren, gibt man das dann dort an.
    wie es dann weitergeht, weiß ich allerdings nicht, da ich für meine Fotos leider immer (2 mal) selbst verantwortlich war
    Liebe Grüße, Claudia

  3. gesperrt

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    AW: Geblitzt

    Bild anfordern.
    Bild ansehen.
    Nach Qualität des Bildes entscheiden (Zahlen oder sich auf die §§ 52, 55 StPO berufen)
    Warten, bis die Polizei mit dem Bild in der Nachbarschaft hausieren geht
    Sich ärgern
    Zoff machen
    Nächstes mal besser aufpassen

  4. gesperrt

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    AW: Geblitzt

    Nein ... das Bild haben sie definitiv nicht gleich mitabgedruckt ...

    die Spekulation des Paares geht diesbezüglich auch eher in Richtung, da ist mit großer Wahrscheinlichkeit nur der männliche Hinterkopf drauf .. erkennt man kein Gesicht ...


    was steht in §§ 52, 55 der StPO ???

    und geht die Polizei dann mit diesem Bild wirklich so richtig hausieren ???

    macht man sich irgendwie strafbar, wenn man seinen Führerschein abgibt .. ... weil man damit dann ja den Partner deckt ...

    ... und wenn man in diese Zeit dann dochmal fährt .. weil man ja irgendwo auch zu unrecht bestraft wird ??? Nicht gut ... vermute ich mal .. ist der Lappen abgegeben und weg, muß man sich schon dran halten ... hat z.B. auch keinen Versicherungsschutz ... ????

    Gruß, B.
    Geändert von Blondine (05.11.2008 um 21:19 Uhr)

  5. gesperrt

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    AW: Geblitzt

    War das Ehepaar ein Ehepaar, das miteinander verheiratet ist oder war es ein Ehepaar, das nicht miteinander verheiratet ist?

    Dann wirds allerdings schwierig.

  6. Inaktiver User

    AW: Geblitzt

    Zitat Zitat von Blondine
    Dann dauert es Monate .. erstmal kommt die polizeiliche Anfrage nach den Personalien des KFZHalters ..
    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, darf das nicht länger als 3 Monate nach Tatdatum stattfinden, danach darf die Behörde den Verstoß nicht mehr verfolgen. Ewig Zeit lassen dürfen die sich mit der Zustellung eines Bußgeldbescheides o. ä. nicht.

  7. gesperrt

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    AW: Geblitzt

    Ehepaar .. verheiratet ... spontan würde ich mal davon ausgehen ... alles andere würde man doch erklärend dazuschreiben ???

    Gruß, B.

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    AW: Geblitzt

    Wie wäre es denn mit ehrlich zu seinem Vergehen stehen?
    Stumpfsinn, Stumpfsinn, du mein Vergnügen,
    Stumpfsinn, Stumpfsinn, du meine Lust.
    Gäb's keinen Stumpfsinn, gäb's kein Vergnügen,
    gäb's keinen Stumpfsinn, gäb's keine Lust.

  9. gesperrt

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    AW: Geblitzt

    Eine begangene Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt ( Verfolgungsverjährung) gem. § 26 Abs. 3 StVG innerhalb von 3 Monaten ab Begehung der Tat, solange wegen der Ordnungswidrigkeit weder ein Bußgeldbescheid erlassen, noch öffentliche Klage erhoben wurde.

    Zur Verjährungsunterbrechung siehe auch § 33 OWIG.

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    AW: Geblitzt

    Zitat Zitat von AnnaM
    Wie wäre es denn mit ehrlich zu seinem Vergehen stehen?
    Bis auf Weiteres a.D.

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