Man hat nach der Schwangerschaft ANSPRUCH auf Teilzeit, obwohl man vorher vollzeit gearbeitet hat?![]()
@Anemone
Natürlich solche "bescheuerten" Arbeitgeber gibts natürlich auch. Aber ich schätze das sie eher eine Ausnahme bilden. Solche Allüren kann ich in einer globalen Marktwirtschaft, eigentlich kaum noch jemand leisten. Da muss man schon eine art Monopolstellung haben. Und wer hat die schon, in Zeiten wo in China eh alles kopiert wird![]()
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Ergebnis 41 bis 50 von 54
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05.07.2008, 14:07
AW: Haben Sie Erfahrungen mit Mütter-Mobbing gemacht?
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05.07.2008, 14:18Inaktiver User
AW: Haben Sie Erfahrungen mit Mütter-Mobbing gemacht?
Ja, schaust du hier.
§ 6 TzBfG
Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern, auch in leitenden Positionen, Teilzeitarbeit nach Maßgabe dieses Gesetzes zu ermöglichen.Eins versteh ich aber nicht, Satyr. Wieso hast du erhöhte Lohn- und Lohnnebenkosten, wenn jemand auf Teilzeit reduziert. Schliesslich verringern sich die Lohnkosten auch desjenigen, der in Teilzeit geht. Schliesslich bekommt der ja nicht 100% Gehalt für 50% Arbeit. Und wenn doch, sag mir, wo es diesen Job gibt, da fang ich sofort an.§ 8 TzBfG
1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.
(2) 1Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn geltend machen. 2Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.
(3) 1Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. 2Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen.
(4) 1Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. 2Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. 3Die Ablehnungsgründe können durch Tarifvertrag festgelegt werden. 4Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Ablehnungsgründe vereinbaren.
(5) 1Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen. 2Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach Absatz 3 Satz 1 über die Verringerung der Arbeitszeit geeinigt und hat der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn schriftlich abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang. 3Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verteilung der Arbeitszeit kein Einvernehmen nach Absatz 3 Satz 2 erzielt und hat der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit schriftlich abgelehnt, gilt die Verteilung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers als festgelegt. 4Der Arbeitgeber kann die nach Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2 festgelegte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse daran das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt und der Arbeitgeber die Änderung spätestens einen Monat vorher angekündigt hat.
(6) Der Arbeitnehmer kann eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach Ablauf von zwei Jahren verlangen, nachdem der Arbeitgeber einer Verringerung zugestimmt oder sie berechtigt abgelehnt hat.
(7) Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gilt die Voraussetzung, dass der Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.
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05.07.2008, 14:23
AW: Haben Sie Erfahrungen mit Mütter-Mobbing gemacht?
Mhm.. das Gesetz ist bescheuert.. finde ich persönlich zumindest *g*
Ich kann Arbeitnehmer verstehen, die darauf allergisch reagieren und plötzlich im Umgang nicht mehr so wohlwollend sind. Würde ich nicht mobbing nennen, sondern schlechte Laune - die ich berechtigt fände.
Weil ich die restlichen 50% Arbeit die vorher gemacht wurden, ja nicht einfach in Luft auflösen. Also brauche ich jemanden der die erledigt und muss dafür im Zweifelsfall jemanden neu einstellen. Ergo, entstehen hier neue Lohnnebenkosten.
Zitat von Inaktiver User
Das sich das derart einpendeln lässt, das man unter dem Strich keine Zusatzkosten hat, wage ich bei dem Modell zu bezweifeln.
Aber das wird mein Steuerberater besser wissen.. zum Glück hatte ich solch einen Fall bisher nicht.
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05.07.2008, 14:37Inaktiver User
AW: Haben Sie Erfahrungen mit Mütter-Mobbing gemacht?
Das ist doch Quatsch - auch die Lohnnebenkosten verringern sich doch dementsprechend.
Beispiel
Frau X verdient Brutto 2.000, davon gehen ca. 400 Euro für die Sozialversicherung ab, denselben Betrag zahlt der Arbeitgeber noch mal als Arbeitgeberanteil. Also Lohnnebenkosten von 400 Euro für dich.
Frau X reduziert um 50% und verdient dann nur noch 1.000 brutto. Kosten für die Sozialversicherungen dann nur noch 200 Euro, der AG legt wiederum denselben Betrag als Arbeitgeberanteil dazu. Macht 200 Euro Lohnnebenkosten.
Der AG stellt nun Frau Y ein zum gleichen Gehalt. 50% Arbeitszeit für 1.000 Euro, macht 200 Euro Sozialversicherungen, der AG legt dieselbe Summe als Arbeitgeberanteil dazu, also 200 Euro. Macht 200 Euro für Frau X und 200 Euro für Frau Y. Vorher hat er 400 Euro für Frau x bezahlt. Wo sind jetzt die Mehrkosten?
Wo Mehrkosten entstehen können, sind beispielsweise bei Fortbildungsmaßnahmen. Einarbeitungskosten hättest du ja auch, wenn Frau X nicht mehr zurückkommt und du komplett jemand neuen einstellen müsstest.
Satyr, das Gesetz ist nicht blöd, es soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Das ist mit zwei Vollzeitjobs nun mal nicht immer so einfach machbar.
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05.07.2008, 14:41Inaktiver User
AW: Haben Sie Erfahrungen mit Mütter-Mobbing gemacht?
wenn ich eine mitarbeiterin habe, die gute leistung bringt, mit der ich als fiktiver arbeitgeber zufrieden bin- dann will ich diese frau auch halten.
wenn es mir natürlich nur um maloche und nicht um die menschen geht- dann nur raus aus der firma in dem moment wo sie auch nur für 5 cent unruhe machen.
aber gerade mütter, die an dem punkt der rückkehr in den betrieb nach elternzeit, positiv wieder angenommen werden- hey, das sind engagierte mitarbeiter, die sich auch mit ihrem betrieb und ihrer arbeit identifizieren und nicht einfach nur ihre zeit runterreissen.
komischerweise ist es in manchen betrieben eher möglich als "belohnung für gute arbeit" eine bonuszahlung zu bekommen als adequate arbeitszeiten.
ich sage: den firmen, die sich hier zu bocksbeinig anstellen, denen gehen qualifizierte, eingearbeitete mitarbeiter verloren.
und dann soll keiner quietschen von wegen "fachpersonal-mangel"
dieser mangel ist in mancherlei hinsicht selbstgemacht.
wenn ich nur mit bananen zahle, bekomme ich nur affen.
will ich gute und vorallem engagierte mitarbeiter- dann muss ich als arbeitgeber auch was bieten.
alter spruch im öffentlichen dienst:
droht mir nicht mit kündigung-
sklaven müssen verkauft werden.
sarkasmus-modus-aus.
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05.07.2008, 14:45Inaktiver User
AW: Haben Sie Erfahrungen mit Mütter-Mobbing gemacht?
ich gehe jetzt von meinem bereich aus.
wenn ich eine stelle mit 2 leuten besetze, dann habe ich mehr lohnkosten. aber ich habe
a) 2 leute auf einer stelle, die sich durchaus was urlaub betrifft abwechseln- ergo diese stelle ist zumindest zu 5o % das ganze jahr abgedeckt.
b) das selbe spiel wie oben was krankheitsbedingte ausfälle betrifft.
c) an den arbeitsplätzen wo schichtdienst, nachtdienst und wochenddienste anfallen, habe ich mehr leute verfügbar zur diensteinteilung. (entspricht einem gewissen pool an arbeitskräften)
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05.07.2008, 14:58
AW: Haben Sie Erfahrungen mit Mütter-Mobbing gemacht?
Das sind jetzt Idealbeispiele wo es wirklich um 50% geht.
Zitat von Inaktiver User
Aber hier wurden auch Fälle genannt, wo es um 70% ging und um teils richtig krumme Zahlen.
Bei einer 70% Stelle - ich gehe jetzt von Arbeit aus die Qualifikationen erfordert - werde ich wohl Probleme haben, jemanden zu finden der nur 30% arbeiten will und das ausgleicht. Da werde ich mindestens jemanden einstellen müssen, der 50% ausgleicht.
Und schon habe ich Mehrkosten.
Japp, die Einarbeitungskosten dürften das Geringste sein. Aber 2 Mitarbeiter SIND nunmal teurer als einer, egal wie das aufgeteilt wird. Da fallen auch im Betrieb Kosten an, die nicht Abgabenbedingt sind.Wo Mehrkosten entstehen können, sind beispielsweise bei Fortbildungsmaßnahmen. Einarbeitungskosten hättest du ja auch, wenn Frau X nicht mehr zurückkommt und du komplett jemand neuen einstellen müsstest.
Das ist mir schon klar, ich bin da nur eher für andere Modelle - wie eben auch Heimarbeit. Mir lässt das Gesetz zu wenig Spielraum für den AG und gibt dem AN zu viel "Macht" an die Hand. Aber das werden AN sicher anders sehen, ist auch in Ordnung. Nur ist mir der Spielraum zu groß, in dem AN dann seine Arbeitszeit selbst bestimmen darf. Das sollte - in abgestecktem Rahmen - Sache das AG sein, meiner Meinung nach.Satyr, das Gesetz ist nicht blöd, es soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Das ist mit zwei Vollzeitjobs nun mal nicht immer so einfach machbar.
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05.07.2008, 15:19Inaktiver User
AW: Haben Sie Erfahrungen mit Mütter-Mobbing gemacht?
Jaja, die gerechten Gesetzesformulierungen.... nett gedacht und leicht zu umgehen.
Wer jemanden loswerden will, schafft das. Wer jemandem keine Möglichkeit zur eingeschränkten Arbeitszeit bieten will, kann das auch immer irgendwie wasserdicht begründen. Kenn ich zu Genüge. Sooo hilflos wie sie gerne tun, sind die AG nämlich nicht.
Ich hab bei meiner letzten Arbeitsstelle festgestellt, dass das Verständnis für meine Situation wirklich gut war, auch wenn ich kein junges Kind mehr hatte. Und das hauptsächlich, weil meine Arbeitgeber, ein zusammenarbeitendes Paar, selber Kleinkinder hatte.
Als sich dann die Geschäftslage verschlechterte, die Finanzen den Bach runtergingen, auch aufgrund von völliger rosa Brille beim Inhaber (riesige unnötige Neu- und Umbauten, alles vom feinsten und vom Teuersten, weil Mann WAS EIGENES haben wollte anstatt so popliger gemieteter Räume) und dann eben das böse Erwachen, als dann alles sehr klamm wurde, als dann also Entlassungen nötig wurden, auch weil Aufträge wegbrachen, da kam ich als Teilzeitkraft ins Blickfeld. Nach allen sozialen Regeln (Lebensalter über 50, so gut wie keine Möglichkeit mehr, eine feste Arbeit in dieser Jugendbranche zu bekommen), hätte ich nie entlassen werden dürfen. Aber die junge Kollegin war halt die Tochter eines wichtigen Kunden......... und so bekam ich ein 16!! seitiges Kündigungsschreiben, mit allen Finessen gespickt. Jeder halbwegs fitte Arbeitsrechtler hätte das in der Luft zerpflücken können.
Naja... Schnee von gestern. Und auch eigentlich ein anderes Thema.
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05.07.2008, 15:57Inaktiver User
AW: Haben Sie Erfahrungen mit Mütter-Mobbing gemacht?
[QUOTE=Satyr]
Bei einer 70% Stelle - ich gehe jetzt von Arbeit aus die Qualifikationen erfordert - werde ich wohl Probleme haben, jemanden zu finden der nur 30% arbeiten will und das ausgleicht. (QUOTE)
teilzzeit in der elternzeit- und ich habe jemanden, der sich bereits auskennt und durchaus in diese prozentlücke passen kann.
alles im bausch und bogen weg zu schütten, damit bringen sich arbeitgeber selbst um gute leute.
warum nicht unter umständen etwas unorthodox aber praktikabeles basteln?
das sind die individuellen lösungen, die dann auch die massgeschneidert für die abteilung passen.
und das meine ich mit: mal über den tellerand gucken.
urlaub:
in meiner abteilung (rund 40 leute, 75 % Frauen)
die eine hat eine tochter im kindergarten, aber der dazu gehörige mann hat zwischen den jahren frei, weil der betrieb urlaub hat.
sie würde gerne arbeiten, da es da auch zulagen gibt.
4 frauen mit kindergarten kindern und schliessungszeiten:
aber die kinder sind in unterschiedlichen kindergärten mit unterschiedlichen schliessungszeiten angemeldet.
sommerferien: 2 frauen haben ihre kinder fest fürs zeltlager angemeldet und können dann in den 10 tagen auch zum arbeiten kommen und müssen nicht unbedingt frei nehmen.
3 frauen mit schulpflichtigen kindern und getrennt lebend.
2 davon wissen schon im vorfeld, wann die kinder zu den jeweiligen vätern für mind. 14 tage fahren und dann dort betreut werden.
ein bisschen genauer hingucken- das ist mein "tellerrand"
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05.07.2008, 16:48
AW: Haben Sie Erfahrungen mit Mütter-Mobbing gemacht?
@brighid
Ich habe nichts gegen individuelle Lösungen, ganz im Gegenteil. Ich schrieb ja schon, das ich HomeOffice klasse finde.
In der Anfangszeit meiner Firma, hat JEDER Mitarbeiter von zu Hause gearbeitet. Hat mich einiges an Geld gespart, diese individuallösung :)
Ich musste es dann leider ändern, weil ich gemerkt habe das Kinden eine Firma ernster nehmen, wenn sie eigene Büros hat.. die Welt ist oberflächlich.
Aber gegen Individuallösungen habe ich nichts.
Mich stört nur, eine Anspruchshaltung und ein motzen auf Arbeitgeber (von individuellen Dumpfbackenarbeitgebern abgesehen), ohne mal zu sehen das die "eigene lieblingsindividuallösung" den AG Geld kosten könnte.
Im Einzelfall vielleicht nicht viel, wenn sich diese Lösungen summieren, dann aber schon.
Ich finde es immer gut, wenn man mit seiner Situation zum AG geht und sagt "So, wir müssen uns was einfallen lassen". Dann aber ZUSAMMEN.. und nicht mit einem vorgefertigten Anspruch ala "Ich will Teilzeit, sieh zu das es klappt!" - ein wenig überspitzt formuliert.
Sich dann hinterher wundern, das der AG einen nicht mehr wirklich mag und gerne loswerden möchte.. nuja.. ICH finde es nicht verwunderlich.
Ich sags auch meinen Mitarbeitern immer wieder.. ihr arbeitet nicht für mich, wir arbeiten alle für die Firma. Ihr, genauso wie ich. Also sollten wir ZUSAMMEN für diese Firma arbeiten, nicht gegeneinander und somit gegen die Firma.


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